Privater ebike Verkauf rückgaberecht?
Hallo ich habe mein ebike verkauft der Käufer machte eine Probefahrt und kaufte es letztendlich es hat 100 km gelaufen. Nun möchte er es zurückgeben da es bei der Fahrt komische Geräusche macht kann er es zurückgeben ich habe ihm nichts verschwiegen und Schäden hatte es auch nicht
4 Antworten
Es gibt kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht wegen Nichgefallen bei Privatverkäufen.
Ob du Sachmängelhaftung schuldest, hängt davon ab ob du sie im Angebot oder Vertrag explizit ausgeschlossen hast. Wenn nicht schuldest du sie, die Beweislast trägt aber der Käufer.
Als nächstes wird er dir anbieten den Kaufpreis teilweise zu mindern. Wäre eine bekannte Masche.
Geh auf nichts ein, wenn du die Sachmängelhaftung per Vertrag ausgeschlossen hast.
Hier kommt es darauf an, ob ihr beim Kauf die gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen habt oder nicht.
Was steht denn im Kaufvertrag zum Thema Sachmängelhaftung? Wann war der Verkauf?
Ich denke er wird schlechte Karten haben.
Der Verkauf war gestern Abend im Kaufvertrag steht das ich angaben im besten Wissen gemacht habe allerdings war bei mir kein Geräusch