Stalking?

2 Antworten

Guten Abend!

Eine solches Verhalten ist schon sehr aufdringlich. Tatsächlich würde ich ihn mit Strafantrag bei der Polizei drohen. Das sollte ihn etwas einschüchtern.

Strafrechtlich könnte man wegen Nachstellung gemäß § 238 Abs. 1 Nr. 2 StGB dagegen vorgehen. Ob es allerdings bis zur Verurteilung bei der Hauptverhandlung kommt, ist eher zweifelhaft. Die Nachstellung verlangt, dass die Lebensgestaltung nicht unerheblich beeinträchtigt wird, etwa bei Gewichtsverlust, Wohnort-/Rufnummerwechsel. Einfache Angstzustände reichen hingegen nicht aus.
Gleiches gilt für die Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB, die bei Angstzuständen nicht verwirklicht ist.

Probieren könnte man es aber.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

AnglerAut  08.05.2024, 06:55

Der 238 get wurde reformiert. Die Handlungen müssen nur geeignet sein, die Beeinträchtigungen hervorzurufen, sie müssen nicht mehr eintreten.

Daher ist der Tatbestand jetzt wesentlich leichter erfüllt.

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verreisterNutzer  08.05.2024, 09:42
@AnglerAut

Hi, danke für deine Antwort! Könntest du mir das nochmal genauer erklären? Liebe Grüße

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ChaosLeopard  08.05.2024, 12:02
@verreisterNutzer

Danke für die Ergänzung, @AngerAut.

Bei der Nachstellung handelt es sich um ein sogenanntes ,,Gefährdungsdelikt", d.h. die Nachstellungshandlungen nach § 238 Abs. 1 StGB müssen objektiv geeignet sein, die Lebensweise des Opfers zu beeinträchtigen. Es muss also ein Risiko bestehen, dass eine Beeinträchtigung eintreten kann. In diesen Fällen könnte man als allerletztes Mittel, wenn der Junge nicht damit aufhört (deswegen auch mit Strafantrag drohen), einen Strafantrag bei der Polizei stellen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

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Ich würde an deiner Stelle viele Beweise sammeln und dann zur Polizei gehen. Deine Lebensqualität wird davon beeinflusst, das werden die schon ernst nehmen. Alles gute.