Pfändung ohne Mahnung?

11 Antworten

Grundsätzlich nein. Die Kontopfändung erfolgt aufgrund eines vollstreckbaren Titels, welcher Dir vorher zugestellt worden sein muß (§ 750 Abs. 1 ZPO). Insofern mußt Du bereits vor der Pfändung Kenntnis von dem der Pfändung zugrundeliegenden Titel gehabt haben. Einen Titel erlangt der Gläubiger im vorliegenden Fall aber nur, wenn er Dir gegenüber seine Forderung fällig gestellt hat, also zum Kontoausgleich aufgefordert und in der Folge (bei nicht Nichtausgleich) weitere Schritte eingeleitet hat (z.B. vereinfachtes Mahnverfahren, Klage). Insofern kann keine Kontopfändung ohne vorherige Mahnung /Zahlungsaufforderung erfolgen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bank, Versicherung, Justiz, BWL- Studium
mepeisen  07.11.2019, 19:11

Kleine Ergänzungen: wenn der Gläubiger direkt einen mahnbescheid beantragt ohne Mahnung und der Schuldner nicht widerspricht, geht es auch ohne Mahnung und sogar ohne verzug.

Aber natürlich wäre das dann nicht "richtig".

Ansonsten kann bei Umzügen auch einiges schief gehen. Dann kriegt man mitunter nicht alles mit, aber wenn der Briefkasten noch den alten Namen zeigt wird es trotzdem unter alter Adresse zugestellt.

Da kann man zwar gegen vorgehen. Aber ich wollte es nur ergänzen. Wir wissen ja nicht worum es hier geht.

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ozanoezcelik 
Fragesteller
 07.11.2019, 19:13

Heißt es, dass das Konto sicherlich gepfändet wird, wenn man einen vollstreckbaren Titel erhalten hat? Oder hat man nach dem Erhalt des vollstreckbaren Titels noch eine andere Chance?

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Wurzelpeter  07.11.2019, 20:40
@ozanoezcelik

Nein keine Chance wenn man nicht vorher sein Recht gesucht hat.

Es besteht allerdings, unter gewissen Umständen, die Möglichkeit mit dem Gläubiger in Verhandlungen zu treten.

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itasca  07.11.2019, 20:42
@ozanoezcelik

Hat der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (also z.B. einen Vollstreckungsbescheid, ein vollstreckbares Urteil etc.), dann KANN er vollstrecken (Verjährungsfrist 30 Jahre laut § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB), MUSS aber nicht. Eine eventuelle Vollstreckung KANN eine Kontopfändung sein, MUSS aber nicht. Es kann sich auch um eine Sachpfändung (§ 808 ZPO) handeln. In jedem Falle aber berechtigt ein Titel zur Pfändung, zwingt den Gläubiger aber nicht dazu.

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ozanoezcelik 
Fragesteller
 07.11.2019, 21:31
@itasca

Dann wird das ganze Konto gepfändet und nicht nur den entsprechenden Betrag, oder?

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Ohne Zahlungsaufforderung und Mahnung nicht möglich.

Nein. Da muss es sogar einen gerichtlichen Vollstreckungstitel geben.

wurzlsepp668  07.11.2019, 19:10

dann wäre JEDE Kontopfändung vom Finanzamt rechtswidrig ...

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Dazu bedarf es zunächst mal eines gerichtlichen Mahnverfahrens mit abschließenden Vollstreckungsbescheides.
Also: nein!

quinann  07.11.2019, 18:56

das würde ich auch meinen

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ozanoezcelik 
Fragesteller
 07.11.2019, 18:59

Erhält man die gerichtiche Mahnung, bevor das Konto gesperrt wird?

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Wurzelpeter  07.11.2019, 20:59
@Wurzelpeter

mein Komi war auf eine andere Frage, die Bank sperrt sofort nach Eingang des Beschluss, die Bank haftet dem Gläubiger

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Das geht nur wenn du vom Amtsgericht einen vollstreckungsbescheid ( Titel ) erhalten hast.

ozanoezcelik 
Fragesteller
 07.11.2019, 18:57

Erhält man das, bevor das Konto gesperrt wird oder nachdem es gesperrt wird?

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mepeisen  07.11.2019, 19:14
@ozanoezcelik

Davor. Die Varianten habe ich weiter oben aufgezählt. Also die aus solche Titel entstehen können. Da sind nicht immer nur Gerichte involviert.

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Wurzelpeter  07.11.2019, 21:06

Die Vollstreckungsurkunde erhält der Gläubiger und nicht der Schuldner!

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