Polizei, Fußgänger, Drogentest wer kennt sich aus?

6 Antworten

Ws du erlebt hast, wäre ein reiner Willkürakt, da Fußgänger sich zudröhnen dürfen, wie so lustig sind! Andererseits ist ein Test immer freiwillig und kann NIE mit Zwang durchgeführt werden, bzw. in der von dir beschriebenen Situation wäre eine Blutprobe undenkbar, bzw. KV im Amt!

"einfach so" macht die Polizei das ganz sicher nicht, da müssen sie schon einen Verdacht haben. Selbstverständlich darf man den Test aber verweigern.

Dann kommt man mit auf die Wache, ein Richter ordnet den Bluttest an - und dagegen hat man keine Chance.

Daniel230Power 
Fragesteller
 20.07.2021, 00:45

Ich kann das ja verstehen wenn man Drogen nimmt als Beispiel und quasi sich ins Auto setzt oder auf den Bock des Fahrrads dann ist das ja auch eine Straftat aber als Fußgänger selbst wenn man konsumiert hat und die möchten dann einen Test machen können Sie mich ja nicht einfach zwangsweise mitnehmen weil was wollen die dann machen, wollen die mich dann einsperren oder verurteilen weil ich Drogen genommen habe (beispielsweise)

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ErsterSchnee  20.07.2021, 00:47
@Daniel230Power

Selbstverständlich können die dich mitnehmen und bis zum Eintreffen des richterlichen Beschlusses und danach des Arztes auf der Wache sitzenlassen. Notfalls wartest du in der Zelle. 🤷

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Daniel230Power 
Fragesteller
 20.07.2021, 00:46

Bei mir ist das ein bisschen anders, ich habe eine Tourette Erkrankung, Und bin deshalb leider auf Cannabis angewiesen! Habe aber den ärztlichen Attest nicht. Ich mach mir einfach nur sorgen dass wenn sie mich dann kontrollieren sehen dass ich bekifft bin dass ich nachher richtig richtig Ärger bekomme

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ErsterSchnee  20.07.2021, 00:48
@Daniel230Power

Den Ärger bekommst du auch mit Recht! Wärst du tatsächlich auf Cannabis angewiesen, würde dein Arzt dir auch ein Attest mitgeben.

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Daniel230Power 
Fragesteller
 20.07.2021, 02:45
@ErsterSchnee

Noch mal zur Erklärung, ich war unterwegs gerade als ich das geschrieben hatte weil ich noch mindestens 1 Stunde nach Hause laufen und musste… Ich habe ja auch ein Brief der bestätigt dass ich das Rauchen darf aber den habe ich zu Hause vergessen deshalb hatte ich ihn nicht mit. Und hier fuhren viele Polizisten und ich habe einfach Angst gehabt dass wenn ich jetzt bekifft durch die Straße rennen dass ich dann Riesen Ärger bekomme. Deshalb die Frage wegen Drogentest oder Bluttest weil wenn ich denen das dann nach reiche müsste doch das eigentlich reichen ohne dann direkt vors Gericht zu müssen oder?

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Still  20.07.2021, 06:39

Du hast schon gelesen, dass es sich um einen Fußgänger gehandelt hat?

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Still  20.07.2021, 13:41
@ErsterSchnee
Dann kommt man mit auf die Wache, ein Richter ordnet den Bluttest an - und dagegen hat man keine Chance.

Welcher Richter sollte nach welchem § einen Fußgänger Blut abnehmen lassen?

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ErsterSchnee  20.07.2021, 13:51
@Still

Der diensthabende - nach den zutreffenden Paragraphen... Man man man...

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Still  20.07.2021, 18:15
@ErsterSchnee

------man man man: Es gibt keinen §, der einem Fußgänger für Drogenkonsum bestraft! In Deutschland muß immer ein Fahrzeug/KFZ beteiligt sein, um bestraft zu werden.

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Still  20.07.2021, 18:42
@ErsterSchnee

 Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt,

Und jetzt mal dein Google-Ergebnis!

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Still  20.07.2021, 20:10
@ErsterSchnee
Bei Fahren unter Drogeneinfluss drohen der Entzug der Fahrerlaubnis 

Erste Zeile aus deinem link!

Wenn du etwas substanzielles zu der Frage aus deine link zeigen möchtest: bitte schön, ich warte.

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ErsterSchnee  20.07.2021, 20:57
@Still

Mit "bis zum Ende lesen" hast du das nicht so, oder?

Muss ich auch als Beifahrer, Fußgänger oder Radfahrer mit Konsequenzen rechnen?
Bei allen Diskussionen über Grenzwerte sollte nicht vergessen werden, dass die Fahrerlaubnisbehörde heute auch dann eine mangelnde Fahreignung unterstellt, wenn jemand mit kleinen Mengen Drogen in der Tasche oder im Blut angetroffen wird, ohne überhaupt gefahren zu sein. Auch ein Fußgänger kann sich also mit der Aufforderung konfrontiert sehen, mittels Drogenscreening innerhalb kurzer Fristen nachzuweisen, dass er kein Konsument ist – ansonsten führt der nächste Weg zur MPU, wo keine Grenzwerte zählen, sondern oft schwer nachvollziehbare Einschätzungen von Psychologen. Hier kann eine unbedachte Bemerkung dann ausreichen, um die Trennfähigkeit von Fahren und Drogenkonsum anzuzweifeln – dann ist die Fahrerlaubnis auf Dauer weg.

