Sind Feuerwehren und die Polizei zur Pressearbeit verpflichtet?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

Mein Chef erzählte mir daraufhin, dass die Feuerwehr sogar nach irgendein Gesetz verpflichtet wäre mir Auskunft zu erteilen.

Das Presserecht ist im Wesentlichen landesrechtlich geregelt - dementsprechend sei schon einmal angeraten, entsprechendes Paragraphen zur Auskunfterteilung durch öffentliche Stellen für dein Bundesland nachzuschlagen.

Pauschal mal vorneweg: die Presse hat durchaus ein Informationsrecht. Das ist allerdings unter keinen Umständen ein "Freibrief", an der Einsatzstelle zu tun und zu lassen, was man will.

Wenn es stört oder den Einsatzablauf behindert, kann, darf und wird einem der Einsatzleiter von der Einsatzstelle verweisen. Das ist nämlich sein Recht.

Sie meinten, dass der Jugendpresseausweis nicht anerkannt wäre und die Feuerwehr mir nicht Auskunft geben müsste.

Grundsätzlich beinhaltet der bloße Besitz eines (Jugend-)Presseausweises nur sehr beschränkte Rechte.

Sind Feuerwehren und die Polizei zur Pressearbeit verpflichtet?

Fazit

Grundsätzlich sind sie - je nach landesrechtlicher Regelung - durchaus dazu verpflichtet. Allerdings nicht "unverzüglich" und erst recht nicht unter allen Umständen.

Spätestens, wenn die Pressearbeit auch nur im geringsten mit der Pflicht zur Einsatzerfüllung kollidiert, wird sie berechtigterweise den kürzeren ziehen.

Bester Ansprechpartner ist - wenn es einen gibt - der Pressewart bzw. Pressesprecher, alternativ die Einsatzleitung je nach Gegebenheit.

Im Zweifelsfall bietet es sich an, nach Einsatzabschluss freundlich bei der Einsatzleitung anzufragen.

LG

Du gehst da nicht einfach hin........

Man meldet sich VORHER beim Einsatzleiter oder bei einem entsprechenden Hoheitsträger z.B. an der Absperrung oder einer entsprechenden Pressestelle an.

Das kann man fraglos stets erwarten.

Wenn man dort der Meinung ist, Dich zum Einsatzort vor zu lassen und unter welchen Bedingungen, lässt man Dich vor. Wenn nicht, hast Du am Einsatzort erstmal gar nichts verloren.

Die Polizei ist die obsterse Instanz, wer an einen Ereignisort vorgelassen wird, entscheidet dies in eigener Zuständigkeit und nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen.

Es gibt KEINE Verpflichtung, dass man Dich zum Einsatzort vorlässt, selbst wenn Du 189 Pressebescheinigung vorzeigst.

Das bedeutet im Umkehrschluss, wenn man Dich von Ort wegscheucht, hast Du zu gehen.

Jeder Einsatzleiter hat eine Zusatzausbildung zur Arbeit mit Medienvertretern.

Nein, hat er nicht. Das wüsste ich, ich war lange Jahre Einsatzleiter der Polizei und ich habe keine solche Ausbildung.

Ich habe Presseleute, wenn ich einen solche Einsatz geleitet habe, immer nur vorgelassen, wenn ich unter Rücksprache mit anderen Rettungs - und Hilfskräften der Meinung war, dass:

1.) es zunächst einmal ungefählich für den jeweiligen Pressefuzzi ist.

2.) keine Gefahr besteht, dass der Presseheinz da blöd im Weg steht und stört.

3.) Der vor Ort nichts kaputt machen kann, auch nicht aus Versehen - z.B. eine Spurenlage.

4.) Wenn ich nicht will, das Einzelheiten an die Öffentlichkeit gelangen, aus Ermittlungstaktischen Gründen.

5.) der Pressemensch keine Fotos machen kann, welche den höchstpersönlichen Lebensbereich oder eine entsprechende Lebenssituation eines Menschen betrifft oder solche, bei welchem die betroffenen am Geschehen beteiligten Bürger wahrscheinlich dagegen wären, dass man sie macht, weil man peinlich berührt wäre, zum Gespött werden könnte, etc.

6.) dieser sich vor Ort anständig benimmt und sich vorher anmeldet. Latscht der einfach mal so rein, fliegt er raus. Steht der doch im Weg oder macht blöd (es gibt solche, die meinen dann beim Unfall das verunfallte Auto zu öffnen und von innen Fotos machen zu wollen oder die Leiche zu fotografieren oder Leuten auf den Leib zu rücken, fliegt der achtkantig raus und gut.

