Schweine untem Fenster

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Minischweine werden bei falscher fütterung sehr schnell fettleibig und so groß wie das gewöhnliche hausschwein. Das ist zwar nicht normal, aber fairerweise muss man dazu sagen, dass sie bei richtiger fütterung auch eine beträchtliche größe erreichen und das wort "mini" abwegig ist.

Wenn es die Leute bei denen du zu besuch bist wirklich stört, also sie dauerhaft unter einer geruchs- oder lärmbelästigung durch die tiere leiden, können sie selbstverständlich viel dagegen tun. Zum einen, sollte der erste weg zum nachbarn führen. Man könnte sich darauf einigen, dass das gehege weiter weg verlegt wird oder ein ein sichtschutz aufgebaut wird. Im schlimmsten Fall die tiere anderswohin kommen. Kann man sich so nicht einigen, können deine Gastgeber eine klageprotokoll anlegen.. also festhalten mit datum, ort und zeit.. wann und wie lange sie durch die nachbarstiere gestört wurden. Damit gehts dann zur klage. Bei einem solchen prozess werden eventuell auch andere mitbewohner oder nachbarn befragt sowie die belästigung vor ort fest gestellt. Die klage gewinnt man, wenn die geruchsbelästigung als untragbar gilt oder die lärmbelästigung während der ruhezeiten täglich länger als 30-60min geht.

Wichtig ist, dass es gebiete gibt, wo nutztierhaltung (auch minischweine fallen darunter, selbst wenn sie nicht geschlachtet werden sollen) generell ortsüblich ist und man nichts dagegen machen kann. z.b. gegen Bienen in einer Ortschaft wo Imker tätig sind, auf manchen dörfern freilaufende Hühner, usw. Zum anderen ist es wichtig zu sagen, dass, weil Schweine nutztiere sind, sie nicht ohne weiteres gehalten werden dürfen. Schweinehaltung ist meldepflichtig, jedes tier muss eine ohrmarke haben, darf niemals mit menschlichen speiseresten gefüttert werden und muss doppelt eingezäumt sein. Auch dieser umstand würde kontrolliert werden.

Man erspart sich und eventuell auch seinen nachbarn viel ärger, wenn man solche dinge privat klärt.

tommy40629 
Fragesteller
 06.08.2012, 17:31

Erst mal vielen Dank für Deine Informationen.

Mit dem Nachbarn kann man leider nicht reden. Das sind solche Art Menschen, die Alles auf die Spitze treiben und immer nur machen was sie wollen.

Also bleibt nur noch das Protokoll und die Klage, leider.

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Seehausen  28.09.2013, 18:29

Alles schön und gut und lieb gedacht. Die Rechtslage nach dem öffentlichen Bauplanungsrecht ist aber leider anders.

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Dein Gastgeber hat natürlich wie jeder andere auch ein Recht darauf, keiner übermäßigen Lärm- und Geruchsbelästigung ausgesetzt zu sein.

Außerdem stehen auch bei privater Haltung die Schweine im Nutztierstatus und unterliegen damit sämtlichen Bestimmungen, die für die Landwirtschaft gelten. Das beinhaltet zum Beispiel entsprechende Vorschriften zum Stall/Gelände, zur Fütterung, zur Meldung bei behördlichen Institutionen usw..

Das ist abhängig vom Baugebiet. In Wohngebieten (WR-WA-WB-WS) ist die Haltung von Schweinen verboten. In Mischgebieten (MI) ebenfalls. In Dorfgebieten (MD) ist sie erlaubt, aber keine Massentierhaltung. In Gewerbegebieten (GE-GI) kann die Haltung einzelner Schweine ausnahmsweise zugelassen werden.

Wenn kein Bebauungsplan besteht kann man nur vor Ort feststellen, welches dieser Baugebiete nach BauNVO vorhanden ist.

Zuständig ist die Bauaufsicht beim Kreis bzw. bei größeren Städten.

pecudis  01.08.2012, 13:38

Nur mal aus Interesse: in welchen "XY-gebieten" leben denn die 24 Mio Schweine, die wir essen? Also wie nennt sich korrekt ein "Gebiet, in dem ein Schweinestall steht" ?

btw: es gibt (LEIDER) jede Menge Schweinehaltung in Wohngebieten, sogar in Städten und in Wohnungshaltung - das entscheiden die Vetämter ganz ohne das Bauamt zu befragen :/ und "Massentierhaltung" ist überhaupt kein Begriff, der in irgendeinem Recht vorkommt.

