kann man aufgrund arbeit seine gebete nach beten?
Ich will wieder anfangen zu beten aber wegen meine arbeit ist das leider schwierig In denn richtigen zeitpunkt zu beten.
wäre es trotzdem gültig wenn ich wieder zuhause bin und alles wieder nach bete ? duhur, asr, maghreb.
6 Antworten
Hallo Lieber Nutzer 👋🏻
Ja, es ist möglich, seine Gebete nachzubeten, wenn es aufgrund der Arbeit schwierig ist, sie zur richtigen Zeit zu verrichten. Es ist wichtig, das Gebet so bald wie möglich nachzuholen, sobald du die Möglichkeit dazu hast. Dein Chef muss das Akzeptieren. Allah ist barmherzig und versteht die Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind. Das Nachbeten der verpassten Gebete ist eine gute Möglichkeit, deine Verbindung zu Allah aufrechtzuerhalten. Möge Allah dir dabei helfen, das Gebet in deinem Alltag zu integrieren.
LG Karina
Ja, es ist erlaubt, die Gebete nachzubeten, wenn du aufgrund einer Arbeit *einmal* nicht in der Lage warst, sie zur richtigen Zeit zu verrichten. Dann sollte man sich mit dem Chef wegen den Arbeitszeiten auseinandersetzen. Der Chef muss das akzeptieren. Man sollte etwas dafür tun!
Arbeit ist kein Entschuldigungsgrund
Wer absichtlich ein Pflichtgebet nicht verrichtet hatte, der kann es nicht nachholen
Man darf nur in zwei Situationen ein Pflichtgebet nachholen und zwar wenn man vergessen oder verschlafen hatte
Woher ich das weiß:
eigene Erfahrung
Das ist eindeutig von ChatGPT und natürlich falsch.
Zeit findet man immer. Selbst Kurzgebete, die im Gedanken gesprochen werden, kann Gott hören.
As-salamu alaykum.
Der Arbeit ist kein Entschuldigungsgrund um das Gebet zu verpassen.
Dein Chef ist nicht Allāh (ﷻ) dass er entscheidet. Du kannst auch heimlich beten oder nicht?
Streng gesehen nicht, nein. Schau hier. Du darfst jedoch Gebete nachholen, die du vergessen oder verschlafen hast:
Wer ein Gebet vergisst oder verschläft, muss bei der ersten, sich bietenden Gelegenheit das versäumte Gebet nachholen, wie wir aus folgenden Hadit erfahren:
"Wer ein Gebet vergisst, verrichtet es, sobald er sich daran erinnert." (21)
Wer dagegen das Gebet absichtlich nicht verrichtet, weil er es nicht als eine vorgeschriebene Pflicht anerkennt, wird als Ungläubiger betrachtet. In einem Hadit lesen wir:
"Die Verpflichtung, welche uns (Muslime) von ihnen (den Ungläubigen) unterscheidet, ist das Gebet; wer es unterlässt, ist ungläubig." (22)
(21) Überliefert bei An-Nasa'yy und At-Tirmidyy
(22) Überliefert bei Ahmad und den übrigen Verfassern der Sunna- bzw. Hadit-Sammlungen
Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 22
Wer absichtlich ein Pflichtgebet nicht verrichtet hatte, der kann es nicht nachholen
Man muss das Gebet nachholen wenn man verschlafen oder vergessen hatte
Das ist nicht erlaubt