S51 Reimport Tüv Umbau?

4 Antworten

kannst du- aber du darfst damit nicht auf der Strasse fahren.


Inkognito-Nutzer   25.04.2025, 20:51

Habe den Beitrag nochmal geändert

Ja kannst du. Machen viele. Da du ja dann sowieso eine vollabnahme machen musst und aus dem kleinkraftrad ein Leichtkraft wird. Dann kannst du mit A1 schein das Fahrzeug legal fahren.

Ja, das ist möglich, du musst aber gewisse Grenzen einhalten

Nein, denn damit wirst Du hier keine ABE-Umtypisierung als Leichtkraftrad per Gutachten bekommen.


Inkognito-Nutzer   25.04.2025, 20:52

Aber als das nächst größere sollte das doch mit A1 gehen oder?

Gnurfy  25.04.2025, 21:12
@Inkognito-Beitragsersteller

Aber auch dann höchstwahrscheinlich nicht mit diesem Fahrzeug. Die Rahmen, Bremsen und andere Teile des Fahrgestells nebst Bremsanlage und Antrieb bei der S51 waren grundlegend nur als 50 ccm Kleinkraftrad mit max. 60 (DDR-Original) bzw. 40-50 KM/h bei Reimport ausgelegt.

Zudem gab es irgendwo ab Mitte der 1990-er bis 2000-er auch keine Moglichkeit der Fahrzeug-Neuzulassung mehr mit weniger als 125 ccm Motorhubraum für Leichtkrafträder.

Ältere 80-er und 50-er "offen" dürfen heite natürlich weiter genutzt werden, wenn sie vor diesem groben Zeitraum erstmals vom deutschen KBA mal eine Zulassung als LKR zur Nutzung im Verkehr nach damaligen Gesetzen der ehem. BRD bekamen.

Mir wäre allerdings keine S51 bekannt, welche selbst original DDR mit 80 CCM jemals offiziell dort mit 80 ccm Hubraum eine Typengenehmigung aus Serie für den dortigen Straßenverkehr hatte. Dafür war dort der Zweiradbauer MZ zuständig.