Steuererklärung bei alten Menschen
Meine Mutter ist schon über 90 Jahre alt und hat sich immer um ihre eigenen Angelegenheiten gekümmert. Wie sich jetzt herausstellt hat sie aber noch nie in ihrem Leben eine Steuererklärung gemacht. Aus meiner Sicht hätte sie das aber machen müssen, da ihr Einkommen über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt.
Meine Frage lautet: Wenn meine Mutter einmal stirbt, für wie viele Jahre kann das Finanzamt eine Steuererklärung nachfordern?
War sie angestellt oder selbstständig?
angestellt - aber nicht lange, da sie geheiratet hat und Kinder bekam und dann nicht mehr berufstätig war
5 Antworten
Erstmal solltest du prüfen ob tatsächlich eine Abgabeverpflichtung bestand.
Wenn keine besteht, kann die Erklärung bis zu 4 Jahre später abgegeben werden
Bestand Abgabeverpflichtung sind es 7 Jahre
Bei Steuerhinterziehung sind es 10 Jahre
Beispiel:
Das Kalenderjahr 2021 kann bis Ende 2025 abgegeben werden, sofern keine Verpflichtung vorliegt.
Bei vorliegen dieser Verpflichtung muss der Bescheid bis 31.12.2028 bekanntgeben sein.
Mit Übernahme der Rechtsnachfolge erbst du in diesem Fall natürlich auch die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärungen.
Die Finanzämter bekommen im Zweifel Infos darüber das ein Bürger verstorben ist.
Die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt 10 Jahre.
Das Finanzamt erfährt im Regelfall von Todesfällen und das kann eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung an die Erben zur Folge haben. Und in diesem Fall vier bis zehn Jahre rückwirkend.
ältere Jahrgänge müssen keine Steuererklärung abgeben, das ist erst in den 1990 gern eingeführt worden
fkkoldie46
Danke sehr für diese Information, aber könntest Du evtl. die entsprechende Vorschrift im Gesetz nennen? Also die Änderung?
Nein das ist keine Meinung
Seit dem Jahr 2005 sind Renten in Deutschland nicht mehr grundsätzlich steuerfrei. Das Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2002 war die Ursache. Als Reaktion darauf wurde die Rentenbesteuerung ab 2005 schrittweise angepasst.
Eine generelle Befreiung von der Abgabe der Steuererklärung aufgrund des Alters gab es im deutschen Steuerrecht indes noch nie!
Da können schon mal 10 Jahre bei fortgesetzter Steuerhinterziehung zusammenkommen......
Hat sie nur Renteneinkünfte? Da dürfte bei ihrem Alter ein recht geringer steuerpflichtiger Anteil vorliegen.
Wenn sie jetzt noch einen Behindertenstatus GdB hat gibt es noch weitere Freibeträge.....
Ich würde mal mit einem Steuerprogramm die Daten eingeben und schauen ob Forderungen entstehen
max 90 jahre...
nein im Ernst, nix, weil wenn sie vom Finanzamt nie aufgefordert wurde, wird sich nach ihrem Tod auch nichts mehr ändern...
gerade bei älteren Menschen, ist das FA, sehr nachlässig und lässt sie in Ruhe, was richtig ist und wenn da keine allzu große Steuerschuld zu erwarten ist, also kein Höhnes -fall ist, dann bleibt das auch so solang sie lebt.
weil wenn sie vom Finanzamt nie aufgefordert wurde, wird sich nach ihrem Tod auch nichts mehr ändern...
Blödsinn
ist es nicht!, von einer Toten bekommt auch das Finanzamt nichts! und das der Hinterbliebene lebt damit schon 8 Jahre mit einem überschreitenden Renteneinkommen. Also sich an der Praxis orientieren nicht an eigener Meinung!
ist es nicht!, von einer Toten bekommt auch das Finanzamt nichts!
Das ist neu. 😂😂😂
möglicherweise aber von den Erben.
und das der Hinterbliebene lebt damit schon 8 Jahre mit einem überschreitenden Renteneinkommen
Das kann ich nicht beurteilen, auch nicht, in wieweit ein steuerpflichtiger "Ertragsanteil" der Rente vorliegt.
bei ihr sind 80% steuerfrei der Rest müsst nach Tabelle der Steuerpflicht unterliegen, weil ihr Einkommen durch die Witwenrente darüber liegt. und zu erben gab es nichts, das wurde zu Lebzeiten schon hinreichend geregelt ;)
bei ihr sind 80% steuerfrei
Dann handelt es sich nicht um die gesetzliche Altersrente und vermutlich kommt der steuerpflichtige Teil nicht über den Grundfreibetrag. Oder hast Du steuerfrei und steuerpflichtig vertauscht?
Deine Begründung "da ihr Einkommen über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt." in der Frage ist deshalb unzutreffend, weil es nicht um das Einkommen, sondern um das zu versteuernde Einkommen geht.
Blödsinn