Schenkung zurück verlangen?

8 Antworten

es ist nichts vereinbart, nun kommt der Eigentümer mit dem Kaufnachweis und besteht darauf, dass du ihm den Hund zurück gibst, ja dann gib ihm schnell den Hund, denn der Eigentümer, der du ja nicht bist hat alle Rechte auf seiner Seite.

eggenberg1  09.03.2018, 18:52

von welchem KAUFNACHWEIS sprichst du denn ?? da wurde garnichts schrifltich gemacht , sozusagen per handschlag mit übergabe ,so stell ichmir das v or

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verreisterNutzer  09.03.2018, 18:58
@eggenberg1

Falsch mein Lieber, der, der ihn verschenkt hat, hat sicherlich einen Kaufvertrag, irgendwann beim Kauf des Hundes abgeschlossen, wenn er den Vorlegt ist der sogenannte Beschenkte im Nachteil, denn er hat nichts. Also wer hat das Recht auf seiner Seite? Eigentümer ist der, der die rechtliche Herrschaft über einen Gegenstand hat. Besitzer, ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft hat. Beispiel: Du lebst in einer Mietwohnung, also bist du Besitzer, Eigentümer ist aber der, dem du die Miete überweist.

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Droitteur  09.03.2018, 19:09
@verreisterNutzer

Der Fragende hat den Besitz auf seiner Seite. Daraus folgt grundsätzlich die Vermutung, dass er Eigentümer ist.

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dsupper  09.03.2018, 19:36
@Droitteur

na, das wage ich aber zu bezweifeln - das wäre ein überaus merkwürdige Rechtsfassung.

Da könnte sich ja jeder Dieb drauf berufen: Ich habe den Besitz auf meiner Seite - folglich bin ich höchstwahrscheinlich der Eigentümer?

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Droitteur  09.03.2018, 21:09
@dsupper

Und umgekehrt könnte jeder Flohmarktverkäufer seinem Käufer hinterherlaufen und ihm die Sachen wieder abnehmen?

Das ist ja gerade der Sinn der Vermutung: Wenn man nicht weiß, ob es ein Dieb oder sonstwer ist, braucht man trotzdem erstmal eine pauschale Basis, von der man ausgehen kann. Hier funktioniert das grundsätzlich über den Besitz. Eine weitere Eigenschaft von Vermutungen ist, dass man sie widerlegen kann. Das muss der Behauptende dann eben (mit mal mehr und mal weniger Aufwand) tun.

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eggenberg1  10.03.2018, 23:21
@verreisterNutzer

okay da gebe ich dir recht aber die Fragestellerin hat keinen vertrag mit dem vorbesitzer gemacht und nur weil der vorbesitzer das tier mit einem vertrag evtl gekauft hat , hat er doch im nachhinein keinen anspruch auf das bereits verschente tier -- moralsich jedenfalls nicht --aber ich könnte mir vorstellen, dass er auch rechtlich den kürzeren ziehen könnte.

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verreisterNutzer  11.03.2018, 12:49
@eggenberg1

rechtlich den Kürzeren ziehst du nur mit einer Schenkungsurkunde. Nichts schriftliches, keine Zeugen also Ende des Themas.

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Hast du wenigstens den Impfpass des Hundes bekommen?

Ansonsten steht hier Aussage gegen Aussage, wenn es hart auf hart kommt. Während du behauptest, du hättest den Hund geschenkt bekommen, kann der Vorbesitzer z.B. behaupten, er hätte dir den Hund nur zur Pflege überlassen.

Aber dem Hund zuliebe würde ich ihn wieder zurück geben. Das war sein Zuhause, sein gewohntes Umfeld. Außerdem ist die Welt voll mit Hunden, die ein Zuhause suchen; da muss es nicht ausgerechnet dieser sein.

Eine Schenkung darf nur unter bestimmten Umständen zurückgefordert werden (Paragraph 530 BGB). Dies ist hier aber nicht gegeben.
Also darfst du die „Sache“ auch behalten.

