Später beten?
Darf man die alle gebete außer Fajr alle nachholen also ohne Grund
2 Antworten
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Kein Gebet darf ohne Grund versäumt werden, um dann nachgeholt zu werden. Das gilt nicht nur für Fajr.
Um es aber klar zu sagen: Jedes Gebet, welches unabsichtlich oder absichtlich versäumt worden ist, muss nachgeholt werden.
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Wer absichtlich ein Pflichtgebet nicht verrichtet hat, der kann es nicht nachholen
Nur wer verschlafen oder vergessen hatte darf das Gebet nachholen
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Hinsichtlich des Nachholens des Gebets gab es unter den Gelehrten eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob es von ihm akzeptiert wird, wenn er das Gebet nachträglich verrichtet oder nicht.
Die Ansicht von Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah (möge Allah ihm gnädig sein) ist, dass es nicht gültig ist und dass es nicht vorgeschrieben ist, dass er es nachholt. Er sagte in al-Ikhtiyaaraat (34): "Es ist demjenigen, der ein Gebet absichtlich versäumt, nicht vorgeschrieben, es nachzuholen, und das Gebet, wenn er es nachholt, ist nicht gültig; vielmehr sollte er viele freiwillige (naafil) Gebete verrichten. Dies ist die Ansicht einer Gruppe unter den Salaf."
Einer der zeitgenössischen Gelehrten, der diese Ansicht als richtiger ansah, ist Shaykh Ibn 'Uthaymeen (möge Allah ihm gnädig sein)
Der Bruder Assimalhakeem hatte darauf eine Antwort gegeben
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Nachtrag hier, der belegt, dass nur eine Minderheit dieser Ansicht ist: https://www.fatwarat.de/gebete-nachholen/
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Es ist, wie ich schon sagte: es ist die Auffassung einer Minderheit. Wer dieser folgen will, mag es tun. Die Mehrheit der Gelehrten, allen voran mindestens 3 der 4 „Gründer“ der sunnitischen Rechtsschulen, sagen, es ist in jedem Falle Pflicht, die versäumten Gebete nachzuholen. Islamweb.net ist eine katarische regierungsgestützte Website und wahhabitisch orientiert und vertritt eine Minderheitenmeinung.
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https://youtu.be/srWMIPO2DxE?si=96ef1acNV_705023
https://youtu.be/vnk4-OfSg00?si=fxeXD3lkRqtfCjJB
Man kann ein Pflichtgebet was man absichtlich verpasst hatte nicht nachholen
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Allah sagt in Sure 4 Ayah 103
Wenn ihr das Gebet (im abgekürzten Verfahren) vollzogen habt, dann gedenkt Allahs stehend, sitzend und auf der Seite (liegend). Und wenn ihr (danach wieder) in Sicherheit seid, dann verrichtet das Gebet (in der üblichen Weise), denn das Gebet zu festgelegten Zeiten ist für die Gläubigen eine Pflicht.
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Die Mehrheit der Gelehrten sieht es als Pflicht. Das ist nun einmal Tatsache. Wie du das siehst, ist deine Sache. Wenn du der Minderheitenmeinung folgen willst, ist das okay. Malik, Abu Hanifa und Shafii haben es als Pflicht gesehen. Es bleibt dabei.
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Ja, und was bedeutet das? Dass es keine Pflicht mehr ist, wenn es nicht in den festgelegten Zeiten verrichtet wird? Das glaube ich nicht. Der Vers besagt, dass nan es in den festgelegten Zeiten beten soll UND dass es Pflicht ist.
Dass ein absichtlich versäumtes Gebet nicht nachgeholt werden kann, wurde von Ibn Taimiyya gesagt und wird von salafistischen Kreisen vertreten. Malik, Abu Hanifa und Imam Shafii sagten aber, dass es immer nachzuholen ist, ob versehentlich oder absichtlich. Denn es ist nach wie vor Pflicht. Was Ahmad Ibn Hanbal dazu sagte, weiß ich nicht.