Sollte der Bundestag diesmal auch einen Kandidaten der AfD zum Vizepräsidenten des Bundestages wählen?
Es entspricht den bisherigen Gepflogenheiten, auch wenn es kein juristisch einklagbarer Anspruch ist, dass der Bundestag Kandidaten der Fraktionen jeweils auch zu Vizepräsidenten des Bundestages wählt. Ebenso ist es mit dem Posten des Bundestagspräsidenten; es wird üblicherweise der Kandidat der stärksten Fraktion gewählt. Auch darauf hat die größte Fraktion keinen einklagbaren Anspruch.
Den AfD-Kandidaten wurde abweichend von der jahrzehntelang geübten Praxis immer die Wahl zum Vizepräsidenten versagt. Anders beispielsweis in Sachsen, wo nun ein AfD-Kandidat zum Vizepräsidenten des Landtages gewählt wurde.
Sollte auch der Bundestag diese Form der Diskriminierung der AfD und ihrer Wähler beenden und einen AfD-Kandidaten zum Vizepräsidenten wählen?
Ich hielte das für sinnvoll. Ich habe die CDU gewählt. Gleichzeitig halte ich es für falsch, wenn man die zweitstärkste Fraktion des Bundestages und die 10,3 Millionen AfD-Wähler in dieser Form entrechtet. Das ist aus meiner Sicht undemokratisch.
7 Antworten
ja, noch haben wir Demokratie in DE, noch
Gepflogenheiten hin - Gepflogenheiten her. Die Regeln sind doch sehr klar. Die Abgeordneten sind in ihrer Abstimmung frei. Das muss jeder Abgeordnete mit sich selbst und seinem Gewissen ausmachen, wen er in ein solches Amt wählen kann und wen nicht. Das muss man respektieren. Hier von Diskriminierung zu sprechen, halte ich für lächerlich.
Ich denke, ich habe mich klar ausgedrückt. Die Abgeordneten haben hier die freie Entscheidung und sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Das sind die Regeln, da gab es auch schon eine entsprechende Rechtsprechung und ich akzeptiere das.
Es entspricht den bisherigen Gepflogenheiten, auch wenn es kein juristisch einklagbarer Anspruch ist,
eben.
Artikel 38 GG(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Wenn die Mehrheit der Abgeordneten das nicht will, so ist das ihr gutes Recht. Steht so in der Verfassung.
Dann wäre es also aus Deiner Sicht auch politisch ok, wenn man Grünen und Linken einen Vizepräsidenten verweigert?
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Das ist mir klar.
Es wäre also aus Deiner Sicht ok, wenn die frei gewählten Abgeordneten in ihrer Mehrheit den Kandidaten der Linken, der SPD und der Grünen ihre Zustimmung verweigern würden?
Jetzt ist gut. Wenn du es nach zweimal nicht verstanden hast, besteht bei dir offensichtlich ein Defizit welches weitere Gespräche unsinnig macht.
-> Igno.
Klassischer Move: empört das Gespräch abbrechen, wenn man die Antwort verweigern will.
Artikel 38 GG
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Als Vertreter des gesamten Volkes, gilt das eben nunmal auch für die Wähler der AfD.
Deren Interessen komplett und dauerhaft zu ignorieren, wäre demnach ein Verfassungsbruch.
Wenn es sich vermeiden lässt, dann nein.
Wenn sie sich als wirkliche Demokraten präsentieren wollen, wie sie dies von sich behaupten, dann ja, denn
kein Verfassungsgericht hat die AfD je als rechtsextrem bewertet; und wird dies - laut dem ehemaligen Verfassungspräsidenten namens Papier - auch nicht werden.
Dies wissen auch die sog. Demokraten, sonst hätten diese schon längst in einem Mehrtheitsbeschluss einen Antrag auf Parteienverbot eingereicht.
Nur einfältige und naive Bürger glauben blindlings alles, was ihnen vom Staat vorgekaut wird...
Gruß Fantho
Dann wärst Du also auch ok, wenn der Bundestag keinen Vizepräsidenten der Grünen und der Linken wählt. Ok?!