Apolon  09.03.2018, 18:03

Nach deinem Text, kann also jeder Dieb seinen Raub einem anderen schenken, und dieser darf dies Geschenk dann behalten?

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CelinaMarieFrie  09.03.2018, 18:06
@Apolon

Nein, beschäftige dich mal mehr mit der Schenkung, bzw. mit den Gesetzen. Dann müsstest du sowas nicht fragen.

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furbo  09.03.2018, 18:35
@Apolon

Nö. Durch die Schenkung hat ein Eigentumsübergang stattgefunden. Bei einem entwendeten Gegenstand zieht § 935 BGB. Daher: An gestohlenem Gut kannst du kein Eigentum erwerben.

Seltsame Vergleiche ziehst du übrigens.

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Apolon  09.03.2018, 18:38
@furbo

Wie kommst du auf solch ein Idee.

Bisher ist doch überhaupt nicht bekannt, dass der Hund dem Schenkenden überhaupt gehört hat.

Und daher wäre dies zuerst einmal zu prüfen.

Vergleiche dazu bitte mal meine Antwort an anderer Stelle.

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eggenberg1  09.03.2018, 18:54
@Apolon

angeblich hatte der 2 hunde und zwei kinder und das war ihm zuviel,also mußte ein hund weg !! kinder werden wohl geheult haben und jezt will er das tier zurück -- sowas geht garnicht !!!

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Heute kam ein Anruf das die Besitzer den Hund wieder zurück haben wollen.

Sorry, aber der Besitzer bist doch du. Der Besitzer ist immer derjenige, der den Hund in Obhut  hat.

Nur stellt sich mir die Frage, wer bisher der Eigentümer/Tierhalter des Hundes war.

Hast du eine Kaufvertrag?

Ist es möglich, dass der Hund bei Tasso registriert ist.   Dies kann du beim nächsten Tierarzt erfahren.

Alternativ kannst du bei der zuständigen Gemeindeverwaltung am Wohnort des Schenkenden mal anrufen - die Hundesteuerstelle verlangen und nachfragen, ob Fax. X überhaupt für einen Hund Hundesteuer gezahlt hat.

Möglich ist natürlich, dass der Hund überhaupt nicht der Familie die ihn dir geschenkt hat, gehört hat.

CelinaMarieFrie  09.03.2018, 18:07

Für eine Schenkung braucht man keinen Kaufvertrag. Du verwechselt hier schon wieder Sachen. ^^

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eggenberg1  09.03.2018, 18:34
@CelinaMarieFrie

wenn ich mir einen hund hole , egal ob geschenkt oder gekauft, dann möchte ich vom vorbesitzer die bestätigung ,dass er mir den hund übergeben hat --als sicherheit für solche hier angefragten probleme . das hat mit verwechseln garnichts zu tun , das ist einfach sich versichern , dass nichts schief laufen kann .

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Sarahhexe 
Fragesteller
 09.03.2018, 18:10

Hab jetzt den Vorbesitzer wegen den Unterlagen gefragt . Hoffentlich sind die so vernünftig und schicken sie mir auch zu

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eggenberg1  09.03.2018, 18:36
@Sarahhexe

wie -- ich denke der vorbesitzer will den hund zurück haben ,oder hab ich da was falsch verstanden?-- denn dann kannst du doch sicherlich keine kooperation von deren seite erwarten -welche unterlagen willst du denn von denen haben ?

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Hast du alle Unterlagen und alles bekommen?

gibt es im bestenfalls vielleicht sogar einen Vertrag?

aber nein, sie kann ihn eigentlich nicht zurück verlangen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.
Sarahhexe 
Fragesteller
 09.03.2018, 17:56

Leider habe keine Unterlagen erhalten

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LukaUndShiba  09.03.2018, 18:06
@Sarahhexe

Ok damit wird es wohl unmöglich zu beweisen das du ihn geschenkt bekommen hast ...

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dsupper  09.03.2018, 17:58

aber ohne Unterlagen wird es eher schwierig, diese "Schenkung" zu beweisen? Vielleicht war der Hund ja nur für einen Tag in Pflege gegeben ....

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