Roller fahren mit Autoführerschein?

4 Antworten

Du darfst mit dem Autoführerschein maximal ein 50ccm-Äquivalent fahren. Sprich: 45 km/h ist das Maximum. Achtung: Es gibt bauartbedingte Ausnahmen für historische Fahrzeuge, z.B. DDR-Simson - die durften in der DDR 60 fahren und auch die darfst Du mit dem Autoführerschein fahren.

Beachte auch: Wenn Du nicht BF17 machst, darfst Du auch den Roller/das Moped erst fahren, wenn Du 18 bist und den Führerschein tatsächlich auch physisch erhalten hast.


Supermoto1 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 14:05

ist es denn erlaubt auch wenn ich noch nicht 18 bin dann mit einem roller zu fahren, da ich ja offiziell dann noch gar nicht auto fahren darf?

DaKaBo  23.05.2025, 14:05
@Supermoto1

Du musst erst mal beantworten, welchen Führerschein du machst.

ohwehohach  23.05.2025, 14:05
@Supermoto1

Nein. Wenn Du B machst und nicht BF17, hast Du mit 17 noch keine Fahrerlaubnis und darfst daher - wie ich schrieb - den Roller auch erst mit 18 fahren, sobald Du den Führerschein abgeholt hast (auch nicht davor!).

Du bekommst bei der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse B auch die Fahrerlaubnisklassen AM und L mit dazu. Deren Mindestalter erfüllst du. Du hast also eine vollwertige AM-Fahrerlaubnis und darfst den Roller genauso fahren, als hättest du mit 16 eine AM-Fahrprüfung bestanden.

Deshalb steht bei der BF17-Bescheinigung auch ganz explizit nur für die Fahrerlaubnisklasse B drauf, dass du bis zum 18. Geburtstag eine Begleitperson brauchst - für die anderen Fahrerlaubnisklassen steht sowas nicht, sondern nur dass die Bescheinigung anstelle eines Führerscheins dient.

Was halt wichtig ist: Du hast die Fahrerlaubnis erst, wenn vermerkt wurde dass dir ein Fahrerlaubnisdokument ausgehändigt wurde. Also wenn du erstmal nur die Prüfung bestehst und dann entweder deine BF17-Bescheinigung oder nach dem 18. Geburtstag direkt den EU-Kartenführerschein im Amt abholen musst, darfst du erst fahren wenn du diese Abholung getätigt hast. Vorher, nur mit der Prüfbescheinigung die dir der Prüfer unterschreibt, hast du keine Fahrerlaubnis.

würde diesen sommer gerne Roller fahren

Das haut doch eh nicht hin. Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18., also in 5 Monaten. Jetzt haben wir Ende Mai, macht also dann Ende Oktober. Dann ist der Sommer sowieso vorbei.

Die Frage ist: Machst du B oder BF17?

B wird erst am 18. Geburtstag erteilt - dann darfst du nicht vor dem 18. Geburtstag fahren.

Machst du BF17, darfst du nach Erteilung der Fahrerlaubnis Roller fahren.