Schätzung der Geschwindkeit?

5 Antworten

Wenn die Beamten Deine Geschwindigkeit lediglich geschätzt haben und keine verlässliche Messmethode (wie ein Radargerät) angewandt wurde, könnte dies als schwächerer Beweis vor Gericht angesehen werden. In der Regel müssen Geschwindigkeitsverstöße objektiv nachgewiesen werden.

Ein Foto allein beweist nicht, dass Du zu schnell gefahren bist. Es kann höchstens die Anwesenheit Deines Fahrzeugs dokumentieren.

Da passiert gar nichts.

Alleine der Nachbar schon als Zeuge zusätzlich.

Sie können froh sein, dass Sie sich nicht offiziell bei der Staatsanwaltschaft beschweren.

Betreff: Beschwerde über unangemessenes Verhalten zweier Polizeibeamter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sehe mich gezwungen, auf einen Vorfall hinzuweisen, der sich am [Datum] ereignet hat und bei dem das Verhalten zweier Ihrer Beamten inakzeptabel und fragwürdig war. Im verkehrsberuhigten Bereich wurde ich von zwei Beamten angehalten, die behaupteten, ich sei zu schnell gefahren. Diese Anschuldigung beruhte ausschließlich auf einer subjektiven Schätzung, ohne jegliche Beweismittel wie Messgeräte oder verlässliche Daten. Solch ein Vorgehen ist weder professionell noch rechtskonform.

Zu meinem Entsetzen wurde zudem ohne mein Einverständnis ein Foto meines Fahrzeugs aufgenommen, das ich aus dem Rückspiegel beobachten konnte. Weder wurde mir der Zweck dieses Fotos erklärt, noch wurde ich über mögliche Konsequenzen oder rechtliche Grundlagen aufgeklärt. Dies stellt meines Erachtens eine Missachtung meiner Rechte dar.

Außerdem möchte ich betonen, dass ein Nachbar als Augenzeuge den Vorfall beobachtet hat und bestätigen kann, dass ich mich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten habe. Seine schriftliche Erklärung mit Unterschrift füge ich diesem Schreiben bei.

Ich erwarte von Ihnen eine gründliche Untersuchung dieses Vorfalls sowie eine Stellungnahme zu den fragwürdigen Methoden dieser beiden Beamten. Es ist mir wichtig, dass dieser Vorfall nicht unbeachtet bleibt, da solche unprofessionellen Handlungen das Vertrauen der Bürger in die Polizeiarbeit nachhaltig schädigen können.

Ich fordere Sie auf, mich über den Verlauf und das Ergebnis der Untersuchung zu informieren. Sollte diese Angelegenheit nicht in angemessener Weise geklärt werden, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] [Adresse] [Kontaktdaten]

Da kommt überhaupt nicht dabei rum.

Ein Mensch ist nicht geeicht und aufgrund einer Schätzung kann es hier keine Konsequenzen geben.


DuckDuck99  30.03.2025, 17:01
@Still

In dem Urteil ging es um Schrittgeschwindigkeit oder nicht. Naja das kann man recht einfach schätzen aber 30 oder 40, 50 oder 60 zu schätzen ist wieder etwas anderes.

Still  30.03.2025, 17:10
@DuckDuck99
und meinen ich sei zu schnell in der Spielstraße gefahren

In Spielstraßen MUSS Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Daher ist mein link in der Frage zielführend; dein Kommentar nicht.

Mit was muss ich nun rechnen ,

Wenn das nicht in Österreich war, mit nichts.


Aussage gegen Aussage und ohne echte Beweise haben die Bullen nichts in der Hand.


Still  30.03.2025, 15:18

Welches Motiv sollten die Beamten haben, etwas falsches auszusagen? Genau, gar keins.

Dass der FS nicht die Wahrheit äußert, erklärt sich fast von alleine.

Daher ist deine Milchmädchenrechnung juristischer Blödsinn.

Ausnahmsweise darf in Deutschland die Schrittgeschwindigkeit geschätzt werden, was für einen aufrecht gehenden Polizeibeamten auch kein Problem darstellt.

Da du schon in der Verlängerung bist, scheinst du eine weiter Lektion zu benötigen.