Pizzafahrer schreibt Kundin auf WhatsApp an. Strafbar?

5 Antworten

Rechtlich ist da nichts zu machen. Es ist nicht Verboten jemand anzubagern. 14 ist zu dem das Schutzalter in Deutschland (was ich voraussetzen wenn man nicht ein anderes deutschsprachiges Land dazu schreibt). Also an sich auch kein Problem das er das Alter ignoriert. Anderweitig scheint er sie ja nicht mehr belästigt zu haben. In die Eier treten kannst du ihm wenn du dich dann besser fühlst.

Jetzt beantworte mir die Frage, wieso hast du zwei Jahre gebraucht um überhaupt auf den Gedanken zu kommen irgend etwas zu unternehmen. Ein wenig Onlineselbstdarstellung?


Sonntagskinder  06.05.2020, 22:31

Deinem letzten Absatz stimme ich ABSOLUT zu.

Jedoch ist der allererste Satz von Deiner Antwort falsch. Denn das ist ein klarer Verstoss gegen das Datenschutzgesetz. Die Telefonnummer wird missbraucht, sie wurde rein zum Abwickeln des Geschäftsfalles, also der Bestellung, erhoben, und darf weder für Werbezwecke verwendet werden und erst recht nicht gestohlen & für private Kontakte missbraucht werden.

Doch die Kombination aus Nickname, dem Alter des Bildes und dann noch die Formulierung (auffällige Betonung der Herkunft) lässt zweifeln, wieviel Wahrheit dahinter steckt

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Also offensichtlich ist er 24 Jahre alt und das Mädchen 24.

Ich sehe in dem Chat nichts besorgniserregendes. Wenn sie das nicht will soll sie ihn blockieren, soweit ich weiß könnte sie aber mit 14 ohne Probleme mit ihm ins Bett gehen soweit sie das denn möchte.


dieser Screenshot wurde am 28.07.2018 (!!!) gemacht.

Auch ist es nicht das Original sondern etwas abfotografiertes.

Ich stelle daher die Seriosität in Frage.

Das ist nicht illegal, nein.

Bis jetzt hat er nichts strafbares gemacht