Roller 50ccm und 50 km/h Zulassung mit Führerschein Klasse B fahren?
Ich habe seit dem Sommer meinen Autoführerschein und habe mir jetzt einen Piaggio NRG Extreme mit 50ccm (Baujahr 2001) geholt, dieser hat aber in der Betriebserlaubnis stehen, dass er 50 km/h fährt ("Kleinrad Roller 50 km/h"). Nun habe ich mitbekommen, dass ich ja nur Roller mit 50ccm bis 45 km/h fahren darf. Darf ich meinen Roller trotzdem fahren oder muss ich den auf 45 km/h Drosseln lassen? Wenn ja, wie viel kostet so eine Drosselung ca?
3 Antworten
Siehe §76 FeV:
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Wenn du sehr tief in die Tasche greifst und die eine noch in der DDR (28.02.1992) zugelassene 50er zulegst, dann darfst du damit sogar 60 km/h fahren. Beide Varianten genießen Bestandsschutz.
darfst du fahren, die alten Roller sind im bestandschutz, weil sie schneller als die neuen fahren sind sie so beliebt