Schadensersatz für schlechte Ausbildung?
Moin, ich bin zur Zeit im 2. Lehrjahr als Einzelhandelskaufmann. Mein Problem ist nun, das ich nichts in der Ausbildung gelernt habe und fast nur Ausbildungsfremde Tätigkeiten gemacht habe (Kaffee kochen, meinem Boss alles hinterher räumen, Botengänge, Möbelpacker, etc.). Mein Boss selber hat mir so gut wie nichts beigebracht welches mit den Lehrinhalten der Ausbildung zusammenhängen. Da ich jetzt so gesehen ein Jahr für nichts gemacht hab fühle ich mich ziemlich verarscht.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten Schadensersatz für die Zeit einzufordern?
Und falls ihr euch fragt wieso ich nicht schon vorher aus dem Betrieb raus bin, mein Vater ist ein Bekannter meines Chef (dadurch bin ich auch an die Ausbildung gekommen) und der versprach meinem Vater immer, dass es sich besser würde und ich glaubte da dran...
7 Antworten
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-ausbilders
beschwere dich bei der IHK, die können dir helfen; notfalls einen anderen Betrieb auswählen
Schadensersatz sehe ich nicht, du hast nicht frühzeitig reagiert und es hingenommen
Die IHK ist schon informiert und mei Chef wird wahrscheinlich auch nie wieder ausbilden dürfen. Für eine neue Ausbildung kann man mich aber nach dieser Niete nicht motivieren. Da mache ich jetzt lieber Fachabi. Ein Studium war eh mein Plan nach der Ausbildung (habe noch Fachabi nebenbei gemacht also wäre es gegangen)
Bei der IHK gibt es eine Ausbildungsberatung, an die Du / Eltern sich wenden solltet.
Suche einen anderen Betrieb, der die Ausbildungszeit anerkennt, dann mache einen Aufhebungsvertrag mit dem jetzigen Ausbildenden.
Mein jetziger Plan ist einfach das Fachabitur zu machen. Ich hätte nach der Ausbildung eh studiert. Bisher mache ich auch an meiner Berufsschule Abends das Fachabi aber Vollzeit wäre es mir deutlich lieber.
Dann kannst Du, wenn Du einen Schulplatz hast, einfach kündigen.
Werde ich dann möglichst schnell machen. Am besten einfach einen Aufhebungsvertag wenn mein Boss das zulässt.
Warum schwierig, wenn es einfach (Kündigung) geht? Einem Aufhebungsvertrag muss er zustimmen, eine Kündigung ist eine einseitige Handlung, die KEINE Zustimmung des Vertragspartners bedarf.
Da habe ich aber die Kündigungsfrist an der Backe und ich will möglichst schnell mit der Schule starten um möglichst wenig zu verpassen.
Du als Azubi hast die Möglichkeit, mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen, wenn du die angefangene Ausbildung aufgeben oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst. https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/kuendigung/
Hast Du schneller einen neuen Schulplatz?
Ja, es gäbe noch einen für das Fachabitur an einer Berufsschule. Das Schuljahr hat auch schon begonnen. Von daher will ich möglichst wenig Inhalt verpassen
Dann wendet man sich an die zuständige IHK.
Habe ich schon. Die sagten aber nichts über Schadensersatz.
Um Schadenersatz zu fördern musst Du genau beziffern, welcher finanzieller Schaden Dir entstanden ist. Und im Streitfall musst Du Dir natürlich die Frage gefallen lassen, was Du konkret getan hast, um den Schaden zu mindern.
Wenn in deinem Vertrag nicht klar geregelt ist was deine Aufgaben sind kannst du kein Schadensersatz fordern.
Im ersten Lehrjahr ist es aber auch üblich, dass man solche unsinnigen Aufgaben übernimmt, war schon immer so, leider.
Bei der IHK melden und den Fall mit denen besprechen, die sind da ein guter Ansprechpartner.
Also ich wahr schon bei der IHK und die meinten, dass mein Boss wahrscheinlich Wie wieder ausbilden darf. Bringt mir jetzt relativ wenig aber wenigstens habe ich so anderen das Schicksal erspart. Mir wurde auch gesagt, dass es einen Ausbildungsplan gibt wo drin steht welche Sachen ich lernen soll. Der wurde ja auch ganz klar nicht eingehalten. Zum Schadensersatz wurde aber nichts gesagt.
Es steht auch nicht im Vertrag, was die Aufgaben des Auszubildenden sind. Da gehört es auch nicht hin.
Für jeden Beruf gibt es eine Ausbildungsordnung, wo genau drin steht, welche Lehrinhalte in welchem Lehrjahr zu vermitteln sind.
"Lehrjahre sind keine Herrenjahre", und weil das immer so üblich war, ist es noch lange nicht in Ordnung. Lehrherren, die sich noch immer das Recht nehmen, ihre Auszubildenden auszubeuten, anstatt sie auszubilden, kriegen heutzutage doch mal die Quittung - und das ist gut so.
Da war ich schon. Was ungefähr rauskam war, dass mein Chef sich nicht an die Ausbildungsverordnung gehalten hat und dadurch und durch ständiges Rauchen im Betrieb sehr wahrscheinlich nie wieder ausbilden darf.