Und ohne eine Ausbildung habe ich (und hat bei mir) niemand jemals auch nur ein kurzes Statement gegeben, es wird immer an die Pressestelle verwiesen.

In Hamburg funktioniert es mit dem Jugendpresseausweis auch und da gibt es einige Hobbyjournalisten.

Mag ja sein, aber Hamburg ist Hamburg und woanders nicht. Wenn man das dort so macht oder einzelne Einsatzleiter, klar, dann mag das dort gehen.......

Es gibt nicht in jeder Stadt einen Pressesprecher.

Doch, gibts, nur nicht zu jeder Zeit an jedem Einsatzort.

Dann fragt man halt zu ortsüblichen Behördenzeiten am nächsten Werktag nach, ob die Polizei zu der Angelegenheit ein Statement abgeben möchte. Das kann warten, nichts ist da eilig - also die Polizei hat es nicht eilig und auf die kommt es ja an. Zudem Du willst ja was von denen, die nicht von Dir.

dass der Jugendpresseausweis nicht anerkannt wäre

Es gibt ja so viele Presseausweise...... und die sind alle total leicht zu bekommen. Ich habe z.B. auch einen Presseausweis - und zwar privat und die Erlangung war so dermaßen total einfach - also komm mir bitte nicht mit anerkannt und solch Blödsinn.

und die Feuerwehr mir nicht Auskunft geben müsste.

Muss sie auch nicht - vor Ort. Es besteht eine Auslunftsverpflichtung der Behörde, nur muss die weder zum Zeitpunkt der Anfrage noch am Einsatzort geschehen.

Du richtest eine Anfrage - gerne auch schriftlich - an die jeweilige Pressestelle der Feuerwehr und / oder der Polizei. Dort wird man Auskunft erteilen und wie bereits gesagt, kannst Du dann am nächsten Werktag erledigen, keine Eile.

Ich besitze dafür jetzt auch seit kurzem den Bundeseinheitlichen anerkannten Jugendpresseausweis

Und darum meinst Du, Du seist wichtig. Klar, nur, sorry jetzt, Du bist es nicht. Du bist am Einsatzort nicht anders als jeder andere Bürger, der da rumrennt. Wenn man Dich dort vorllässt, ist das ein Zugeständnis

Also mein Rat in Zukunft:

1.) Immer VORHER anmelden und fragen, ob Du bitte vorgelassen werden würdest.

2.) Wenn nicht, in die jeweilige Pressestelle wenden, am nächsten Werktag.

Auch jemand mit einem (Jugend-)Presseausweis sollte vielleicht einmal darüber nachdenken, dass Einsatzkräfte ihre Einsatzstellen nicht zum Spaß absperren. Und dass dir kein Presseausweis die Erlaubnis gibt, die Absperrung zu ignorieren.

Ich finde es vollkommen verständlich, dass jemand (jugendliches), der einfach so in der Einsatzstelle rumrennt, prophylaktisch erstmal des Platzes verwiesen und ihm keine Gefälligkeit erwiesen wird. Man sieht einfach, dass da jemand einfach nach Gusto die Regeln bricht, statt auf Zusammenarbeit zu setzen. Also, wenn er keine Zusammenarbeit möchte, bekommt er auch keine. Meine Einsatzstelle, ich bestimme wer hier rumlaufen darf. Du kannst gerne hinterher die Pressemitteilung bekommen, damit ist meine Informationspflicht erfüllt.

Solche Dinge sollte man dir in deiner Journalistischen Ausbildung eigentlich nahe gebracht hab... oh, du hast ja keine.

Grundsätzlich erlaubt dir Auskunft zu geben sind bei der Feuerwehr nur die Wehrführung oder die Einsatzleitung. Von allen anderen darfst du keine Auskunft bekommen.

Das du darüber in Kenntnis gesetzt wirst, wo, wann, welcher Einsatz stattfindet, ist auch nicht erlaubt. Und tatächlich reicht ein Jugendpresseausweis meiner Kenntnis aus dem Feuerwehrdienst nach nicht aus, du musst Berufsjournalist sein, da diese, wenn sie Unfälle und Brände filmen extra ausgebildet werden, wie sie sich zum Beispiel zu Verhalten haben, wenn man eine Leiche oder Privateigentum sieht.

Und das irgendjemand verplichtet ist dir Auskunft zu geben wäre mir auch neu.

Max112Herne 
Fragesteller
 01.04.2020, 17:55

Eine Extra-Ausbildung gibt es meines Wissens nicht.

