Rechts vor Links?
Es gibt hier immer wieder teils heftigen Streit wer Recht hat, vllt kann eine außenstehende Person die Sache mal beurteilen.
Es gibt keine Verkehrszeichen und es ist eine 50er Zone.
Argumentiert wird, das der unterschiedliche Fahrbahnbelag (Pflastersteine)
ein abgesenkter Boardstein sein und somit kein rechts vor links gilt.
Allerdings gibt es in dem Gebiet überall den Pflasterbelag, da ein ein Baugebiet ist.
Wer hat den nun Vorfahrt Grün oder Rot?
falls sich das jem mal genau anschauen möchte.
Vielen Dank für die Hilfe.
7 Antworten
Die Pflasterung ist eben das, was sie ist, eine Pflasterung. Einen Bordstein sehe ich da nicht. Lediglich einen Rinnstein, der links herum geführt wird.
Da weder Pflasterung noch Rinnstein eine Vorfahrtregelung treffen, handelt es sich hier um rechts vor links.
Die optische Gestaltung ist aber tatsächlich verwirrend.
Da treffen zwei Straßen aufeinander, um eine private Einfahrt handelt es sich nicht.
Ein Blick in die Straße, die bei Dir von rechts kommt, zeigt das noch deutlicher.
Also rechts vor links. Übrigens nett zu lesen, dass man in Waiblingen zu doof ist, unterschiedlichen Straßen, die aufeinander treffen, unterschiedliche Namen zu geben.
Es wird schon einen Grund haben, warum man da kurz vor dem Bereich der Einmündung auf einen anderen Straßenbelag wechselt – vermutlich soll das hier den Eindruck erwecken, dass die um die Kurve gehende Straße Vorfahrt hat.
Aber da es sich hierbei nicht um einen Bordstein handelt, bin ich der Auffassung, dass hier keine besondere Vorfahrtsregel gilt.
Rechts vor Links.Es ist ein Mischgebiet wo auch viele LKWs anliefern,
links geht es noch zu vers. Firmen und rechts gehts ins reine Wohngebiet,
denke man will den LKW Verkehr vom Wohngebiet wegführen.
Kann auch sein das die rechte Straße erst später dazu gebaut wurde,
damit man direkt zum Wohngebiet kommt,
das weiß ich aber leider nicht mehr genau.
Ich würde sagen, dass dort kein rechts vor links gilt.
...ich erkenne da keinen abgesenkten Bordstein, sondern eher unterschiedliche Fahrbahnbeläge. Ansonsten eine Einmündung ohne Beschilderung, als "rechts vor links".
Begründung?