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pecudis  01.08.2012, 13:44
@pecudis

PS: - Nur, damit das nicht irgendjemand falsch versteht - die Haltung "einzelner Schweine" ist überall verboten: für Schweine ist Gruppenhaltung (Haltung in Sichtweite anderer Schweine) vorgeschrieben.

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Seehausen  01.08.2012, 15:48
@pecudis

Massentierhaltung ist nur im Außenbereich und mit Schutzabständen zur Wohnbebauung zuilässig, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu ermitteln sind.

Und ob Schweinehaltung zulässig ist entscheiden nicht die Veterinärämter, sondern die Bauaufsicht. Du verwechselst das mit Tierschutzrecht, das ist natürlich auch einzuhalten, sowohl bei baurechtlich legaler wie baurechtlich illegaler Schweinehaltung!

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pecudis  01.08.2012, 16:15
@Seehausen

Danke für die Info, aber im BImSchG steht absolut nichts von "Massentierhaltung" , und soweit mir bekannt ist, auch in keinem anderen Gesetz.

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Seehausen  01.08.2012, 17:03
@pecudis

Also im BIMSchG und seinen 21 Verordnungen steht sehr viel über "Geruchsemissionen" und daraus folgende umfangreiche Regelungen für Massentierhaltungen untersdchiedlicher Tiere wie Hühner, Schweine und Kühe in Abhängigkeit von der bautechnischen Ausgestaltung der Ställe und der Anzahl der Tiere, umgerechnet auf "Großvieheinheiten".

Und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zum Baugesetzbuch (BauGB) steht sehr viel über Tierhaltung in den einzelnen Baugebieten.

Und Vorschriften zu von der Tierhaltung ausgehenden Lärmemissionen gibt es auch noch in beiden Gesetzen.

Das alles ist freilich nicht so einfach und schlicht wie Laien immer hoffen; da beschäftigen sich ganze Doktorarbeiten und diverse Studiengänge mit und alle Gerichte bis zum BVerwG in Leipzig!!

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pecudis  01.08.2012, 22:18
@Seehausen

Ich weiß ja nicht, welche Gesetze Du so liest, aber nochmal:_ "Massentierhaltung" ist ein Begriff, der im Deutschen Recht NICHT VORKOMMT und auch nirgends definiert ist.

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Seehausen  02.08.2012, 09:12
@pecudis

Ich weiß ja nicht, welche Gesetze Du nicht liest, aber im Baurecht, dem Immissionsschutzrecht und den entsprechenden Verordnungen ist das ein durch ständige Rechtsprechung, offizielle Kommentare und Gutachten feststehender und definierter Begriff. Wird freilich in Großvieheinheiten gemessen (GV), schon mal was davon gehört??

Aber:

Unwissenheit erleichtert die Entscheidungsfindung, weiterhin viel Glück!

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pecudis  02.08.2012, 10:05
@Seehausen

Immer noch falsch. GV und GV/ha geben den Flächenbesatz an bzw bezeichnen die Flächenbindung, und die Vorgaben für die Fläche je Tier werden in der Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO geregelt.

Auch wenn es Dich noch so stört, weil damit kein Populismus zu betreiben ist: "Massentierhaltung" ist kein rechtlich irgendwie anerkannter oder zu verwendender Begriff.

Aber bitte, wenn Dir da etwas anderes bekannt sein wollte: verlink dioch einfach mal ein einziges Gesetz,in dem "Massentierhaltung" steht oder auch nur die Größe einer Tierhaltung (nicht die Zahl der Tiere je Fläche) begrenzt wird. (mit §35 BauGB brauchst Du gar nicht erst anzufangen, DA steht nichts davon, daß irgendeine Tierhaltung auf irgendeine Anzahl der Tiere begrenzt ist)

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Seehausen  02.08.2012, 10:51
@pecudis

Es bleibt dabei: eine einseitige Betrachtung nur nach Tierschutzgesetz berücksichtigt nur die Hälfte der Problematik. Kümmere Dich mal um das BIMSchG und das BauGB, die darauf gründenden GIRL etc. und die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. i

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pecudis  02.08.2012, 11:23
@Seehausen