In Hamburg sind einige Kollegen auch als "Reporter" unterwegs und besitzen "nur" den Jugendpresseausweis welcher dort auch bei dem Pressesprecher anerkannt wird.

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JoJo989  01.04.2020, 17:57
@Max112Herne

Es gibt aber viele Grundregeln, welche einfach von Berufsjournalisten eingehalten werden und welche die einfach wissen, beigebracht bekommen etc. Das reicht von Kamera zuhalten wenn Tote zu sehen sind und immer genügend Abstand zu halten bis zum Einsatzleiter fragen von wo man fotographieren kann.

Und Feuerwehr ist Ländersache, weshalb das in jedem Bundesland anders ist.

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Max112Herne 
Fragesteller
 01.04.2020, 18:00
@JoJo989

Klar.

Pressekodex bekommt jeder beigebracht.

Normalerweise lief die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr hier immer sehr gut.

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26Sammy112  02.04.2020, 11:49

Leider falsch.

  1. Die Berufsbezeichnung "Journalist" ist nicht rechtlich geschützt. Es gibt keine festen Vorgaben, wie man Journalist wird. Einige studieren Politik und werden dann Politikjournalisten, andere studieren Publizistik, wieder andere besuchen Journalistenschulen, machen ein Volontariat in einer Redaktion oder steigen als freie Mitarbeiter ohne jegliche Ausbildung ein.
  2. Pressevertreter haben nach den Pressegesetzen der Bundesländer durchaus ein Auskunftsrecht gegenüber der Behörden.
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  1. Die Polizisten haben richtig gehandelt.
  2. DU hast innerhalb der Einsatzstelle absolut rein gar nichts zu suchen.
  3. Wenn du Informationen haben willst, gibt es extra dafür einen Pressewart.
  4. Dieser ist gekennzeichnet durch eine "grüne" Weste.
  5. Diesen darfst du AUßERHALB der Einsatzstelle ansprechen.
  6. Dein Verhalten war in diesem Fall absolut daneben.
  7. Du solltest dich vorher umschauen, ob du einen Pressewart siehst und dann diesen ansprechen und vor allem dich zu erkennen geben.
  8. Der Ausweis alleine reicht da nicht aus.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Berufsfeuerwehrmann
Max112Herne 
Fragesteller
 01.04.2020, 17:53

Das ist falsch.

Es gibt nicht in jeder Stadt einen Pressesprecher.

Und dieser rückt auch in anderen Städten nur bei bestimmten Stichwörtern nach der AAO aus.

Jeder Einsatzleiter hat eine Zusatzausbildung zur Arbeit mit Medienvertretern.

In Hamburg funktioniert es mit dem Jugendpresseausweis auch und da gibt es einige Hobbyjournalisten.

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SaniOnTheRoad  01.04.2020, 18:11
@Max112Herne
Jeder Einsatzleiter hat eine Zusatzausbildung zur Arbeit mit Medienvertretern.

Stimmt so nicht.

Entsprechende Kurse bieten die meisten Landesfeuerwehrschulen zwar an, verpflichtend sind diese allerdings selten.

Bedenke: 95 % der deutschen Feuerwehren besteht aus Freiwilligen.

Auch die Führungsebene - und da kann schlicht nicht erwartet werden, dass nur halbwegs "medienaffine" Personen die Führung übernehmen.

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RedPanther  02.04.2020, 09:41
@Max112Herne
In Hamburg funktioniert es mit dem Jugendpresseausweis auch

Vielleicht haben die Jugendjournalisten die alte Weisheit "wie man in den Wald reinruft, so schallt es auch heraus" schon verinnerlicht. Sprich: Erstmal freundlich hallo sagen und fragen, wo man hingehen darf und wo nicht.

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26Sammy112  02.04.2020, 11:44

Das stimmt so leider nicht.

Pressevertreter haben durchaus das Recht, einen abgesperrten Bereich der Feuerwehr oder Polizei zu betreten, um ihrer Arbeit nachzugehen (vgl. Pressegesetze der Bundesländer). Sie dürfen hierbei allerdings keine Rettungskräfte behindern und weder sich selbst noch Dritte in Gefahr bringen.

Davon abgesehen gibt es nicht überall Pressesprecher. Grundsätzlich sind nur der Wehrführer und/oder Einsatzleiter gegenüber der Presse aussageberechtigt. Diese können, müssen aber nicht, einen Pressesprecher beauftragen, in ihrem Namen Infos an die Presse herauszugeben. (Vgl. Feuerwehrgesetze der Bundesländer)

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