Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland?

Das Ergebnis basiert auf 50 Abstimmungen

Ja 62%
Nein 38%

18 Antworten

Nein

Der § 218 dient in seinen ersten beiden Absätzen zunächst dem Schutz der Frau und ihrer Gesundheit, weil nicht Hinz und Kunz („Engelmacher“) eine Schwangerschaft abbrechen dürfen.

Sonst könnte jeder „ungewollt Vater werdende“, jede neidische Freundin/Schwester, jeder bösartige Kollege/Nachbar… ungestraft einer Schwangeren z.B. Mifepriston verabreichen.

Über eine Umgestaltung des § 218a (1) (Pflichtberatung und willkürlich gesetzte Frist) lässt sich jedoch diskutieren. Das Angebot einer Beratung sollte (wie bei der medizinischen Indikation) bestehen, aber kein Zwang sein. 

Die Fristsetzung in Deutschland lässt sich einerseits aus der fortschreitenden fötalen Entwicklung begründen (je weiter der Fötus entwickelt ist, d.h. je menschenähnlicher er wird, desto mehr kommt ihm moralischer Wert und Respekt zu), andererseits aus den steigenden Risiken des Schwangerschaftsabbruchs bei fortgeschrittener Schwangerschaft.

Die 12-Wochen-Frist (post conceptionem) in Deutschland ist allerdings willkürlich gesetzt und ein politischer Kompromiss. 

Mitunter kann den betroffenen Frauen die Zeit davonlaufen und eine Verlängerung der Frist um einen Monat würde dem Abhilfe leisten, sodass sie nicht gezwungen sind, ins benachbarte Ausland gehen oder gar eine ungewollte Schwangerschaft austragen zu müssen.

Googlet man „Schmerzempfinden Embryo/Fötus“, erhält man zig Antworten (auf teils seriösen, teils unseriösen Seiten), die sich zwischen der 12.SSW und sogar der Geburt bewegen.

So vermag ich nicht vorzuschlagen, was die „richtige“ Frist sein könnte.

Es wäre jedoch wünschenswert, wenn ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nicht nur „straffrei aber rechtswidrig“, sondern entkriminalisiert und aus der „Schmuddelecke“ geholt wird.

§ 219a ist ja schon glücklicherweise weggefallen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
Ja

Weil es Lebenssituationen oder Lebensumstände gibt wo ein Abbruch notwendig ist. Schließlich gibt es die beratende psychologische und medizinische Hilfestellung bevor es zur Entscheidung zum Abbruch kommt. Das zu kriminalisieren wäre bestimmt nicht die Lösung für die Frauen. Das würde nur dazu führen, dass sie wie früher in den Untergrund gedrängt werden und schweren gesundheitlichen Folgen ausgesetzt wären, wenn sie keine fachgerechte medizinische Hilfe in Anspruch nehmen können.

Woher ich das weiß:Recherche
Ja

Natürlich sollten sie. Wieso auch nicht? Es liegt kein Mord o.Ä. vor.

isebise50  30.12.2023, 13:23

Der § 218 dient in seinen ersten beiden Absätzen zunächst dem Schutz der Frau und ihrer Gesundheit, weil nicht Hinz und Kunz („Engelmacher“) eine Schwangerschaft abbrechen dürfen.

Sonst könnte jeder „ungewollt Vater werdende“, jede neidische Freundin/Schwester, jeder bösartige Kollege/Nachbar… ungestraft einer Schwangeren z.B. Mifepriston verabreichen.

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Elli113  30.12.2023, 21:34
@isebise50

Wobei: eine Medikamentengabe gegen den Willen des/der Betroffenen ist immer gleichzeitig auch eine Körperverletzung.

Tatsächlich fällt mir kein realistisches Szenario ein, in dem zwar der Tatbestand einer strafbaren Abtreibung, nicht aber der einer Körperverletzung erfüllt wäre.

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Ja

Sichere Schwangerschaftsabbrüche sollten ein Menschenrecht sein.

Es ist eine nicht ganz einfach zu beantwortende Frage. 

Hierzulande gibt es den Kompromiss mit der straffreien, aber dennoch rechtswidrigen Abtreibung innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen, wenn keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt.

Es gibt Gründe, warum das so geregelt ist, insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 1992.

ABER: Das Konzept des rechtswidrigen, aber straffreien Abbruchs nach Beratung bis zur 14. Schwangerschaftswoche ist letztendlich eine juristische Spitzfindigkeit, die in der Praxis kaum interessiert. Man könnte also durchaus über eine Neufassung nachdenken.

Wäre der Abbruch nach Beratung bis zur 14. Woche nicht nur straffrei, sondern auch nicht rechtswidrig, hätte das eine wesentliche Konsequenz: die Krankenkassen müssten die Kosten übernehmen. In der Praxis werden die Kosten aber eh schon übernommen (allerdings vom jeweiligen Bundesland und nicht von der Krankenkasse), da Frauen mit keinem oder geringem Einkommen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen können. Statistiken zufolge tun das etwa 90% aller Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen.

Aus einer Reihe von Gründen muss es meiner Meinung nach möglich sein, rechtssicher und unter hygienisch und medizinisch einwandfreien Umständen abtreiben zu können, wenn die Schwangere das wünscht.

Ich persönlich könnte mir vorstellen, dass mehr Ärzte bereit wären, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, wenn der Eingriff an sich erst einmal legal wäre. Das wiederum käme betroffenen Frauen zugute: Weniger Wartezeiten vor dem Eingriff und ein kürzerer Weg.