Kann man als Azubi nach der Probezeit wegen häufigen Krankenscheinen gekündigt werden?

7 Antworten

Ja, der Arbeitgeber kann dies als Grund sehen - muss ihn dann aber nicht einmal als Grund angeben. Die Probezeit dient dazu, dass der AG dich ohne genaue Angabe von Gründen kündigen kann

Outofmatrix 
Fragesteller
 07.09.2021, 15:43

NACH der Probezeit

1

Nach der Probezeit kann man als Azubi nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das setzt eine Pflichtverletzung voraus, die so gravierend ist, dass sie auch beim normalen Arbeitnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigen würde.

Häufige Krankheiten zählen per se nicht dazu.

Familiengerd  07.09.2021, 16:02
Häufige Krankheiten zählen per se nicht dazu.

Es sei denn, es handelt sich um so häufige Erkrankungen oder um eine Art von Erkrankung, dass das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht werden kann bzw. der Auszubildende diesen Beruf (eben wegen der Art der Erkrankung) nicht wird ausüben können.

2

Wenn dann das Ausbildungsziel nicht mehr erreichbar erscheint, kann der Vertrag auch seitens des Ausbildungsbetriebes aufgelöst werden.

Outofmatrix 
Fragesteller
 07.09.2021, 15:45

Mit oder ohne Abmahnung ?

0
Familiengerd  07.09.2021, 16:06
@Outofmatrix
Mit oder ohne Abmahnung ?

Wegen nachgewiesener Erkrankungen kann nicht wirksam abgemahbt werden?

0
Familiengerd  07.09.2021, 16:09
@wilees
Mit

??? Das erstaunt mich jetzt aber!

Rhetorische Frage:

Seit wann kann wegen - nachgewiesener - Erkrankungen abgemahnt werden?!?

0

Nein. Der Arbeitgeber hat allerdings die Möglichkeit dich zu seinem Betriebsarzt zu schicken und die Diagnosen und AU´s überprüfen zu lassen.

Ausserdem muss man schon fragen, ob ein Ausbildungsziel erreicht werden kann wenn man dauernd krank ist.

Familiengerd  07.09.2021, 16:04
Nein.

Es sei denn, es handelt sich um so häufige Erkrankungen oder um eine Art von Erkrankung, dass das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht werden kann bzw. der Auszubildende diesen Beruf (eben wegen der Art der Erkrankung) nicht wird ausüben können.

Der Arbeitgeber hat allerdings die Möglichkeit dich zu seinem Betriebsarzt zu schicken und die Diagnosen und AU´s überprüfen zu lassen.

Nein, diese Möglichkeit hat der Arbeitgeber nicht!

0