Was hast Du denn immer mit dem Tierschutz? Das die entsprechenden Gesetze so heißen, dafür kann ich nicht. Fakt ist, daß Deine Ausführungen:

In Wohngebieten (WR-WA-WB-WS) ist die Haltung von Schweinen verboten. In Mischgebieten (MI) ebenfalls. In Dorfgebieten (MD) ist sie erlaubt, aber keine Massentierhaltung. In Gewerbegebieten (GE-GI) kann die Haltung einzelner Schweine ausnahmsweise zugelassen werden.

ganz einfach nicht dem geltenden Recht entsprechen, sondern schlicht und ergreifend populistische Machenschaften gegen Tierhalter sind, die so, wie Du es gerne sehen willst, nirgends durchgesetzt werden. Vielleicht kümmerst Du Dich lieber mal um die Praxis in der Schweine - vor allem der Hobbyschweinehaltung.

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Seehausen  02.08.2012, 14:10
@pecudis

Wenn Du tatsächlich Landwirt bist dann vertrittst Du rechtswidrig und inkompetent die Lobby der Schweinehalter.

Geh doch mal zu Landwirtschaftsämtern und -kammern und informiere Dich bei Bauaufsichtsämtern über Schutzzonen nach BIMSchG für gewerbliche Landwirtschaft (Massentierhaltung), die Grenzen der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Dorfgrebiet und die Unzuklässigkeit der Tierhaltung in allen anderen Baugebieten. Durch aggressive Ignoranz wird es weder besser noch überzeugender! Oder geh mal zu Gutachtern, die ständig von Massentierhaltung ausgehende Geruchsemissionen nach dem BIMSchG z.B. mit hilfe der GIRL berechnen müssen.

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koch234  28.09.2013, 17:56
@Seehausen

aha, da wir durch Einfügung in Klammern einfach mal

gewerbliche Landwirtschaft = Massentierhaltung

definiert ...

... per "Lex Seehausen"

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pecudis  28.09.2013, 18:04
@koch234

Ist doch Schwachsinn. Gewerblich ist, wer nicht ausreichend Fläche hat. Dazu zählen als allererste die ganzen Hobbyfuzzis, die ihre Schweine auf dem Resthof halten, und danach eine Handvoll großer Betriebe. Mit "MASSE" hat das absolut nichts zu tun, es gibt 35.000er Mastställe, die nicht gewerblich sind und eben: kleine Klitschen mit 100 Tieren, die gewerblich sind. Btw: mein Schweineleasing (maximal 15 Tiere) war auch gewerblich.

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Seehausen  28.09.2013, 18:28
@pecudis

Wunschträume und Aggressionen der Lobby der Schweinehaltere helfen nichts gegen die Eindeutigen und umfangreichen Vorschriften des BauGB, der BauNVO und des BIMSchG. Auf diese weise wird kein Stall für Massentierhaltung, Landwirtschaft und gewerbliche Landwirtschaft genehmigt!

Übrigens: Der Begriff "Landwirtschaft" ist im BauGB definiert und nicht durch die Lobby der Schweinehalter! Und die Ermittlung der maximal zulässigen GV richtet sich ach dem BIMSchG und dem Bauplanungsrecht und nicht nach der Gewinnmaximierung der Schweinehalter!

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pecudis  28.09.2013, 18:36
@Seehausen

Du scheinst nicht verstanden zu haben worum es hier geht. "Massentierhaltung" GIBT ES NICHT. Es gibt kein Gesetz, keine Verordnung, keinen Gesetzestext, keine Auslegung und nichtsvergleichbares im deutschen Recht.

Und es gibtr auch keine Beziehung zwischen der Anzahl der gehaltenen Tiere und dem Tierwohl.

Und nochmal: "gewerblich" ist ein professioneller Tierhalter auch mit 10 Schweinen, wenn er sie auf einem 1000m² Hinterhof hält. Auch hier ist nicht die "Masse" der Tiere ausschlaggebend.

Und wenn Du hier weiter solches Zeug behauptest: warum kopierst Du nicht einfach mal irgendeine Gesetzespassage, in der von "Massentierhaltung" die Rede ist?

