Provision im Januar 2025 ausgezahlt – gehört das in die Steuererklärung 2024 oder 2025?

2 Antworten

Von Experten anTTraXX und Mungukun bestätigt

Bei der EÜR gilt das Zufluss- Abflussprinzip aus Paragraph 11 EStG.

Daher ist die Einnahme 2025 zuzurechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2018 abgeschlosse Ausbildung zum Finanzwirt

In die für 2025, da der Zufluss 2025 stattfand.