Schweigepflicht im Psychologiestudium?
Hallo, ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage.
vor einigen Tage ist eine Arbeitskollege zu mir gekommen, der Drogen konsumiert und in Folge dessen eine Psychose erlitten hat. Ich habe ihn am daraufgingen Tag in eine Klinik gebracht, wo er nach einer Woche Wartezeit nun einen Entzug macht.
meine Frage ist, ob ich mich auf die Schweigepflicht beziehen kann, da ich im 5. Semester Psychologie studiere, falls meine Arbeitgeber mich fragen ob da mit meinem Arbeitskollegen los ist, da ich meinen Job verlieren könnte, wenn diese herausfinden, dass ich wusste, dass er Drogen konsumiert.
allerdings ist man ja erst nach dem Master Psycholog:in, weshalb ich mir nicht sicher bin, ob ich die Schweigepflicht als Argument nennen kann.
Vielen Dank für eure Antworten! 😊
9 Antworten
Die Schweigepflicht bezieht sich auf Klienten / Patienten, die du im beruflichen Kontext beraten, begleiten, therapieren etc. würdest.
Dein Arbeitskolleg ist kein Klient / Patient von dir. Er ist Arbeitskollege bzw. Freund und da gibt es keine gesetzliche Schweigepflicht.
Nein, du kannst dich nicht auf das Studium berufen. Du bist halt noch Student und noch dazu war es ja auch nicht Patient/Klient von dir.
Dein Arbeitskollege ist krank, was er hat braucht der Arbeitgeber nicht wissen.
Du musst also keine Auskunft geben, am besten stellst du dich dumm.
Die Schweigepflicht nach §203 Strafgesetzbuch (StGB), gilt grundsätzlich auch für Personen, welche bei den schweigepflichtigen Personen mitwirken oder die sich in der Vorbereitung auf den Beruf (Ausbildung, Studium), befinden. Das ist ja irgendwo auch logisch, sonst würde ja jeder Auszubildende oder Student jedem sämtliche Geheimnisse straffrei verraten dürfen, welche ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekanntgeworden sind. Die Schweigepflicht besteht jedoch nur dann, wenn die Geheimnisse im Rahmen des Behandlungsverhältnisses bekannt geworden sind und nicht dann, wenn privat irgendwas erzählt wird.
Mfg
Wozu braucht es da eine Schweigepflicht?
Gibt es denn auf der anderen Seite eine "Petzpflicht", oder warum glaubst Du, sind Diagnosen auf jeder Krankschreibung für den Arbeitgeber nicht ersichtlich. Der Arbeitgeber soll den Kollegen fragen und wenn der ihm sagt, was Sache ist, dann ist das seine Angelegenheit. Der Arbeitgeber kann jedenfalls von Dir keine Auskunft verlangen, was den Gesundheitszustand Deines Kollegen anbelangt. Wäre ja noch schöner ...