Polizei?

6 Antworten

Den Einsatz musst du nicht bezahlen, es sri denn, dass das mutwillig war und nur „Spaß“ von dir.

Nein, das kostet nichts, ist ja nicht dein Fehler, wenn jemand dir das schreibt.

Allerdings macht es Sinn dann die 112 statt der 110 zu rufen, weil falls jemand wirklich es durchzieht kann der Rettungsdienst und die Feuerwehr (zur Türöffnung) deutlich mehr helfen als die Polizei (Ausnahmen mag es geben, aber das ist meine eindeutige berufliche Erfahrung).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – NotSan, hauptberuflich
superseegers  27.04.2024, 09:29

Die Feuerwehr wird bei der Türöffnung immer die Polizei hinzuziehen.

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Atropos89  27.04.2024, 16:12
@superseegers

Nicht unbedingt, in manchen Kommunen reicht der Feuerwehrbeamte als Ordnungsbeamter (auch bei PsychKG übrigens) aus. Bei uns wird zb die Tür auch schon geöffnet wenn die Polizei noch nicht da ist, die ist letztendlich zur Eigentumssicherung da und kann auch als letzte eintreffen.

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superseegers  28.04.2024, 08:15
@Atropos89

Und dann steht er/sie vor Dir und haut Dir vor den Ballon? Und dann? Wer wendet dann Zwang an?

Daher holen die (sowhl tagsüber die Stadt/OA als auch nach Feierabend der Einweiser der Feuerwehr) uns (fast) immer dazu. Allerdings kann ich natürlich nicht sagen, wenn sie uns nicht hinzuziehen, die Kenntnis bekämen wir dann ja gar nicht.

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Atropos89  29.04.2024, 00:34
@superseegers

Dann musst du in der Theorie ja bei jedem einzelnen Einsatz die Pol dabei haben, hinter jeder Tür kann ein Irrer stehen. Und die sind auch in aller Regel der Pol gegenüber deutlich aggressiver als FW/RD gegenüber.

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superseegers  29.04.2024, 09:53
@Atropos89

Nixht bei jedem, liegt aber der Verdacht nahe (Stichwort PsychKG), kommt die Pol ins Spiel.

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Atropos89  29.04.2024, 16:42
@superseegers

Ich denke, dass wir da wohl auf unsere Leitstellen vertrauen müssen. Wenn die clever sind fragen sie ab, ob der Jenige als aggro gilt. Und wenn einem was Spanisch vorkommt, fordert man nach und wartet draußen. Im Zweifel geht unser Leben vor. Bisher - egal wo ich gefahren bin - nie ein Problem gehabt.

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Polizeieinsätze müssen höchstens bei vorsätzlichen Falschmeldungen (missbräuchliche Verwendung von Notrufen) gezahlt werden oder wenn du auf sonstige Weise vorsätzlich unnötig Einsatzkräfte bindest.

In der Vergangenheit mussten Firmen (zumindest in manchen Behörden) Polizeieinsätze zahlen, wenn diese wiederholt aufgrund von Fehlalarmen immer wieder ausrücken mussten. Aber auch das ist zum Großteil nicht mehr der Fall.

Polizeiliche Einsätze wegen berechtigten Anrufen (Gefahr für Leib und Leben) müssen niemals gezahlt werden.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Unwahrscheinlich. Sie schauen nach dem Rechten und überprüfen, ob dies wirklich so ist & ob es ihr gut geht. Das melden tausende jährlich. Die Polizei weiß, dass dies meistens nicht der Wirklichkeit entspricht. Sie müssen dem aber trotzdem nachgehen.