Probezeitregeln 2025 Führerschein?

4 Antworten

Dass mit jeder neu erworbenen Fahrerlaubnisklasse (man hat immer nur einen Führerschein^^) eine neue Probezeit beginnen soll, ist zwar Teil der neuen EU-Führerscheinrichtlinien - aber die sind noch nichtmal endgültig beschlossen, geschweige denn in Kraft getreten.

Nach meinem Wissen gilt bisher unverändert, dass man genau einmal eine Probezeit hat und dann nicht wieder. Dementsprechend müsste da einem Sachbearbeiter ein Fehler unterlaufen sein.


SoulDuck 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 07:54

Danke für deine Schnelle Antwort!
Genau das habe ich auch gefunden etc. , wollte mich nur Schlau machen vorher bevor ich dem Amt meine Antwort sende.

Die EU hat sich zwar auf eine einheitliche Probezeit von (mindestens) zwei Jahren geeinigt, aber das wird noch lange dauern, bis das auch beschlossen und anschließend in nationales Recht umgesetzt ist. Ich lese da bisher nichts darüber, dass das bei jeder neuen Fahrerlaubnisklasse der Fall sein soll. Ausschließen will ich es aber auch nicht.

Aktuell gilt jedenfalls immer noch § 2a Abs. 1 StVG:

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Deine Klasse A bewirkt daher keine neue Probezeit. Ich würde vorschlagen, Kontakt mit der Führerscheinstelle aufzunehmen, um das zu klären.

Es ist denkbar, dass man dir mit der Erteilung der Klasse A versehentlich eine Probezeit reingehauen hat, die da nicht hingehört. Die Gründe dafür können vielschichtig sein.

Was ist jetzt zu tun?

  1. Schau mal auf deinen Führerschein, ob die Klasse B mit drauf ist.
  2. Schau nochmals auf das Schreiben der Behörde: Ist es ein Aufbauseminar für Fahranfänger oder eines für Punkteauffällige? Im letzteren Fall hättest du mehr Punkte als angenommen. Sie würden aber aufgeführt. Andernfalls setze dich mit der Behörde in Verbindung.
  3. Könnte die Probezeit wegen einer Beschlagnahme des Führerscheins gehemmt gewesen sein? Und sei es nur für wenige Tage, kram da mal in deinem Gedächtnis.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

SoulDuck 
Beitragsersteller
 10.05.2025, 09:21

Danke für deine Antwort.

Klasse B ist drauf auch mit dem Erwerbs Datum von 2016.

Das Schreiben bezieht sich speziell auf Fahranfänger und ich habe bisher nur diesen einen Punkt den ich mir im Februar 25 „verdient“ habe , habe schon ne Mail an die Stelle geschickt und nachgefragt , ich warte mal ab.

Und nein hatte generell nie mit den Behörden zu tun aufgrund Unfälle / Blitzer oder ähnlichem , lediglich 2 Blitzer aber das waren 8kmh zu schnell außerorts und das war auch alles nach den 2 Jahren Probezeit .

Knochi1972  10.05.2025, 18:06
@SoulDuck

Ja, dann bleibt wirklich nur noch die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisbehörde zu bitten, die Probezeit zu prüfen.

SoulDuck 
Beitragsersteller
 10.05.2025, 19:19
@Knochi1972

Ja sehe ich auch so , Mail habe ich am Freitag gesendet , ich schau mal , danke vorab für deine Antworten👍🏻😌

Seit 1. Januar 2024 gab es tatsächlich eine Gesetzesänderung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) bzw. in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die genau diesen Fall betrifft. Seit dem beginnt mit jeder neu erworbenen Führerscheinklasse eine Probezeit von vorne. Die Aufforderung der Behörde ist leider korrekt. Du musst in ein Aufbauseminar und Deine Probezeit wird verlängert.


Knochi1972  10.05.2025, 04:06

Mir ist eine solche Vorschrift nicht bekannt.

SoulDuck 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 13:56
@Knochi1972

Danke nochmal für eure Antworten , Update - die erneute Probezeit kam wohl aufgrund eines Systemfehlera zustande , wurde alles zurückgenommen, puhh 😂😌

migebuff  09.05.2025, 12:23
Seit 1. Januar 2024 gab es tatsächlich eine Gesetzesänderung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) bzw. in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die genau diesen Fall betrifft.

Zitiere bitte selbige.

SoulDuck 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 12:28
@migebuff

Ich habe jetzt auch nochmal alles mir Verfügbare durchforstet , von Bußgeldkatalog Online wo es über das Thema geht oder einen Artikel von ADAC (26.08.2024) , hier steht überall das die Probezeit nur einmal zu „absolvieren“ ist und bei einer Erweiterung um eine andere Führerscheinklasse (A,B,C oder D) keine erneute Probezeit kommt.

Wenn dem so wäre würden doch z. bsp. viele auch keinen LKW Schein für die Arbeit nachmachen , wenn sie dann nochmal ne Probezeit privat bekommen , wäre ja für einen Privat nur nachteilig .

migebuff  09.05.2025, 12:38
@SoulDuck

Es genügt, wenn man sich §2a Abs 1 StVG ansieht. "Bei erstmaliger Erteilung". Seine Behauptung ist schlichtweg frei erfunden und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.

SoulDuck 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 12:40
@migebuff

Dann sollte man seine Antwort melden oder? VG und danke dir .

migebuff  09.05.2025, 12:45
@SoulDuck

Das würde nichts bringen, da sie nicht gegen die Richtlinien verstößt.