Rechts vor links auch mit Fußgängern?
Ich komme an eine gleichrangige Kreuzung. Bei der folgenden Frage ist die Antwort "Kannst sie ja nicht überfahren" falsch. Es geht um Recht und nicht darum, ob man es beugt, um Schaden zu vermeiden. Und auch nicht um §1 und Freundlichkeit.
Von rechts kommen auf der Straße in 5 verschiedenen Situationen verschiedene Verkehrsteilnehmer und wollen allesamt weiter nach links, kreuzen also meinen Weg:
- Radfahrer unter 8 Jahren
- älterer Radfahrer, der sein Rad schiebt
- Fußgänger, der einen Bollerwagen zieht
- Eine Gruppe Fußgänger, die nebeneinander auf der Straße laufen und sich so besser unterhalten können
- ein Fußgänger der Gruppe läuft ganz rechts und benutzt den Fußweg
Gegenüber wem bin ich in der Wartepflicht und gegenüber wem nicht?
kommen auf der Straße
Auf der Fahrbahn oder dem Gehweg? Ist ein Gehweg vorhanden?
wollen allesamt weiter nach links
Vor oder hinter der Kreuzung?
Fährst du geradeaus, links, rechts?
Eine Straße ist kein Gehweg.
Das Wort "Kreuzen" sagt auch schon alles, untermalt durch "kommen von rechts und wollen nach links". - nach rechts abzubiegen wäre gar kein Problem
3 Antworten
Eine Straße ist kein Gehweg.
"Straße" umfasst die Gesamtheit aller Verkehrswege, u.a. also sowohl Fahrbahn als auch Gehweg.
"Wollen nach links" bedeutet für mich eine Richtungsänderung nach links.
Egal, jedenfalls sind die beiden bereits vorhanden Antworten richtig. Nur Nr. 1 ist Fahrzeugführer und hat auf der Fahrbahn daher Vorfahrt. Alle anderen sind Fußgänger und müssen daher warten, egal ob auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg.
Die Frage, ob man ein Fahrzeug führt oder nicht (also Fußgänger ist), kann man in etlichen Variationen stellen. Es gibt aber Urteile, die einige Fragen bereits hinlänglich geklärt haben.
So auch das (bergab) Rollen lassen eines Fahrzeugs. Dabei wird das Fahrzeug geführt, man ist also kein Fußgänger. Egal ob Fahrrad, E-Roller oder PKW.
Hier zwei Links mit weiterführenden Informationen: Link1, Link2
Diese Links sind Gold wert und widersprechen den Kwallitehtsaussagen in einem wesentlichen Teil. Jetzt habe ich zumindest Teilklarheit und kann die nächste heikle Frage stellen.
Fußgänger haben an Kreuzungen und Einmündungen Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen. Deine geschilderte Situation ist nicht aussagekräftig. Ansonsten wird die Straße betrachtet und es geht um VorFAHRT. Betrachte den fahrenden Verkehr. Das heisst nicht dass man Fehler anderer ignorieren darf.
Dem Radfahrer unter 8 Jahren. Er ist der einzige Fahrzeugführer. Hat mit seinem Alter nichts zu tun.
Alle anderen sind Fußgänger, die auch auf dem Fußweg zu gehen haben. Da Du nichts erzwingen darf, kann sich in der konkreten Situation ergeben, dass Du trotzdem warten musst.
Aber Fußgänger mit sperrigen Fahrzeugen müssen doch die Straße benutzen?!
Und wieso muss ich dann auf die Fußgänger achtgeben, die mit mir parallel gehen, wenn ich rechts abbiegen will und sie gradeaus weitergehen wollen? Die müssten dann doch auch warten.
Und das Kind hat auf dem Fußweg zu fahren und müsste wie ein Fußgänger behandelt werden.
Wenn Fußgänger deine Fahrbahn kreuzen, müssen sie warten. Folgen sie der Straßenführung auf deren Fahrbahn du dich befindest, kreuzt du durchs Abbiegen, ihren Weg und musst warten, auch wenn die Fußgänger ihrerseits die Fahrbahn überqueren, in die du einbiegst.
