Privater Schrebergarten auf dem Feld?
Mein Opa hat einen Schrebergarten auf dem Feld und ich mähe dort regelmäßig mit meinen Kumpels den Rasen usw. Einer meiner Kumpels wurde auf dem Feldweg zu dem Garten von der Polizeibehörde angehalten und ermahnt, er dürfte nicht, ohne im Vorhinein eine Genehmigung beantragt zu haben, dort mit dem Auto fahren. Stimmt das?
3 Antworten
Der Feldweg ist keine für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straße, damit dürfen Kraftfahrzeuge dort grundsätzlich nicht fahren, einer gesonderten Ausschilderung bedarf es dazu nicht. Allerdings haben viele Kommunen in Ortssatzungen festgelegt, dass beispielsweise landwirtschaftlicher Verkehr und auch Anlieger diese dennoch benutzen dürfen, das muss man aber individuell prüfen, sonst braucht es tatsächlich eine Genehmigung.
Ja, das ist ein Problem, das in den vielen Gesetzen Deutschlands leider nicht geregelt ist. Auch, wenn er zu seinem Grundstück unterwegs ist, gilt er nicht als landwirtschaftlicher Verkehr und müsste das beantragen.
Wenn der Schrebergarten nicht offiziell von der Stadt genehmigt worden ist, stimmt das erst mal so.
Einen privaten Schrebergarten, darf nicht jeder anlegen auf einen Feld auch nicht wenn es sein eigenes Feld ist.
Es geht um das Fahren mit dem Auto. Einen Garten darf ich anlegen, wo ich will.
Es gibt dafür Rechtsgrundlagen und diese ermöglichen ein berechtigtes Interesse diesen Weg zu nutzen. Ist dieses Interesse so stark, kann es je nach Bundesland automatisch erlaubt sein den Weg zu befahren oder man muss auch die Genehmigung bei der Gemeinde für das Befahren des Weges kostenpflichtig beantragen.
Nein man darf nicht überall einen Garten anlegen.
Eben. Es geht um das Autofahren. Und es kann, je nach Bundesland, auch nicht automatisch erlaubt sein.
Und natürlich darf man einen Garten nicht überall anlegen. Auf dem einen Grundstück schon.
Hm, vielleicht gibt es da auch bundesland-unterschiedlliche Regelungen. Ich finde auf jeden Fall nicht, was das Anlegen eines Garten in einem landwirtschaftlich genutzten Bereich untersagt.
Schrebergärten bedeutet auch einen Freizeitanteil, wie Rasen Gartenhütte.
Dieses ist nicht auf landwirtschaftlichen Flächen erlaubt, dort sind reine Nutzgärten ohne Freizeitwert erlaubt.
Schrebergärten bedeutet auch einen Freizeitanteil, wie Rasen Gartenhütte.
Nö, nicht unbedingt.
Deshalb habe ich ja geschrieben:
Einen Garten darf ich anlegen, wo ich will
Das war mir auch neu - habe das gefunden:
https://www.agrarheute.com/technik/landwirtschaftlicher-verkehr-frei-gilt-fuer-lohnunternehmer-535659#:~:text=%22Landwirtschaftlicher%20Verkehr%20frei%22%3A%20Zweck%20ist%20entscheidend&text=In%20anderen%20Rechtsprechungen%20wird%20davon,Fahrtziel%20kommt%20es%20nicht%20an.
Nur wie würde ich heraus finden wie des bei mir geregelt ist - muss seit neuestem auch so einen Weg mit dem Auto befahren - um die Obstwiese meins Vaters zu mähen. Ich weiß nur, dass er selbst hier noch nie belehrt wurde und auch nirgends irgendwas beantragt hat