Sind "Mindestgrundübungsstunden " bei Fahrschulen Üblich?
Guten Morgen,
kurz zur Vorgeschichte: Ich bin nun bei meiner 12. Übungsstunde in der Fahrschule angekommen. Persönlich habe ich das Gefühl, ich wäre für die Sonderfahrten bereit. Daher fragte ich meinen Fahrlehrer, wie er dies einschätzen würde. Indirekt zitiert war seine Antwort:
„Soweit passt der Fahrstil, und theoretisch könnten wir schon mit den Stunden beginnen, aber du hast noch nicht deine Mindestgrundübungsstunden von 20 Stunden (einfach).“
Auf Nachfrage, weshalb diese überhaupt existieren, wenn das Ausbildungsziel bereits weitgehend erreicht ist, bekam ich lediglich die Antwort:
„Wir möchten kein Schwarzfahren anregen.“
Natürlich kann ich dagegen nichts unternehmen und muss das (leider) hinnehmen. Persönlich bin ich tatsächlich nicht schwarzgefahren, aber das spielt leider keine Rolle.
Trotzdem würde ich gerne wissen, ob dies der Standard bei Fahrschulen ist. Allein schon meiner Seelenruhe wegen.
Ich freue mich auf eure Antworten!
7 Antworten
Wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast, in dem diese Mindestanzahl auftaucht, würde ich eine schriftliche Begründung verlangen und darum bitten, mit den Pflichtfahrstunden beginnen zu dürfen.
Denen geht es natürlich ums Geld. Aber wenn du deren Begründung nicht nachvollziehen kannst, lohnt sich meist der schriftliche Weg – sonst kommst du nicht weiter. Kann natürlich sein, dass sie darauf beharren (wenn du die Fahrschule wechselst, müsstest du dort ja auch erst mal wieder neue Übungsstunden absolvieren, um deine Fähigkeiten zu "beweisen").
Ich bin in der Materie leider nicht so weit drin, um dir auch was über rechtliche Schritte sagen zu können – eventuell kann man aber gegen solche Verfahren auch weiter vorgehen. Wenn in deiner Familie jemand einen Anwalt hat, kann man da ja mal nachfragen.
Viel Erfolg!
Eine Mindestanzahl an Übungsstunden ist durchaus üblich. 20 finde ich allerdings sehr hoch. Machen kannst Du nichts, wie Du schon schreibst. Das steht mit Sicherheit im Vertrag oder den AGB, die zum Vertrag gehören.
Tatsächlich steht das nicht im Vertrag drinnen. Es wurde mir auch nichts gesagt (Mündlicher Vertrag). D.h bin ich mir nun nicht mehr sicher ob man dies hinnehmen müsste.
Es wird sicherlich eine AGB geben. Aber selbst, wenn nicht: Die Fahrschule sitzt am längeren Hebel. Der Fahrlehrer ist es, der den Übergang in die Pflichtstunden befürworten muss und auch dem TÜV gegenüber bestätigen muss, dass Du diese absolviert hast. Dann tut er das einfach nicht und Du wirst nicht zugelassen zur Prüfung. Das ließe sich dann zwar einklagen, wenn Du die Pflichtstunden tatsächlich absolviert hast, bis die Verhandlung statt findet, hast Du 3 Führerscheine gemacht.
wie die Fahrstunden am Ende aufgeteilt werden entscheidet die Fahrschule, eigentlich ist es aber auch egal weil du am Ende sowieso bei ca 30 Stunden und mehr liegen wirst, das ist heute normal...
30 Stunden sind schon extrem wie ich finde. Habe mich eigentlich schon seit der 8 Bereit gefühlt wollte aber erst mal abwarten was der Lehrer sagt. Es ist ja auch keine Raketenwissenschaft.
Ja, bei allen Fahrschulen bei denen ich mich erkundigt habe vor meinen Führerscheinen war das so.
Fahrschulen zocken sehr oft ab. Ich würde wenn ich Kinder hätte , es so machen. Mit einem Smart auf ein Verkehrsübungsplatz fahren, dass die schon ein Gefühl kriegen für alles. Mehrmals. . Dann die theoretische Prüfung absolvieren. Dann die ersten Fahrstunden mit Automatik, so kann man sehen, wie man sich a den Verkehr gewöhnt. Dann kann man schalten .
Man schält ja auch beim ersten Mal Sex nicht parallel noch ne Mohrrübe
Zunächst danke, ich habe hierran nicht gedacht. Im Vertrag steht nichts davon drinnen. Es wurde mich auch nichts gesagt. D.h werde ich mich an den Vorschlag halten und mal nach etwas schriftlichen nachfragen.