Pflegeheim - Wer kann das bezahlen?

6 Antworten

Das Amt, nachdem man sein Vermögen aufgebraucht hat. Und Kinder, die mehr als 100.000€ verdienen.

Richtig, das wird weh tun. Wenn man weiß, dass man dort landen wird, sollte man entweder so viel Vermögen ansparen, um das zahlen zu können (ca. 2,4 Millionen Euro in ETFs mit einer sicheren Entnahmerate von 2,7%). Oder man setzt auf den Sozialstaat. Ich würde schleunigst mit ersterem anfangen, weil letzteres bei vielen Rentnern miserabel sein wird. EDIT: Damit meine ich, dass das Risiko hoch ist, dass der Sozialstaat zurückgefahren wird und man möglicherweise nur in ein sehr schlechtes Heim kommt oder das Amt ewig braucht, um den Antrag zu bewilligen.


Gringo58 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 16:03

"weil letzteres bei vielen Rentnern miserabel sein wird." -- Es gibt also "solche und solche" Rentner im Pflegfall?

Das zahlen die Rentner aus ihren Renten und ihrem Ersparten. Zur Not müssen Haus und Co. verkauft werden. Wenn alles aufgebraucht ist, zahlt das Sozialamt oder die Kinder (wenn sie mehr als 100.000€ Bruttojahreseinkommen haben).

Das ist nur der Tarif im ersten Jahr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gringo58 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 17:17

Und im zweiten, dritten Jahr ?

Walter0816  22.07.2025, 17:19
@Gringo58

Die Zuzahlung der Kasse erhöht sich jährlich bis ins 4. Jahr, wo es 75% der Pflegekosten sind.

Meine Großeltern können das.

Aber die haben ne 24 Stunden Pflegekraft daheim, das ist günstiger und angenehmer für sie.


Soldado  22.07.2025, 15:48

Ist halt illegal.

Soldado  22.07.2025, 15:50
@Rolajamo

Eine Person die 24 Stunden arbeitet? Ist illegal, auch wenn es nur auf Abruf ist.

Rolajamo  22.07.2025, 15:52
@Soldado

Da bist du leider komplett falsch informiert, die Pflegekasse zahlt sogar einen Anteil dieser Leistung....

Rolajamo  22.07.2025, 15:58
@Soldado

Hast du den Text überhaupt selbst gelesen oder einfach nicht verstanden? Da gehts nur um die Vergütung.....

Soldado  22.07.2025, 15:59
@Rolajamo

Es sei Aufgabe des Arbeitgebers, Sorge für die Einhaltung von Arbeitszeiten zu tragen. Der Arbeitgeber habe die Verantwortung für die Betreuung und die Einhaltung der Arbeitszeit jedoch der Klägerin übertragen. Die Beklagte habe durch die vertraglichen Vorgaben eine Situation für die Klägerin geschaffen, in der diese sich dem Bereitschaftsdienst kaum entziehen und keinerlei Vorkehrungen oder organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung der Arbeitszeit ergreifen konnte.

Rolajamo  22.07.2025, 16:02
@Soldado

Das steht drin aber der Streitpunkt ist die Vergütung.....

Soldado  22.07.2025, 16:06
@Rolajamo

"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

§ 3 Arbeitszeitgesetz

Rolajamo  22.07.2025, 16:08
@Soldado

Hör doch auf mit Paragraphen um dich zu schmeißen wenn du sie nicht verstehst. Nur weil die Hilfe 24 Stunden im Haus ist heißt das nicht, dass diese 24 Stunden Arbeitszeit sind. Die Hilfen haben ebenfalls Pausen und sogar "Urlaub".

Die Diskussion ist so oder so sinnfrei, weil es zig verschiedene Anbieter für diesen Service gibt und der von der Pflegeversicherung vermittelt und sogar bezuschusst werden kann.

Soldado  22.07.2025, 16:56
@Soldado

"Wichtig: Eine 24-Stunden-Betreuung durch eine einzige Person ist legal nicht möglich."

Wenn du es nicht zahlen kannst, zahlt es das Sozialamt.


Gringo58 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 15:50

Das wollt ich wissen. Die Sozialaemter gehen doch pleite dann

Qamarun  22.07.2025, 15:53
@Gringo58

Ne, weil sie zum Staat gehören, aber dafür wird halt woanders gespart.