Rechtsanspruch auf Einbringen von Beweismitteln?

1 Antwort

Hat man im deutschen Recht als Ankläger (Zivilrecht)

Im Zivilrecht gibt es keinen Ankläger, nur einen Kläger. Er ist selbst dafür verantwortlich, seine Beweise vorzubringen.

oder als Anzeigender (Strafrecht) einen Rechtsanspruch auf das Einbringen von Beweismitteln?

Nein, Beweisanträge kann man nur als Nebenkläger stellen.