Schüler-Bafög als Schüler (18)?
Hallo,
ich besuche zur Zeit ein Gymnasium und bin 18. Aktuell wohne ich mit meiner kleinen Schwester (14) bei meiner Mutter. Die Situation spitzt sich allerdings immer weiter zu. (enormer Alkoholkonsum unserer Mutter, sowie teilweise häusliche Gewalt und mentaler Stress stehen an der Tagesordnung)
Ich habe bereits Termine bei Beratungsstellen gemacht, um mich auch für meine Schwester zu informieren, da ich sie keinesfalls alleine zurücklassen will.
Nun mache ich mein Abitur und habe dadurch bereits genug Stress. Der Stress zu Hause erschwert das Lernen für die Schule und beeinträchtigt unsere mentale Gesundheit enorm.
Ich würde selbst gerne bald ausziehen (in den nächsten 2 Monaten)
Hierbei hab ich mich gefragt, inwiefern man finanzielle Unterstützung erwarten kann, da ich momentan nicht weiß, ob ich in der Lage dazu bin einen Minijob anzufangen (werde es allerdings versuchen).
Laut meiner Recherche würde mir folgendes zustehen:
- Kindergeld (219€)
- Schüler-Bafög
Hier kommt mir die Frage auf, ob ich diesen bereits oder überhaupt beantragen darf.
- eventuell Unterhalt von meinen Eltern, wobei meine Mutter meinte sie will mich nicht unterstützen
Zurück zum Grund wieso ich Ausziehen will:
Ein gutes Beispiel wäre, dass sie mich nicht aus dem Haus raus lässt und meint,dass sie mir das verbieten darf, solange ich bei ihr wohne. Das fällt unter Freiheitsberaubung und ist absolut nicht in Ordnung. Hinzu kommen die oben genannten Gründe.
Ich bin dankbar für jene Hilfe bzw Antwort.
Randfrage: Gäbe es weitere potentielle Einnahmequellen?
Mir ist dabei alles Recht, außer eben illegale Geschichten.
Ich war bereits öfters Pfandflaschen sammeln, jedoch ist das nicht sonderlich effektiv.
2 Antworten
Du solltest dich ans Jugendamt wenden, nicht nur wegen deiner Schwester, sondern auch wegen dir, auch wenn Du schon 18 bist, bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres kann dir das Jugendamt noch hilfreich zur Seite stehen.
Denn deiner Schwester und dir stünde ja Unterhalt zu, wenn die Eltern leistungsfähig sind, Du musst dich dann ab 18 aber selber um die Durchsetzung deiner Ansprüche kümmern.
Anträge kann man immer stellen, man wird dann ja ein entsprechendes Antwortschreiben oder Bescheid erhalten
Wäre deine Mutter denn überhaupt in der Lage, dich zu unterstützen? Wenn ja, bekommst du auch kein Bafög.
Was ist mit dem Vater?
Benachrichtige das Jugendamt, wegen deiner Schwester.
In der Lage: ja, bereit dazu: nicht wirklich. Unsere Eltern sind geschieden, daher habe ich keinen Kontakt mehr zu meinem Vater.
Jedenfalls danke für die doch aufschlussreiche Antwort! <3