Danke, gern geschehen! Ist dir das jetzt nicht unangenehm?

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Still  20.07.2021, 21:21
@ErsterSchnee
 Auch ein  Fußgänger  kann sich also mit der Aufforderung konfrontiert sehen, mittels Drogenscreening innerhalb kurzer Fristen nachzuweisen, dass er kein Konsument ist

Das gilt gegenüber der Führerscheinbehörde im Falle einer MPU, was an sich ein Konstrukt ist!

Kein Polizist hat die Befugnis, einen Fußgänger auf Drogenkonsum zu kontrollieren, bzw. eine Blutprobe zu veranlassen!

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ErsterSchnee  20.07.2021, 21:40
@Still

Bis zum Ende lesen tust du nicht. Verstehendes Lesen kannst du nicht.

Was soll ich jetzt noch sagen? 🤷

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Still  21.07.2021, 07:20
@ErsterSchnee

Mal Klartext: Ich liefere Dir den Gesetzestext, also die Grundlage für polizeiliches und gerichtliches Handeln! und du kommst mit einem Ex-Kurs einer Beratungsseite daher, die keinerlei Rechtsgrundlagen liefert.

Dein verlinkter Text bezieht sich mutmaßlich auf Mitteilungen der Polizei an die Führerscheinstelle, bei denen "Kandidaten" beim Drogenkonsum angetroffen wurden, also sich als Verkehrsteilnehmer disqualifizieren. Auch in diesen Fällen ist es der Polizei schlichtweg untersagt, eine Blutprobe zum Nachweis von Drogenkonsum durchzuführen und dementsprechend darf auch kein Richter eine BP anordnen!

Ich bezweifel, dass du von deinem Irrweg noch abweichen kannst, aber die gesetzliche Realität sieht nun mal so aus, wie sie von mir beschrieben wird.

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Still  21.07.2021, 16:52
@ErsterSchnee

Dann beharre halt in deiner Welt, in der Fußgänger von der Polizei dem Richter vorgeführt werden und es dann zur Blutprobe geht. In Deutschland ist das zum Glück verboten!

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Einfach so? Immer dieses einfach so!! Warum sollten sie?

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind erlaubt und in Brennpunkten auch üblich.

Ein Anfangsverdacht findet sich schnell und macht den Weg für weitere Befugnisse frei.

Auch als Fußgänger ist man Teilnehmer am Straßenverkehr, von dem unter Drogeneinfluss eine - wenn auch geringere - Gefahr ausgehen kann. Diese Gefahr aus dem Verkehr zu ziehen, ist nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht der Polizei.

Wenn nichts passiert, hat es für den Konsumenten ja keinerlei strafrechtliche Konsequenzen. Damit es nicht dazu kommt, will man ihn von der Straße weg haben.

Man schützt damit das Recht aller potentiell unschuldig Beteiligten. Nennt sich Gefahrenabwehr. Das Recht auf selbstbestimmten Vollrausch tritt dahinter zurück. Bleibt man mit seinem Stoff zuhause in seinem Kämmerchen, kann einem keiner was.

Gruß S.

Daniel230Power 
Fragesteller
 22.07.2021, 20:16

Das bedeutet im Umkehrschluss, angenommen ich würde Cannabis rauchen werde erwischt da ich ja meinen Scheinlich dabei habe und werde dann von der Polizei in Gewahrsam genommen oder wie? Also ich bin mir nicht sicher aber ich glaube dazu haben diese keinerlei Rechte oder Erlaubnis

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Sirius66  22.07.2021, 21:01
@Daniel230Power
werde erwischt da ich ja meinen Scheinlich dabei habe und werde dann von der Polizei in Gewahrsam genommen 

Wie bitte?

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An sich nicht, nein. Nur mit einem Verdacht, aber dazu können sie ja etliche Gründe aufzählen, wenn sie dich im Visier haben. Einen Drogentest kannst du verweigern, aber dann wirst du mit zur Wache genommen.

Still  20.07.2021, 06:37

Ein Test bei einem Fußgänger?? Was soll der beweisen?? Das ist widerrechtlich!

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Sirius66  20.07.2021, 08:12
@Still

Ist ein Fußgänger kein Teilnehmer am Straßenverkehr?

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Still  20.07.2021, 13:40
@Sirius66

Nicht im Sinne des StGB, dass ein Fahrzeug zur Erfüllung des § 316 fordert.

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Sirius66  20.07.2021, 14:40
@Still

Das ohne Fahrzeug sicher nicht. Sag ich auch nicht.

Tests sind ohnehin freiwillig und Konsum ohnehin nicht strafbar. Solange nichts Strafbares statt findet und kein Schäden verursacht wird - schrieb ich auch so - und man weiß, dass BTM nachgewiesen werden würden, sollte man ablehnen.

Nur auf der Basis der Gefahrenabwehr - schrieb ich auch - könnte ganz ggf ein Gewahrsamnahme möglich sein. Oder ein RTW.

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Die Polizei braucht einen Anfangsverdacht und den muss sie auch dagelegen können. Wenn jemand sich aber auffällig verhält, sodass der Verdacht besteht, er könnte unter Drogen stehen dürfte das reichen.

Still  20.07.2021, 06:38

Es gibt das verfassungsrechtlich festgestellte Recht auf Rausch. Jeder darf Drogen konsumieren. Ein Fußgänger darf sich zudröhnen und die Polizei kann ihn höchstens zur Gefahrenabwehr in Gewahrsam nehmen.

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