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Nein, weil ...

Selbst wenn der Bezug dieser Petition auf Art. 18 des Grundgesetzes tatsächlich korrekt ist, sehe ich keine Vereinbarkeit dieser Forderung mit den allgemeinen Menschenrechten, konkret dem erste Satz (Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten.) und den Artikeln 18 und 19.

Des weiteren ist es auf einer moralischen Ebene eines demokratischen Rechtsstaates, wie Deutschland es ist, nicht würdig, Menschen die Grundrechte zu entziehen.

Hinkelsteiner 
Fragesteller
 13.01.2024, 13:52

Sehe ich auch so.

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Geraldianer  13.01.2024, 14:04

Das ist ja die Begründung. Unsere Verfassung lässt zu, sich gegen Menschen, die unser Grundgesetz angreifen, auch zu wehren. Höcke will ja gegen gleiche Rechte und Freiheiten für alle Menschen vorgehen.

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Norjakeista  13.01.2024, 14:27
@Geraldianer

Ich glaube, dagegen kann man auch vorgehen, ohne ihm die Grundrechte zu entziehen. Wie gesagt, ich sehe da einen unlösbaren Widerspruch zu den Menschenrechten.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das deutsche Gesetz andere, auch in meinen Augen menschenrechtskonforme Massnahmen und Sanktionen vorsieht, um gegen entsprechende Bestrebungen des Herrn Höcke vorzugehen.

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Hinkelsteiner 
Fragesteller
 13.01.2024, 14:29
@Geraldianer

Darum geht es aber nicht.
Wie sieht eine Gesellschaft aus, in der man Menschen die Grundrechte entziehen kann?
Das wäre eine echte Bedrohung der Freiheitsrechte.
Was geschähe dann mit derartigen Personen?
Wären die vogelfrei?
Würden die noch dem Strafrecht unterliegen?
Eine solche Gesellschaft stelle ich nur mit Schrecken vor.

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Nein, weil ...

Auch ein Höcke hat ein Recht auf politische Betätigung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe einmal im Reichstag das WC benutzt
Nein, weil ...

Nichtmal Schwerstkriminelle bekommen Grundrechte entzogen. Das ist Unsinn.

Nein, weil ...

ein Rechter ohne Rechte würde die Welt nicht mehr verstehen - obwohl - tut er sowieso nicht also wärs unter dem Aspekt egal.

Aber auch bei einem Höcke sollten man das Grundgesetz nicht aus dem Auge verlieren.