Rücknahme und Rückgabe?
Mein Sohn 14 Jahre kaufte eine Spielekonsole von Geld welches nicht ihm gehörte. Wir wollten die Konsole zurückgeben innerhalb der 14 Tage (angefragt am letzten Tag)
Das Gerät wurde gekauft am 27.02.2020. Am 12.03. habe ich um Rücknahme gebeten. Es hiess es muss mit der Chefin geklärt werden, welche nicht im Haus ist. Die Auskunft gab mir der Verkäufer, welcher meinem Sohn die Konsole verkaufte. Am Tag drauf war es ein anderer Der sagte die Chefin sei erst am Montag wieder erreichbar und er könne die Konsole nicht zurücknehmen. Die Chefin selber sagte gestern (16.03.) wenn dann kann sie die Konsole nur als gebraucht zurücknehmen und nicht den vollen Betrag erstatten. Die Konsole ist unbespielt, aber wohl online registriert.
5 Antworten
Mein Sohn 14 Jahre kaufte eine Spielekonsole von Geld welches nicht ihm gehörte.
- Kaufvertrag damit schwebend unwirksam.
- Wessen Geld war das?
Wir wollten die Konsole zurückgeben innerhalb der 14 Tage (angefragt am letzten Tag)
Welche 14 Tage?
Das Gerät wurde gekauft am 27.02.2020. Am 12.03. habe ich um Rücknahme gebeten.
Kurze Nebenfrage: Wann hast du das denn mitbekommen?
Die Chefin selber sagte gestern (16.03.) wenn dann kann sie die Konsole nur als gebraucht zurücknehmen und nicht den vollen Betrag erstatten. Die Konsole ist unbespielt, aber wohl online registriert.
Wessen Geld war das?
Das (Gesetzliche) Widerrufsrecht von 14 Tagen greift aber nur bei Online-Käufen.
Für lokal im Laden ist das reine Kulanz.
am 12.03. habe ich von der kosnole erfahren. ich war zuvor eine woche gesundheitlich verhindert, wurde zwischenzeitlich sogar notoperiert worden.
Ok.
14 tage widerrufsrecht
Gibts nicht generell, sondern nur unter besonderen Voraussetzungen. Geschäfte im Laden fallen nicht darunter.
mein sohn hat mir erspartes entwendet
Ok.
- Ihr habt in solchen Fällen einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.
- Der Verkäufer kann die Konsole zurückfordern.
- Der Verkäufer kann grundsätzlich Wertersatz verlangen.
wenn. dann will der verkäufer lediglich eine gutschrift ausstellen. wir haben m it dem geschäft eigentlich gar nichts zu tun, kommen dort nie rein
wenn. dann will der verkäufer lediglich eine gutschrift ausstellen.
Würde ich nicht mitmachen.
der verkäufer meint es sei so bei dene das rückgabe nur gegen gutschrift erfolge. diese vereinbarung sei im kassenbereich zu lesen und mein sohn hätte es ja wohl mit 14 jahren verstanden was dort steht. ihre kinder hätten es auch verstanden und die seien noch wesentlich jünger
der verkäufer meint es sei so bei dene das rückgabe nur gegen gutschrift erfolge.
Meinen kann man eine Menge. Unzulässig ist es trotzdem.
diese vereinbarung sei im kassenbereich zu lesen und mein sohn hätte es ja wohl mit 14 jahren verstanden was dort steht.
Da der Minderjährige aber noch beschränkt geschäftsfähig ist, ist das vollkommen egal.
ihre kinder hätten es auch verstanden und die seien noch wesentlich jünger
Auch das ist egal.
Tja, wenn dein Filius mist baut, sollte er es ausbaden.
Klar die Konsole ist registriert, somit also in Gebrauch gewesen
Ihr werdet den vollen Betrag nicht mehr erhalten u die Chefin zeigt da auch gerade Kulanz
Lasst euch lieber mal einfallen wie dein Sohn das nun abarbeiten kann^^
Tja, wenn dein Filius mist baut, sollte er es ausbaden.
Minderjährigenschutz lassen wir mal außen vor, ja? 😁
mein sohn wird es ausbaden aber wie ich mit meinem sohn weiter verbleibe geht niemanden weiter etwas an
richtig. und ich denke hier hat jederschon mal mist gebaut. die zeiten ändern sich und die entstandenen schäden sind zwischenzeitlich höher wie vor einigen jahren.
sie müssen die Konsole zurück geben, ergibt sich aus dem Minderjährigenschutz aus §104ff BGB.
Sie MÜSSEN die Konsole sogar zurücknehmen, wenn denn der Preis über dem Taschengeldparagraphen( ich glaube, der liegt bei ca. 70 Euro) liegt...
Wenn dies der Fall ist, hätte der Verkäufer ihrem Sohn die Konsole gar nicht verkaufen DÜRFEN
Sie MÜSSEN die Konsole sogar zurücknehmen, wenn denn der Preis über dem Taschengeldparagraphen( ich glaube, der liegt bei ca. 70 Euro) liegt...
Quark.
Davon ab greift der nur, wenn der Sohnemann sein eigenes Geld nimmt.
Wenn dies der Fall ist, hätte der Verkäufer ihrem Sohn die Konsole gar nicht verkaufen DÜRFEN
Dürfen?
Aber was hat es mit dem Dürfen auf sich?
Gibt ja kein gesetzliches Verbot - Der Verkäufer kann dem Minderjährigen alles mögliche anbieten; der Minderjährige kann nur unter engen Voraussetzungen das Angebot annehmen.
Und in aller Regel hat der Verkäufer das Nachsehen, wenn's schief geht.
Also stimmt es nicht, dass der Verkäufer einem 14 Jährigen nichts für 500 Euro verkaufen darf?
Der Verkäufer darf einem 14-Jährigen auch was für 5.000 € verkaufen.
Der Kaufvertrag ist allerdings nur dann wirksam, wenn die Eltern einverstanden sind (entweder durch vorherige Zustimmung oder nachträgliche Genehmigung).
Die vorherige Zustimmung kann auch dadurch erteilt werden, dass dem Minderjährigen ein Geldbetrag zur freien Verfügung überlassen wird - und wenn die Eltern nunmal sagen, dass der Junior das Geld grundsätzlich ausgeben darf, wie er will (etwa weil Papa einen Hedgefonds leitet und ihm das Geld relativ wurscht ist), dann ist das grundsätzlich erstmal auch ok so.
Die Grenze liegt da, wo dem Junior eine Generaleinwilligung in alle denkbaren Geschäfte zu allen denkbaren Preisen erteilt wird.
vielleicht aus kulanz.
die konsole wurde lediglich registriert, aber noch nicht bespielt.
es wird wohl nur eine gutschrift erfolgen
Seltsam. Du lässt deinen Sohn erst einmal 2 Wochen mit dem Teil spielen und dann willst du es zurück geben?
Da er minderjährig ist, wird das wohl funktionieren, aber der Verkäufer kann verlangen, dass die Nutzergebühr zu erstatten ist. Das Gerät ist jetzt gebraucht und kann nicht mehr als neu verkauft werden.
zum einen wusste ich nichts von der konsole und zum anderen hatte mein sohn gar nicht die möglichkeit zu spielen. ich selber habe es nicht früher zur kenntnis genommen da ich aus gesundheitlichen gründen verhindert war
am 12.03. habe ich von der kosnole erfahren. ich war zuvor eine woche gesundheitlich verhindert, wurde zwischenzeitlich sogar notoperiert worden.
14 tage widerrufsrecht
mein sohn hat mir erspartes entwendet