Privatverkauf mit Selbstabholung, jedoch versehentlich wohl falsche Größe angegeben, Rücknahme ja oder nein?
Hallo allerseits,
ich habe über Kleinanzeigen ein Fahrrad verkauft, das mir selbst auch mit der Information, es handle sich dabei um ein 14 Zoll Kinderfahrrad, übergeben wurde. Da ich mich mit Fahrrädern und Zoll etc überhaupt nicht auskenne, habe ich es nach bestem Wissen so in der Anzeige angegeben.
Das Fahrrad wurde dann vom Käufer begutachtet und mitgenommen. Später erreichte mich die Nachricht, dass das Fahrrad für das Kind des Käufers zu groß sei und auf den Rädern steht 16 × 1,75 drauf. Außerdem hätten sie bereits ein 16 Zoll Fahrrad und benötigen deshalb kein zweites.
Ich habe auch andere Anzeigen bei Kleinanzeigen gesehen, bei denen 16 × 1,75 auf den Reifen draufsteht, in der Anzeige steht aber, dass es ein 14 Zoll Fahrrad ist. Nun weiß ich nicht, ob es sich nach dem Gestell richtet und es ein 14er Gestell ist mit 16er Reifen drauf, geht sowas??
Und muss ich das Fahrrad nun zurücknehmen, obwohl der Käufer bei der Abholung alles begutachten konnte?
Danke schon mal im Voraus.
3 Antworten
14 Zoll Rahmen 16 Zoll Räder .... Wo ist das Problem. Wahrscheinlich will er noch bissi Kohle zurück holen 😄
Verstehe ich nicht 😅 gibt es denn 14 Zoll Rahmen und passen da 16 Zoll Räder drauf? Ich bin was das angeht komplett unwissend und bin auch im Internet nicht schlau geworden. Und nein, ich soll das Fahrrad ja zurücknehmen, also nicht nur das Geld erstatten :)
Ja es gibt 14 Zoll Rahmen mit 16 Zoll Räder..... Ist dann so für ca 4 jährige.
Oh cool, ich habe dazu bisher nichts finden können, dann habe ich also evtl gar keine Falschangabe gemacht?
Nein. Du hast keine Pflichten.
Der Käufer hat gesehen was er kauft, du hast ihn nicht getäuscht und du bist kein Fahrradgeschäft. Privatverkäufe unterleigen keiner Garantie oder Rücknahmepflicht
Privatverkäufe unterleigen keiner Garantie oder Rücknahmepflicht
Trotzdem muss die Verkäuferin das liefern, was vereinbart wurde, und nicht irgendwas.
Hat sie ja. Der Käufer hat den Artikel gesehen, begutachtet und gekauft.
Ist ja nicht die Schuld vom Supermarkt, wenn am Schild "Gurke" steht, du aber einen Kürbis kaufst und dich dann nachher wunderst.
Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich fühle mich deshalb total schlecht, weil ich ja etwas falsches angegeben habe, weil ich es nicht besser wusste und dachte, dass ich deshalb verpflichtet bin, es zurückzunehmen, weil man als Verkäufer ja sicher keine Falschangaben machen darf?
"Ohne Gewähr für eventuelle Falschangaben oder Fehler - Privatverkauf"
Es gilt: Gekauft wie gesehen. Also kein Umtausch
Die Firma Decathlon und ich sind der Ansicht, dass sich die Größenangabe in Zoll bei Kinderrädern immer auf den Raddurchmesser bezieht.
https://www.decathlon.de/c/htc/was-bedeutet-die-zoll-zahl-bei-einem-kinderfahrrad_b3226ed5-ef3f-45bc-b6bc-74684472a2e3