Rechtliche Lage zu bei einem Freund übernachten der sturmfrei hat?
Hi, ich habe vor ein paar Tagen schon Mal eine Frage zu dem Thema gestellt. es geht im großen ganzen darum, dass meine Mutter mich nicht bei Freunden übernachten lässt, wenn diese sturmfrei haben. Sie meint, das wenn was passieren würde, würde sie dafür zur Verantwortung gezogen und es würde sich vielleicht das Jugendamt einmischen. Stimmt das, oder darf ich mit meinen 15 Jahren schon bei Freunden übernachten, wo die Eltern nicht da sind? Was ist dazu die rechtliche Lage?
Danke schon Mal im vorraus für die Antworten :)
7 Antworten
Das ist Unsinn.
Selbstverständlich darf man Teens auch alleine übernachten lassen, das ist altersgemäß und keine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Die erfüllt Deine Mutter in Deinem Alter, indem sie Dir sagt, wie Du Dich zu verhalten hast.
Die rechtliche Lage ist einfach: deine Eltern bestimmen, wo du übernachtest.
Das mit dem Feuer ist wohl eher vorgeschoben; sie werden wohl eher festgestellt haben, daß du für dich die "Freuden" des Alkohols entdeckt hast und wollen vermeiden, daß du dir die Birne zukippst. Kann ich gut nachvollziehen.
Deine Eltern haben das Sorgerecht.
Mit 15, darfst du das daher leider noch nicht selbst entscheiden.
Gesetz - müssen es die Eltern erlauben? Die schlechte Nachricht: Es gibt kein Gesetz, dass Eltern dazu verpflichtet, euch bei eurem Freund/eurer Freundin übernachten zu lassen. ... Es gibt eben kein Gesetz, dass das Übernachten beim Freund/bei der Freundin bzw. das Übernachten-Lassen bei sich zu Hause verbieten würde.
Zudem haften deine Eltern für dich, wenn dort etwas passieren würde.
Das hier ist für dich ganz interessant bzw. aufschlussgebend:
Das betrifft nur Österreich, in Deutschland ist das definitiv keine Aufsichtspflichtverletzung und die Eltern haften selbstverständlich nicht für ihre Teens. Die sind seit dem 14. Geburtstag selbst strafmündig.
Hier in D sind die Eltern auch gesetzlich verpflichtet, ihre Kinder altersgemäß und zur Selbstständigkeit zu erziehen.
Die rechtliche Lage ist eindeutig!
Die Eltern sagen Nein und das hat zu genügen! Sie haben die Verantwortung (und könnten auch in Haftung genommen werden)
Die "Haftung" geht über den rechtlichen Begriff der Haftung hinaus! Wenn ich meinem Kind und seinen Handlungen nur eingeschränkt vertraue, "hafte" ich für meine Entscheidungen.
Bei Freunden übernachten ist altersgemäß, Ja wenn die Eltern da sind und/oder ich allen anwesenden vertrauen kann.
Für was z.B. musst Du denn haften bei einem 15 jährigen, der wo anders übernachtet mit deiner Erlaubnis ?
Die Haftung gibt es nur in Zusammenhang mit dem Recht.
Aber das ist spannend
In welchem Fall glaubst Du haften zu müssen, wenn Dein Teen alleine eine Nacht bei Freunden verbringt?
Wenn ich es ihm erlaube übernehme ich eine (moralische) Haftung für meine Leibesfrucht. Das ist ein Teil meiner Erziehungsarbeit!
Es geht auch weniger um die reine Übernachtung sondern um Übernachtung "sturmfreie Bude"......da kommt es sehr auf das Kind an.
Wir haben bedenkenlos unsere fünfzehnjährige (Stief)tochter drei Wochen alleine gelassen (natürlich mit Absicherung im Hintergrund). meine gleichaltrige (leibliche) Tochter hätten wir nicht einmal 48 Stunden alleine gelassen.
Heute können wir mit unseren erwachsenen Kindern über solche Geschichten gemeinsam lächeln, aber die Töchter bestätigen unsere Entscheidungen.......
Darum geht es hier aber gar nicht.
Es geht um Recht.
Und da kann die Mutter nicht haftbar gemacht werden.
...und über das Erziehungsrecht können Eltern es der Leibesfrucht verbieten wenn sie es für richtig halten!
Damit haben wir das jetzt abschließend geklärt!
Jugendliche haben kein Recht auswärts zu übernachten wenn es die Eltern nicht erlauben.
Hier wird die Frage gestellt, ob es rechtlich in Ordnung ist, 15 unbetreut übernachten zu lassen und ob die Mutter rechtlich für Schäden haftbar zu machen ist.
Die Antwort ist eindeutig: Die Eltern dürfen sie übernachten lassen, und nein, die Eltern können nicht haftbar gemacht werden.
Womit wir bei der unterschiedlichen Wahrnehmung von Rechten und Rechtspositionen sind.
So ein Unfug.
Selbstredend greift in diesem Fall die Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung so gut wie nie.
Bei Freunden alleine über achten ist altersgemäß.