Was ist wenn ein moped/roller (50ccm) auch 50 fahren kann, aber man ja nur 45 Km/h fahren darf?
4 Antworten
Die Fahrerlaubnis der Klasse AM berechtigt Dich auch dazu, Kleinkrafträder und Mopeds zu fahren, die aufgrund älterer Bestimmungen schneller fuhren, als die heute geltenden 45 km/h.
In der Bundesrepublik galt für Fahrzeuge dieser Klasse von 1986 bis 2000 eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Fahrzeuge darfst Du auch mit AM fahren. Dasselbe gilt für die Kleinkrafträder aus der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Aber eine Frage, kontrollieren die Polizisten das sobald die ein anhalten ?
Das sehen sie ja anhand der Betriebserlaubnis, welche Höchstgeschwindigkeit für das Fahrzeug gilt.
Ok aber sagen die denn dagegen was wenn es schneller läuft
Nein, die besagten Fahrzeuge dürfen doch so schnell fahren, wie angegeben.
Passiert genau nix, Tacho weicht immer ca 5kmh von der echt Geschwindigkeit ab also sind es nur echte 45.
Dann darf man laut Fahrerlaubnis trotzdem nicht schneller als 45 km/h fahren.
Ok aber was ist wenn die Polizei ein kontrolliert und sieht das der Roller 50 kmh läuft?
Woher sollen die das wissen, wenn du nicht schneller als 45 km/h fährst?
Dann fährt man halt 45 km/h
Und wenn die Polizei ein kontrolliert auch wenn man ja nicht mehr als 45 fährt xD
Also wie meinen sie das? Sorry xD