Perverse Nicknamen auf slither.io - kann das strafrechtl. verfolgt werden?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Nein 83%
Ja 17%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es könnte den Anfangsverdacht der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen nach § 166 StGB erfüllen. Ob der Tatbestand jedoch auch erfüllt ist, müsste man jedoch im Einzelfall prüfen. Verurteilungen wegen des Paragrafen sind jedoch angesichts der Bedeutung der Meinungsfreiheit sehr selten.

Das Landgericht München hat 2017 zum Beispiel einen Mann freigesprochen, der den Islam als "Krebsgeschwür" bezeichnet hatte. Das OLG München hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil verworfen, so dass dieses inzwischen rechtskräftig ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Beobachte politische Entwicklungen seit meiner Jugend.
Nein

Das Allahdingsbums hat sicherlich jederzeit die Möglichkeit, persönlich auf einer Polizeidienststelle seiner Wahl vor zu sprechen und Anzeige zu erstatten.

Da das nicht geschieht, ist anzunehmen, es juckt das Allahdings nicht. Dann isses wohl ok.

verreisterNutzer  14.08.2019, 01:03

Wer sagt denn, dass er uns zeigt, dass es ihn interessiert? Villeicht werden diese Leute ja von Bussen überfahren, oder ein Kran fällt auf die drauf, oder eine Einzelwolke mit einem Blitz trifft diese Leute, oder die Scheibe des Fensters löst sich, an die sich der jenige angelehnt hat, und schwups :D hahahahahaha. Nein spaß, aber es heißt ja nicht, dass diese Leute keine Konsequenzen davon tragen werden. Außerdem ist Allah genauer beschrieben ein Gott. Ein Ding wird seiner Schöpfung beschrieben, weshalb es in der islamischen Lehre auch nicht Allah gegenüber werwndet werden darf.

Stell dir mal vor Leute würden deine Lebenspartner(in) beleidigen, doch sie tut nichts, trotzdem ist es ja nicht unmöglich, dass es dich ärgert, wie die Leute mit ihm/ihr umgehen, und du bist dann so gentle(wo)man haft, und beschützt sie davor. Und da es sich beim Islam um über 1Milliarden Anhängern handelt, nehme ich mal sehr stark an, dass dadurch die Wahrscheinlichkeit, auf einen ehrenhaften Typen gestiegen ist, nämlich um über 100000000 %.

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feinerle  14.08.2019, 13:39
@verreisterNutzer

Oh

Wer sagt denn, dass er uns zeigt, dass es ihn interessiert?

Der Geier soll doch gütig und lieb und gerecht und sowas alles sein? Würde jemand mit Güte und Gerechtigkeit seine Schäfchen so um unklaren lassen? Das wär schließlich das glatte Gegenteil.

Also wie man es auch dreht, dann stimmt da gewaltig was nicht.

Außerdem ist Allah genauer beschrieben ein Gott.

Ich bevorzuge die Bezeichnung Hirngespinst.

Stell dir mal vor Leute würden deine Lebenspartner(in) beleidigen

Die existiert, das Gottdingbumsteil hat noch nie jemand gesehen. Oh ja, es gibt einige, die behaupten, sie hätten in der Vergangenheit. Heute jedoch würde man diese aermen Seelen jedoch einer psyychiatrischen Behandlung zuführen, weil man dann einen anner Waffel hat.

doch sie tut nichts,

Du beschreibst sie damit ziemlich genau, sie würde bei sowas nur anfangen, lauthals zu lachen......

Eine prima Taktik zudem, ich habe sie von ihr gelernt, denn damit verletzt man einen Beleidiger am meisten, indem man über ihn lacht.

trotzdem ist es ja nicht unmöglich, dass es dich ärgert, wie die Leute mit ihm/ihr umgehen,

Wie gesagt, sie existiert, ist kein Hirngespinst eines kranken Geistes.

und du bist dann so gentle(wo)man haft, und beschützt sie davor.

Ich lache mit, wenn Du das meinst.

Und da es sich beim Islam um über 1Milliarden Anhängern handelt

Ich bevorzuge der Terminus Opfer statt Anhänger. Die sind auf dieses Märchen reingefallen, wurde damit übers Ohr gehauen. Es handelt sich um Betrugsopfer.

über 1Milliarden

Was hat die Zahl zu bedeuten? Wenn eine Mrd Leute behaupten, der Mond sei aus Käse, isser das dann auch? Nicht gell?

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Nein

Solange du sie nicht anzeigst und es auch sonst niemand tut, nein.

Nein

Nein, weil wo kein Kläger da kein Richter.

Wenn du der Meinung bist dass es sich um islamfeindliche Namen handelt, die strafrechtlich geahndet werden können, dann stehen dir entsprechende Rechtsmittel offen.

Du hast die Möglichkeit es zur Anzeige zu bringen und wie die Staatsanwaltschaft entscheidet und ob Verfahren eröffnet werden, bleibt abzuwarten.

Ob es sich um eine strafrechtliche Handlung handelt, wirst du dann erfahren.

Die Entscheidung eines richterlichen Beschluß in der Sache vorweg zu nehmen, dürfte der Communti auf GT nicht möglich sein.

Nein

Es kann natürlich immer strafrechtlich verfolgt werden, aber höchstwahrscheinlich wird es nichts bringen, da es erstmal in der englischen Sprache verfasst ist, zweitens „fck islm“ nichts existentes beleidigt, und drittens zum Beispiel das mit dem „Virus“ kann auch positiv gesehen werden - insbesondere in der Hinsicht das Viren die Darmtrakte schützen können.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich verfasste teils erfolgreiche Schriftwerke.
Lucca1801  13.08.2019, 19:07

*es ist also alles sehr subjektiv, also für den Gesetzgeber beziehungsweise für den Gesetzvollstrecker sehr schwierig.

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