Eigentlich ganz einfach. Verstehen aber viele Autofahrer nicht, dass sie beim Abbiegen auf die Fußgänger warten müssen, deren Weg sie durch das Abbiegen schneiden.
Wer durch das Abbiegen den Verkehr (egal ob Straße, Radweg oder Fußweg) der anderen Verkehrsteilnehmer schneidet, hat zu warten.
Und das Kind, das mit dem Fahrrad auf der Straße fährt, kommt im von Dir gegebenen Beispiel ganz einfach von rechts. Es steht Dir überhaupt nicht zu, erst einmal zu überlegen, wie alt das Kind ist und ob es überhaupt auf der Straße fahren darf, bevor Du über die Vorfahrt nachdenkst. Es kommt von rechts, also hast Du die Vorfahrt zu gewähren. Ohne wenn und aber!
"Das war doch ein kleines Kind, das überhaupt nicht auf der Straße fahren durfte." ist so ungefähr das dümmste, was man vor dem Verkehrsgericht sagen kann. Allein für eine solche Aussage müsste es noch etwas drauf geben.
das dümmste, was man vor dem Verkehrsgericht sagen kann
Wie bereits gesagt, es geht nicht ums Gericht, sondern ums Recht - das man durchaus auch mal abtreten kann. Aber in einer Fahrprüfung wird nicht nach Rechteabtretung gefragt. Man könnte ja auch bei Unfall beiden eine Schuld zuweisen. Das Kind hätte auf dem Gehweg fahren müssen und ich hätte warten müssen.
Eigentlich ganz einfach. Verstehen aber viele Autofahrer nicht
Dann ist es wohl doch nicht so einfach. Und das liegt daran, dass der Fußgänger mal nichts zu melden hat und dann wieder erste Geige spielt. Daher auch meine Frage. In beiden Fällen verlassen sie den Fußweg und betreten die Straße, um sie zu überqueren. Aber kreuzen sie meinen Geradeausweg, müssen sie warten, kreuzen sie meinen Abbiegeweg, muss ich warten. Dabei hieß es in der Fahrschule, dass es nicht darauf ankommt, wo ich hin will, sondern nur, von wo ich komme - was beim Linksabbiegen schon mal nicht ganz stimmt. - Aber so ganz einfach ist es eben nicht. Nimm nur mal eine Straßenkreuzung, die nicht rechtwinklig ist. Lass meine Route mal nur um 45° nach rechts abknicken! Links geht noch eine Straße ab, damit es ein "Y" wird. Rechts neben mir stehen paar Leute am Straßenrand und wollen sie überqueren. Bin ich da nun Rechtsabbieger oder Geradeausfahrer?
Es ist eben doch nicht alles so einfach. Und wenn es dann noch heißt "Ein Fußgänger hat nie VorFAHRT", dann endet alles in Wortspalterei. Und das ist für Normalsterbliche, von denen viele schon den Blinker nicht mehr finden, ganz einfach zu viel.
Ob es ein Kind ist oder nicht, spielt keine Rolle. Es kommt von rechts. Das ist das einzige Kriterium, das hier gilt. Selbst wenn es ein 5jähriges Kind wäre, müsstest Du die Vorfahrt gewähren.
Mal abgesehen davon dass Kinder von 8 bis 10 den Gehweg benutzen DÜRFEN (nicht müssen).
https://www.adfc.de/artikel/rechtliche-bestimmungen-bei-kindertransport-und-begleitung
Daraus: "Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen oder fahren auf Radwegen oder der Fahrbahn. Ab zehn Jahren müssen sie Radweg oder Fahrbahn nutzen."
Aha. Danke. "Kommen von rechts und wollen nach links" bedeutet für mich keinen Perspektivwechsel von meiner Sicht plötzlich zu ihrer Sicht.
Wenn es
dann ist Straße also alles und es braucht doch keine Rückfrage, wenn die Antwort dieselbe ist?!
Aber vielleicht kannst du ja die Sache mit dem Roller klären. Ich habe das so verstanden: Wenn der den E-Antrieb eingeschaltet hat, ist er Fahrer und wenn der Antrieb aus ist, weil es bergab geht, ist er ein Fußgänger. Wie soll ich das überprüfen?