Schwanger in der Probezeit, unbefristeten Vertrag?

5 Antworten

Jede schwangere Arbeitnehmerin ist sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt, schau mal hier:

https://www.bmfsfj.de/blob/94398/64e51451218cf392d0731b55914b4980/mutterschutzgesetz-data.pdf

Du unterliegst in der Schwangerschaft einem besonderen Kündigungsschutz - auch in der Probezeit.

Selbst wenn dein AG dich z.B. in Unkenntnis der Schwangerschaft kündigen würde, wäre das rechtswidrig. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin schwanger ist, besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft (bis spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung oder generell) mitteilt.

Aber Achtung - eine Schwangerschaft ist kein Freifahrtschein. Diese Fälle sind in der Praxis sehr selten, aber liegen (betriebs- oder verhaltensbedingte) Gründe vor, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, kann die zuständige oberste Landesbehörde eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
SLucy 
Fragesteller
 17.08.2020, 22:17

Vielen Dank. Also kann er mich auch nach dem Mutterschutz deshalb nicht kündigen oder läuft die probezeit nach der ssw weiter ?

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isebise50  17.08.2020, 22:48
@SLucy

Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung bist du vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Einzige Ausnahme ist, wenn eine (schwer zu erlangende) behördliche Genehmigung vorliegt.

Die Probezeit verlängert sich durch die Schwangerschaft nicht. Nur wenn das Arbeitsverhältnis zur Probe befristet wurde, endet es automatisch nach Ablauf der Probezeit.

Der Arbeitgeber wird dich somit nach deiner Rückkehr nicht einfach ohne Grund kündigen können.

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Linnie93  18.08.2020, 14:35
@isebise50

Im Regelfall mag das stimmen. Bei mir wurde die Probezeit für die Dauer der Schwangerschaft jedoch ausgesetzt weil ich ein Berufsverbot bekommen habe während der Schwangerschaft. In dem Fall ist das die reguläre Vorgehensweise, den wer abwesend ist kann die Probezeit nicht bestehen. Da die Fragestellerin im medizinischen Bereich tätig ist, kann es sein das sie ebenfalls ein Berufsverbot bekommt (wenn sie beispielsweise Tätigkeiten wie Blutabnahme und Untersuchung von Urinproben an ihrem Arbeitsplatz durchführen müsste oder aber Kontakt mit Personen die eine bestimmte Erkrankung haben, eine Rolle in ihrer Arbeit spielt, kann dies zum Berufsverbot führen). In dem Fall wäre es dann wie bereits erwähnt die "normale" Vorgehensweise die Probezeit auszusetzen.

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isebise50  18.08.2020, 21:05
@Linnie93

Nix für ungut, aber du meinst sicherlich ein Beschäftigungsverbot - nicht Berufsverbot.

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Halbammi  18.08.2020, 21:12
@isebise50
Der Arbeitgeber wird dich somit nach deiner Rückkehr nicht einfach ohne Grund kündigen können.

Das ist so nicht richtig. Es ist abhängig von der Betriebsgröße. Und eine Arztpraxis hat nicht selten sogar unter 5 Mitarbeitern

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Linnie93  18.08.2020, 21:55
@isebise50

Warum auch immer man sich an Kleinigkeiten aufhängt 😅

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isebise50  18.08.2020, 22:03
@Linnie93

Kleinigkeit? Wenn du meinst...

Als Berufsverbot wird eine Anordnung eines Staatsorgans bezeichnet, die einer konkreten Person oder Personengruppe bestimmte Tätigkeiten untersagt. Davon abzugrenzen ist das Beschäftigungsverbot, das einem Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage die Beschäftigung eines Arbeitnehmers – in der Regel zu dessen Schutz – verbietet.

Im juristischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland ist ein Berufsverbot eine gesetzliche Folge oder Maßregel der Besserung und Sicherung aus der Verurteilung wegen einer Straftat. Berufsverbote greifen unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG ein. Eingriffe in der Berufsfreiheit bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.

https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsverbot_(Deutschland)

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Linnie93  18.08.2020, 22:12
@isebise50

Für mich war das jetzt ne Kleinigkeit, da durch meine Ausführung zu dem Thema relativ deutlich war was ich meine. Noch ein bisschen über Rechtschreibung diskutieren oder war's das jetzt? 🙄 Grammatik könnte spannend werden. Ist nicht meine Stärke. Da wirst du sicher einiges finden 🤣

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isebise50  18.08.2020, 22:13
@Linnie93

Warum fühlst du dich eigentlich son angegriffen?

Der Ausdruck "Nix für ungut" sagt dir nichts?

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Linnie93  18.08.2020, 22:14
@isebise50

Es war einfach völlig unnötig.

Nichts für ungut aber du meinst sicher so nicht son

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isebise50  18.08.2020, 22:21
@Linnie93

Berufs- und Beschäftigungsverbot sind nun mal zwei vollkommen verschiedene Dinge. Warum du dich so auf den Schlips getreten fühlst, kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber trotzdem möchte ich mich für meine gutgemeinte Korrektur entschuldigen.

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Während der Probezeit kann dein Arbeitgeber dich grundsätzlich jederzeit ohne Begründung kündigen. Wenn du schwanger bist, hast du hingegen einen Kündigungsschutz und er kann dich während der Schwangerschaft und während des Mutterschutzes definitiv nicht kündigen. Erst wenn du anschließend wieder da bist, den für die Zeit deiner Abwesenheit wird die Probezeit ausgesetzt und anschließend läuft sie weiter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein unbefristeter Vertrag in einer kleinen Praxis schützt nicht vor Kündigung.

peterobm  17.08.2020, 21:52

§ 17 des Mutterschutzgesetzes sagt was anderes

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Halbammi  17.08.2020, 21:53
@peterobm

Und jetzt? Das heisst doch nicht, dass die FS dann nach dem Mutterschutz nicht direkt gekündigt werden kann?

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Familiengerd  18.08.2020, 14:14
@Halbammi

Es geht aber um das Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und der Schutzfrist danach - nicht um die Kündigung zu einem beliebigen Zeitpunkt außerhalb dieser Zeiten!

Deshalb sind die Einwände von peterobm völlig korrekt!

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Halbammi  18.08.2020, 21:14
@Familiengerd

ich habe nur gesagt, dass ein unbefristeter VErtrag ( der ja erst nahc der SS in Anspruch genommen wird) nicht davor schützt das man gekündigt wird. Viele Denken, unbefristet bedeutet unkündbar. Und das ist, gerade in Kleinbetrieben wozu viele Arztpraxen zählen, NICHT der Fall

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