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Seehausen  28.09.2013, 18:48
@pecudis

Du hast immer noch nicht verstanden, dass es hier um Bauplanungs- und Bundesimmissionsschutzrecht geht! Dort sind Begriffe wie "Landwirtschaft", "gewerbliche Landwirtschaft", "Großvieheinheiten", "Schutzabstände" eindeutig definiert. Und gib mal in den Suchmaschinen der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte den Begriff "Massentierhaltung" ein, dann wirst Du Dich wundern, wieviel Rechtsprechung es dazu seit 30 Jahren gibt.

Träum ruhig weiter, aber versuch nicht, die Fachleute des Bauplanungsrechts von Deinen idealistischen und einseitigen Meinungen zu überzeugen; das wird für Dich nur peinlich!

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pecudis  28.09.2013, 19:57
@Seehausen

Naja, bisher hat es eigentlich immer gereicht. :-)

Aber um nochmal auf den Punkt zu kommen: mir sind Begriffe wie GV, DE, etc durchaus vertraut, und Luftraten etc ebenso. Nur gibt es eben auch unter Zuhilfenahme all dieser Einheiten KEINE Definition von "Massentierhaltung".

Wie gesagt, wenn es denn Deiner Ansicht nach eine Definitionfür Massentierhaltung gibt, warum schreibst Du sie nicht einfach ab, oder noch besser: kopierst sie raus? Und nur um das noch mal klarzustellen: "gewerbliche Tierhaltung" hat NICHTS mit der "Masse" zu tun, sondern mit dem Verhältnis von Masse und Fläche. Gewerblich kann man auch mit 10 oder 20 Schweinen sein, oder mit 50 Hühnern hinterm Haus.

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koch234  28.09.2013, 20:36
@Seehausen

Und gib mal in den Suchmaschinen der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte den Begriff "Massentierhaltung" ein, dann wirst Du Dich wundern, wieviel Rechtsprechung es dazu seit 30 Jahren gibt.

ja, gib mal bei Google

Merkel und Vergewaltigung
Steinbrück und Clown
Trittin und Mikrowelle

ein, ich bin sicher, du wirst auch dazu einige ERgebnisse finden,

so what?

Wenn da etwas ernsthaftest dabei gewesen wäre, hättest du ja längst den gewünschten Beleg zur Definition von Massentierhaltung liefern können?

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Seehausen  29.09.2013, 09:48
@koch234

Was hat das denn jetzt mit konkretem Bauplanungs- und Bundesimmissionsschutzrecht zu tun? Es ist schon peinlich, wie manch ein Fanatiker seine verqueren Ansichten zurechtbiegt!

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pecudis  29.09.2013, 11:06
@Seehausen

Es freut mich, daß Du die Frage jetzt offenbar verstanden hat. Das (und was) der Begriff "Massentierhaltung" überhaupt irgendetwas mit geltendem Recht zu tun hat (abgesehen vielleicht mit "verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen ") war ja Deine Behauptung. Erster Beitrag. Frag Dich selbst, vielleicht hilft's.

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Seehausen  29.09.2013, 12:37
@pecudis

Es ist bedauerlich, dass Du in Deiner Borniertheit nicht kapieren willst, dass der Begriff "Massentierhaltung" ein bau- und immissionsschutzrechtlicher Fachbegriff ist, der weder positiv noch negativ belegt ist, sondern nur einen Rechtsstatus beschreibt.

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Fragst du im Auftrag deiner Gastgeber????? Du, als Gast, hast hier keinerlei "Meinung" zu haben, denn es geht dich nichts an. Wenn es dir nicht gefällt, musst du gehen. Minischweine sind sehr interessant, aber anscheinend liegt bei Euch eine Verwechslung vor. Ansonsten kannst du gar nichts tun.

Komotu  01.08.2012, 14:28

Ach, er hat keine Meinung zu haben? Wo kann ich denn nachlesen, wozu ich eine Meinung haben darf? Deine Meinung zu seiner Meinung scheint ja so wichtig zu sein, dass du sie hier veröffentlichen musst.

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Komotu  01.08.2012, 15:13
@schalomisrael

Bitte.

Kam mir gerade so in den Sinn, als ich deine charmante Antwort gelesen habe.

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3m Grenzabstand sind ausreichend! Folglich befinden sich die Schweine 3 m vom Fenster entfernt und nicht unmittelbar darunter.

Seehausen  02.08.2012, 09:13

So schlicht ist das leider nicht!

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