Darf das Inkassobüro das?

4 Antworten

Zahl ja nicht:

https://www.beobachter.ch/schulden-betreibungen/mahnung-muss-ich-furs-inkasso-zahlen

Nein, Sie schulden der Inkassofirma nur den Hauptbetrag und den Verzugszins. Der Verzugszins beträgt fünf Prozent des Rechnungsbetrags, sofern kein anderer Zinssatz mit dem Rechnungssteller vereinbart wurde. Auch Mahnkosten sind nur geschuldet, wenn diese mit dem Rechnungssteller vereinbart waren.

Andere Posten auf der Rechnung wie Adress- und Bonitätsprüfungskosten, Rechtsberaterkosten und allgemeine Bearbeitungsgebühren muss man nicht bezahlen. Ebenso ist der Verzugsschaden nicht geschuldet, auch wenn das Inkassobüro ihn rechtlich begründet. 

Auch wenn das Inkassobüro mit Betreibung droht Betreibungen So werden Sie den Makel los , sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Wenn Ihnen das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl zustellt, können Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Damit ist das Verfahren einstweilen gestoppt.

Und hier findest du einen Musterbrief:

https://www.konsumentenschutz.ch/themen/zahlungsverkehr/verzugsschaden-ist-nicht-erlaubt-musterbrief-2/

Und hier noch ein Merkblatt:

https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/was-inkassobueros-nicht-duerfen

mit Nichtbezahlung der Rechnung hast du das Ganze erforderlich gemacht, und dann musst du das auch bezahlen.. natürlich darf man dann die Kosten auf dich überwälzen

NoLies  23.04.2020, 09:43

Das ist nicht so ganz richtig. Verzugszinsen ja, zusätzliche Gebühren nicht, außer diese sind konkret nachweisbar (in den meisten Fällen sind sie das nicht).

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guru61  23.04.2020, 10:55

Natürlich nicht, in der Schweiz!

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Hallo erstmal:)

Dadurch das du deine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt hast und dadurch das Inkasso eingeschaltet worden ist, bist du dazu verpflichtete die zusätzlichen Kosten auch zu tragen.

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
NoLies  23.04.2020, 09:43

Das ist falsch. Verzugszinsen ja, zusätzliche Gebühren nicht.

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guru61  23.04.2020, 10:54

Hast du Berufserfahrung in Schweizer  Gesetzen?

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Ontario  07.07.2020, 17:46

Warum gibst du dem Fragesteller eine falsche Auskunft. Wenn du keine Ahnung hast, dann ist Schweigen besser, als falsche Antworten loszulassen.

Er muss die zusätzlichen Kosten n i c h t. bezahlen. Verzugszins ja, wenn dieser in der Höhe angemessen ist. Wird ein höherer Zins verlangt, so kann man einen Nachweis verlangen, ob dem Inkassobüro ein höherer Zins abverlangt wurde. Einfach alles zahlen, ist falsch. Inkassobüros sind oft Abzocker und versuchen durch Drohungen Geld zu erpressen.

Dem darf man nicht nachgeben.

Hatte auch schon so eine Mitteilung von einem Inkassobüro bekommen in der mir alles mögliche an Kosten in Rechnung gestellt wurden. Habe dem Inkassobüro geschrieben, nicht telefoniert, so sie auf die Komplettzahlunge bestehen, sehen wir uns vor Gericht.

Damit war die Sache schnell geklärt und die Forderung sah am Ende ganz anders, nämlich wesentlich billiger aus.

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