Schwanger in der Probezeit?

8 Antworten

Hallo, kann man gekündigt werden wenn Schwanger wird und noch in der Probezeit ist.

Nein.

Das Kündigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz MuSchG § 17 "Kündigungsverbot" für schwangere Arbeitnehmerinnen ist absolut. Das gilt selbstverständlich ab der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag, natürlich also auch in der Probezeit und sogar für sonst eigentlich berechtigte fristlose Kündigungen z.B. wegen Diebstahls: auch dann ist eine Kündigung nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde erlaubt.

Es gilt selbstverständlich auch in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses, wenn für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen ansonsten noch kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz KSchG besteht - mit der Probezeit hat das übrigens überhaupt nichts zu tun, die ist nur relevant wegen einer möglichen kurzen Kündigungsfrist.

Und wie läuft das in einem Medizinischen Beruf?

Das kommt darauf an, was Du konkret machst.

Wahrscheinlich aber muss der Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Du bekommst dann in dieser Zeit Dein vereinbartes Entgelt weiter vom Arbeitgeber; der muss Dir deswegen aber nicht "leidtun", weil der diese Aufwendungen von der Krankenkasse in vollem Umfang ersetzt bekommt (Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 "Erstattungsanspruch" Abs. 2).

Nein, als Schwangere genießt du sofort Kündigungsschutz....

Besonderer Kündigungsschutz - und zwar schon ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (also schon vor tatsächlichem Arbeitsbeginn).

Wenn gekündigt wird, ist aber dennoch zwingend Kündigungsschutzklage einzureichen!!

In der Probezeit kann man Immer gekündigt werden- auch trotz Schwangerschaft!

Hier scheinen die Antwortgeber das grundlegnede übersehen zu haben, denn deren Antworten bezieht sich auf reguläre Arbeitsverhältnisse- fest ANgstellte.

tinalisatina  05.08.2021, 14:47

Mach Dich mal mit dem § 17 MuSchG vertraut und versuch dann noch einmal eine Antwort.

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Familiengerd  05.08.2021, 18:11
In der Probezeit kann man Immer gekündigt werden- auch trotz Schwangerschaft!

Das ist schlicht und einfach falsch!

Der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz MuSchG § 17 "Kündigungsverbot" für schwangere Arbeitnehmerinnen ist absolut. Das gilt sogar für fristlose Kündigungen z.B. wegen Diebstahls: Auch dann sit eine Kündigung nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde erlaubt.

Er gilt selbstverständlich auch in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses, wenn für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen ansonsten noch kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz KSchG besteht (mit der Probezeit hat das übrigens überhaupt nichts zu tun, die ist nur relevant wegen einer möglichen kurzen Kündigungsfrist).

denn deren Antworten bezieht sich auf reguläre Arbeitsverhältnisse- fest ANgstellte.

Was für ein Unsinn ist das denn? Und wo ist hier von einem irregulären Arbeitsverhältnis die Rede oder davon, dass die Fragestellerin nicht fest angestellt sei??

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KittyCat2909  05.08.2021, 19:03
@Familiengerd

Anstatt hier Antowortgebeende Nachträglich dumm anzumachen "Was für ein Unsinn ist das denn?" - lesen und vertsehen kannst du??

Nach immerhin VIER Stunden, nach meiner Antort auf @Abby's Richtungstellung KittyCat2909vor 4 Stunden

@AbbyAaliyah

Ja- du hast wohl ind er Tat Recht! Danke für diese Information!

kannst und darfst du dir diese überflüssigen Kommentare ersparen! Denken und lesen kannst du doch, so scheint es- jedenfalls lesen.

Und von einem irrgeulär en Arbeitsverhältnis war meienrseits Nie die Rede- wo auch immer du diese hast- jedenfals n icht aus meienr Antwort entnommen. ;-)

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Familiengerd  05.08.2021, 19:12
@KittyCat2909

Himmel, was für ein mimosenhaftes Getue! Krieg Dich wieder ein!

Deine "Richtigstellung" habe ich leider übersehen!

Du sprichst von "regulären" Arbeitsverhältnissen ("fest ANgstellte"), auf die sich andere Antworten beziehen würden. Also unterstellst Du damit auch das Vorhandensein irregulärer Arbeitsverhältnisse im Gegensatz dazu

Denken und lesen kannst du doch, so scheint es- jedenfalls lesen.

Auch denken - und daran lässt die Anzahl meiner kompetenten (und hilfreichsten) Antworten zu arbeitsrechtlich Fragen keinen Zweifel (da musst Du Dich - wie ich das so sehe - noch seeehr anstrengen)!😜

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KittyCat2909  05.08.2021, 19:20
@Familiengerd

Na mit mimosenhaft hat das n ichts zu tun. ;-)

Aber damit dass du leider Jemand bist, der es liebt hier Antwortende anzugehen und gerne provoziert hingegen schon. Man kan auch auf anderer Weise kommunzieren- siehe zb @AbbyAaliyah und die meisten anderen Antwortgber auf dieser Platform.

Dir scheint es zu bedeutetnd zu sein, dich durch Beleidigen 'wichtig' zu fühlen. Ab jetzt wirst du nun von mir geblockt. Deine ständigen Angriffe auf dieser Platform auch bei unzähligen anderen Usern, mag ich nimmer lesen (müssen). Insoweit- einen schönen Tag noch. :-)

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Die aktuelle Rechtslage besagt wohl, dass eine Kündigung in der Probezeit nicht möglich ist.

https://www.deurag.de/blog/schwangere-in-der-probezeit/

Familiengerd  05.08.2021, 18:11
Die aktuelle Rechtslage

Nicht nur die aktuelle ...

Und selbstverständlich ist das Kündigungsverbot - ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde - absolut!

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