Schweigepflicht im Psychologiestudium?

9 Antworten

Die Schweigepflicht bezieht sich auf Klienten / Patienten, die du im beruflichen Kontext beraten, begleiten, therapieren etc. würdest.

Dein Arbeitskolleg ist kein Klient / Patient von dir. Er ist Arbeitskollege bzw. Freund und da gibt es keine gesetzliche Schweigepflicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Klinische Sozialarbeit

Nein, du kannst dich nicht auf das Studium berufen. Du bist halt noch Student und noch dazu war es ja auch nicht Patient/Klient von dir.

Dein Arbeitskollege ist krank, was er hat braucht der Arbeitgeber nicht wissen.

Du musst also keine Auskunft geben, am besten stellst du dich dumm.

Die Schweigepflicht nach §203 Strafgesetzbuch (StGB), gilt grundsätzlich auch für Personen, welche bei den schweigepflichtigen Personen mitwirken oder die sich in der Vorbereitung auf den Beruf (Ausbildung, Studium), befinden. Das ist ja irgendwo auch logisch, sonst würde ja jeder Auszubildende oder Student jedem sämtliche Geheimnisse straffrei verraten dürfen, welche ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekanntgeworden sind. Die Schweigepflicht besteht jedoch nur dann, wenn die Geheimnisse im Rahmen des Behandlungsverhältnisses bekannt geworden sind und nicht dann, wenn privat irgendwas erzählt wird.

Mfg

Wozu braucht es da eine Schweigepflicht?

Gibt es denn auf der anderen Seite eine "Petzpflicht", oder warum glaubst Du, sind Diagnosen auf jeder Krankschreibung für den Arbeitgeber nicht ersichtlich. Der Arbeitgeber soll den Kollegen fragen und wenn der ihm sagt, was Sache ist, dann ist das seine Angelegenheit. Der Arbeitgeber kann jedenfalls von Dir keine Auskunft verlangen, was den Gesundheitszustand Deines Kollegen anbelangt. Wäre ja noch schöner ...