Reaktivierung der allg. Grundwehrpflicht?
Aktuell kann man in den Medien wieder die aufkommende Diskussion über eine Reaktivierung der allg. Grundwehrpflicht in Deutschland vernehmen. Was haltet ihr von dieser Debatte und vorallem wie steht ihr zu dem Vorschlag, daß in Deutschland wieder die Wehrpflicht (Grundwehrdienst) eingeführt werden soll? Hierzu noch eine Zusatzfrage, sollte dann wenn diese Wehrpflicht wieder aktiviert wird, auch die weibliche Bevölkerung zum Wehrdienst verpflichtet werden (im Sinne der Gleichberechtigung)?
6 Antworten
Ich bin gegen eine Wehrpflicht.
Deutschland ist eine soziale Marktwirtschaft. Die Gesellschaft sollte immer das Recht besitzen, über die Karriere selbstständig zu entscheiden. Eine Wehrpflicht würde die Gesellschaft nur noch mehr unter Stress setzen.
Wer militärisch aktiv sein will, soll es freiwillig machen. Kein Problem.
Ja, aber jahrzehnte lang sind Jahr für Jahr tausende an jungen Männern zur Waffe quasi gezwungen worden. Bis zur Deaktivierung der Wehrpflicht im Jahre 2011. Ok, man(n) hat auch Zivildienst dafür machen können.
Sehr unwahrscheinlich dass die Wehrpflicht wieder kommt.
Wenn dann würde sie vermutlich - wie auch bisher in Deutschland immer und auch in fast allen anderen Staaten der Welt - nur für Männer gelten.
Ist nicht notwendig und nicht durchführbar, weil die dafür notwendige Infrastruktur Jahre braucht, um sie wieder aufzubauen.
baw = bis auf weiteres ein toter Gaul, mangels Ernstfall, gewöhnlich Feind genannt.
Die Wehrdienstler müssten nicht nur ausgebildet werden, sondern kosten auch.
Wären zudem im Ernstfall nicht wirklich einsetzbar.
Wenn es rumst, ist die Veranstaltung schneller vorbei, als die Soldaten in ihren Stiefeln stünden.
Feldwebel: "Soldat, wozu ist die Bundeswehr da?"
Soldat: "Melde gehorsamst, die Bundeswehr ist dazu da den Feind solange aufzuhalten bis richtiges Millitär kommt".
Das (dein Kommentar) erfüllt bereits den Straftatbestand der allg. Staatssystemhasshetze! Und wird im GG mit Strafbarkeit geahndet.
Ähm, ich bin geübter Staatsfeind...als ehemaliger politischer Häftling der DDR.
Das Grundgesetz hat gar nichts gegen Meinungsfreiheit.
Gegen Staatssystemhasshetze allerdings schon..., guckst du dir mal das GG an. Und außerdem, in der damaligen DDR warst du also auch bereits ein Querulant. Solche Typen gibt es eben immer und überall.
Nö, sagt das Grundgesetz, sondern, "in Wort und Tat eingetreten für die Freiheit und Einheit der Deutschen"...von Querulant steht in diesem Urteil nichts.
Bleiben wir bei Deiner Frage, es wird keine Wehrpflicht mehr geben, versprochen das ist.
Uns fehlen die Leute in der Pflege, nicht an einer Front die es nicht gibt.
Vom Russland vs. Ukraine Krieg noch nichts mitbekommen?
Und was ist damit?
Dass der Russe an Deutschlands Grenzen steht, wird derzeit nicht berichtet.
Straftatbestand der allg. Staatssystemhasshetze! Und wird im GG mit Strafbarkeit geahndet.
Diesen Straftatbestand gibt es nicht, wo im GG soll dieser denn denn stehen?
Tatsächlich habe ich mich schon sehr ausgiebig mit unserem GG beschäftigt.
Beantwortet aber meine Frage nicht.
Guckst du mal unter "Verunglimpfung des Staates oder dessen Organisationen".
Das können wir diskutieren falls und wenn das so sein würde.
Da das jetzt nicht ist, bleiben wir bei Deiner Frage, für die es keine Grundlage hat.
Man kann nicht jedesmal nach der Wehrpflicht rufen nur weil Putin auf einen Staatsbesuch vorbeischaut.
Tja, daß könntest du mit diesen Politikern ausdiskutieren, die sich aktuell mit dieser Sache beschäftigen.
Ach was, nur weil Pistorius mal ein Nebensatz über die Lippe rutschte?
Der hat nicht mal Leo's , wie dann erst Rekruten.
Die Leo's haben keine Munition, die Bundeswehr nicht einmal Unterhemden.
Sollte der Russe Freitags nach 13:00 Uhr angreifen, könnte er gleich in leere Bundeswehrkasernen einziehen und "Essen auf Rädern" bestellen.
Den Straftatbestand kenne ich, der steht zwar im StGB und nicht im GG aber immerhin existiert er.
Aber schauen wir uns ihn mal an, er setzt voraus, dass die BRD, ein Bundesland oder die verfassungsgemäß Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht wird.
Der Spruch richtet sich jedoch nur gegen eine Bundesbehörde und nicht gegen den Bund selbst. Damit wäre der objektive Tatbestand m.M. nicht erfüllt.
Ebenfalls steht dem die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) entgegen. Dazu möchte ich das BVerfG aus dem Beschluss vom 14. Februar 1978 zitieren: „Dabei ist jedoch § 90 a StGB im Lichte der besonderen Bedeutung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung für den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat auszulegen.“
Das ist richtig. Ich selbst sehe es jedes Wochenende hier in meinem Wohnort an der BW-Kaserne, die Jungs (und Mädels) zischen Freitag Mittag ab und trudeln am Monta Früh erstwieder an. Die meisten von denen wohnen zum Teil über 500 Km weit weg. Bis die bei Alarm wieder in der Kaserne zurück sind, sitzt Putin´s Truppe bereits in der Kantine und trinkt genüßlich ihren russischen Tee. ;)
daß in Deutschland wieder die Wehrpflicht (Grundwehrdienst) eingeführt werden soll?
Es muss nichts eingeführt werden, was NIE abgeschafft wurde.
Aussetzen und Abschaffen ist nicht das Gleiche. Eine Aussetzung kann reichlich problemlos aufgehoben werden, Eine Einführung muss erst als Gesetzesänderung durch diverse Instanzen laufen.
Nach deinen Worten sozusagen, ist zumindest die BW ein eher überflüssiger Bestandteil der unsrigen Gesellschaft?