Rückgaberecht bei Eigenverschulden?

7 Antworten

Beim Kauf im Einzelhandel besteht kein "Rückgaberecht", dass ist ein weit verbreiteter Irrtum. Der Händler muss beim Verkauf im Laden die Ware nicht mehr zurücknehmen, wenn er es tut macht er dies aus Kulanz.

Dieses 14-tägige Rückgaberecht besteht lediglich im Online-Handel da der Kunde dort keine Möglichkeit hat das Produkt vor dem Kauf genauer zu untersuchen, bedeutet er muss sich auf das verlassen was auf Bildern und in Textform vorliegt.

Wenn du etwas kaufst und dies aus Eigenverschulden einen Defekt erleidet, dann ist es auch dein Problem und nicht das Problem des Verkäufers. Der Verkäufer haftet nicht für die Unfähigkeit des Kunden.

Du hast also weder im Einzelhandel, noch beim Online-Handel die Möglichkeit eine defekte Ware aufgrund von Eigenverschulden zurück zu geben.

Die 14 Tage Widerrufsrecht gelten nur bei sogenannten Fernabsatzverträgen. Das wäre zum Beispiel der Kauf im Internet. Im Laden hingegen besteht dieses vermeintliche "Rückgaberecht" per Gesetz nicht! Da ist sowas maximal Kulanz des Händlers.

Zudem könntest du zwar bei einem Onlinekauf 14 Tage lang den Vertrag widerrufen. Hast du allerdings nachweislich einen Schaden an der Sache verursacht, kann der Verkäufer dafür trotzdem Schadenersatz von dir verlangen.

Was allerdings in beiden Fällen gilt, ist die gesetzliche Gewährleistung. Für Verbraucher besteht hier die ersten sechs Monate eine sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Verkäufer beweisen muss, dass der Schaden tatsächlich erst nach dem Kauf vom Käufer verursacht wurde (nach den sechs Monaten dreht es sich rum, da muss man als Käufer beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war).

In diesem Fall ist natürlich ein Video im Internet ein recht eindeutiger Beweis, wenn der Verkäufer darüber stolpern sollte...

Du kannst es wen im Laden gekauft auch nicht zurückgeben wenn es ganz ist wenn Du es gekauft hast,das Widerufsrecht hat man nur wenn online bestellt.

Wenn Dir im Laden ein Handy runterfällt,egal ob schon gekauft oder nicht,und es kaputt geht dann musst Du dafür bezahlen,oder Deine Haftpflichtversicherung wenn noch nicht gekauft,schon gekauft dann musst Du es bezahlen.

Du kannst es nur zurückgeben wenn es unbeschädigt ist. Diese Regelung gilt auch nur im Internet.

Sie ist dazu da das man bei Waren die man im Internet kauft genauso wie im Laden sie sich zuerst anschauen kann bevor man sich zum kauf erschließt.

Z.b. kaufst du Schuhe im Internet größe 43 und merkst dann zuhause das diese schuhmarke kleiner ausfällt und du 44 brauchst.

Da du im Laden dir die Waren allerdings bereits ansehen kannst, gibt es dort keine 14 Tage rückgaberecht. Es gibt einige Firmen die dies aus Kulanz machen, sofern deine Ware immer noch unbeschädigt ist (sie die also so weiterverkaufen können)

Bei einem Kauf im Laden hast du überhaupt kein Rückgaberecht. Wenn du in einem Laden etwas beschädigst bevor du es bezahlt hast, musst du dem Inhaber seinen Schaden ersetzen. Hast du es schon bezahlt, ist es dein Pech.