Schüler-Bafög als Schüler (18)?

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Du solltest dich ans Jugendamt wenden, nicht nur wegen deiner Schwester, sondern auch wegen dir, auch wenn Du schon 18 bist, bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres kann dir das Jugendamt noch hilfreich zur Seite stehen.

Denn deiner Schwester und dir stünde ja Unterhalt zu, wenn die Eltern leistungsfähig sind, Du musst dich dann ab 18 aber selber um die Durchsetzung deiner Ansprüche kümmern.

Anträge kann man immer stellen, man wird dann ja ein entsprechendes Antwortschreiben oder Bescheid erhalten

Danke dir für deinen Stern !

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Wäre deine Mutter denn überhaupt in der Lage, dich zu unterstützen? Wenn ja, bekommst du auch kein Bafög.

Was ist mit dem Vater?

Benachrichtige das Jugendamt, wegen deiner Schwester.

In der Lage: ja, bereit dazu: nicht wirklich. Unsere Eltern sind geschieden, daher habe ich keinen Kontakt mehr zu meinem Vater.

Jedenfalls danke für die doch aufschlussreiche Antwort! <3

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