Probezeitregeln 2025 Führerschein?
Hi ,
ich habe einige Beiträge gefunden , jedoch auch gelesen das es 2025 einige Änderungen gab.
Ich habe 2016 meinen B Führerschein gemacht , Probezeit unauffällig durchbekommen, alles gut .
letztes Jahr 08/2024 habe ich meinen A Direkteinstieg gemacht und bestanden .
Im Februar 25 wurde ich leider auf der Autobahn mit dem PKW geblitzt (28 zu viel , Schande auf mein Haupt) , 1 Punkt(mein erster in fast 10jahren) und Geldstrafe.
nun bekam ich einen Brief zu einem Aufbauseminar da meine Probezeit 08/2024 begonnen hätte.. meiner Meinung nach gibt es doch nur 1x eine Probezeit und die hatte ich ja 2016-2018 schon .. oder hat man nun mit jeden weiteren Führerschein wieder eine neue Probezeit?
4 Antworten
Dass mit jeder neu erworbenen Fahrerlaubnisklasse (man hat immer nur einen Führerschein^^) eine neue Probezeit beginnen soll, ist zwar Teil der neuen EU-Führerscheinrichtlinien - aber die sind noch nichtmal endgültig beschlossen, geschweige denn in Kraft getreten.
Nach meinem Wissen gilt bisher unverändert, dass man genau einmal eine Probezeit hat und dann nicht wieder. Dementsprechend müsste da einem Sachbearbeiter ein Fehler unterlaufen sein.
Danke für deine Schnelle Antwort!
Genau das habe ich auch gefunden etc. , wollte mich nur Schlau machen vorher bevor ich dem Amt meine Antwort sende.
Die EU hat sich zwar auf eine einheitliche Probezeit von (mindestens) zwei Jahren geeinigt, aber das wird noch lange dauern, bis das auch beschlossen und anschließend in nationales Recht umgesetzt ist. Ich lese da bisher nichts darüber, dass das bei jeder neuen Fahrerlaubnisklasse der Fall sein soll. Ausschließen will ich es aber auch nicht.
Aktuell gilt jedenfalls immer noch § 2a Abs. 1 StVG:
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.
Deine Klasse A bewirkt daher keine neue Probezeit. Ich würde vorschlagen, Kontakt mit der Führerscheinstelle aufzunehmen, um das zu klären.
Es ist denkbar, dass man dir mit der Erteilung der Klasse A versehentlich eine Probezeit reingehauen hat, die da nicht hingehört. Die Gründe dafür können vielschichtig sein.
Was ist jetzt zu tun?
- Schau mal auf deinen Führerschein, ob die Klasse B mit drauf ist.
- Schau nochmals auf das Schreiben der Behörde: Ist es ein Aufbauseminar für Fahranfänger oder eines für Punkteauffällige? Im letzteren Fall hättest du mehr Punkte als angenommen. Sie würden aber aufgeführt. Andernfalls setze dich mit der Behörde in Verbindung.
- Könnte die Probezeit wegen einer Beschlagnahme des Führerscheins gehemmt gewesen sein? Und sei es nur für wenige Tage, kram da mal in deinem Gedächtnis.
Ja, dann bleibt wirklich nur noch die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisbehörde zu bitten, die Probezeit zu prüfen.
Ja sehe ich auch so , Mail habe ich am Freitag gesendet , ich schau mal , danke vorab für deine Antworten👍🏻😌
Seit 1. Januar 2024 gab es tatsächlich eine Gesetzesänderung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) bzw. in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die genau diesen Fall betrifft. Seit dem beginnt mit jeder neu erworbenen Führerscheinklasse eine Probezeit von vorne. Die Aufforderung der Behörde ist leider korrekt. Du musst in ein Aufbauseminar und Deine Probezeit wird verlängert.
Danke nochmal für eure Antworten , Update - die erneute Probezeit kam wohl aufgrund eines Systemfehlera zustande , wurde alles zurückgenommen, puhh 😂😌
Seit 1. Januar 2024 gab es tatsächlich eine Gesetzesänderung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) bzw. in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die genau diesen Fall betrifft.
Zitiere bitte selbige.
Ich habe jetzt auch nochmal alles mir Verfügbare durchforstet , von Bußgeldkatalog Online wo es über das Thema geht oder einen Artikel von ADAC (26.08.2024) , hier steht überall das die Probezeit nur einmal zu „absolvieren“ ist und bei einer Erweiterung um eine andere Führerscheinklasse (A,B,C oder D) keine erneute Probezeit kommt.
Wenn dem so wäre würden doch z. bsp. viele auch keinen LKW Schein für die Arbeit nachmachen , wenn sie dann nochmal ne Probezeit privat bekommen , wäre ja für einen Privat nur nachteilig .
Danke für deine Antwort.
Klasse B ist drauf auch mit dem Erwerbs Datum von 2016.
Das Schreiben bezieht sich speziell auf Fahranfänger und ich habe bisher nur diesen einen Punkt den ich mir im Februar 25 „verdient“ habe , habe schon ne Mail an die Stelle geschickt und nachgefragt , ich warte mal ab.
Und nein hatte generell nie mit den Behörden zu tun aufgrund Unfälle / Blitzer oder ähnlichem , lediglich 2 Blitzer aber das waren 8kmh zu schnell außerorts und das war auch alles nach den 2 Jahren Probezeit .