Nein

Nein, weil wo kein Kläger da kein Richter.

Wenn du der Meinung bist dass es sich um islamfeindliche Namen handelt, die strafrechtlich geahndet werden können, dann stehen dir entsprechende Rechtsmittel offen.

Du hast die Möglichkeit es zur Anzeige zu bringen und wie die Staatsanwaltschaft entscheidet und ob Verfahren eröffnet werden, bleibt abzuwarten.

Ob es sich um eine strafrechtliche Handlung handelt, wirst du dann erfahren.

Die Entscheidung eines richterlichen Beschluß in der Sache vorweg zu nehmen, dürfte der Communti auf GT nicht möglich sein.

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Verboten vermutlich nicht, aber nur noch für eine bestimmte Klientel bezahlbar, oder nur noch mit Sondergenehmigung wie zum Beispiel Klimaktivsten, die zur Rettung des Klimas zu entsprechenden Kongressen etc, so wie die Gallionsfigur Louisa Neubauer fliegen müssen.

"Urlaub verbieten", wohl eher nicht, vermutlich einen kleinen Nebenjob suchen um die Steuerlast und Verteuerung finanzieren zu können.

Und Produkte die verboten werden, werden dann auf dem Schwarzmarkt gehandelt, so wie Zigaretten die radikal verteuert wurden, lustig erheblich günstiger auf dem Schwarzmarkt vertickt werden.

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Gegen deinen Willen darf ein Arzt deine Vagina ohnhin nicht untersuchen.

Sollte eine dringliche Notwendigkeit bestehen, gibt es auch die Möglichkeit einer Untersuchung ohne das Jungfernhäutchen zu beschädigen.

Du kannst ja eine Frauenärztin aufsuchen und es gibt auch muslimische niedergelassene Frauenärztinnen, die sich dann mit den islamischen Wertevorstellungen von Muslimas gut auskennen.

Frage doch einfach andere Muslimas, ob sie eine gute Frauenärztin kennen.

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Ob du mit Kopftuch arbeiten darfst, musst du mit deinem Arbeitgeber abklären.

Du weißt schon dass du als Krankenpflegerin auch die Intimpflege bei Männern ausüben musst.

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Wer dumme Sprüche über deinen Berufswunsch ablässt ist selber dumm.

Gerade für Muslimas ist es doch viel angenehmer sich einer Gynäkologien anzuvertrauen, als einem Mann. Also meine Mutter (keine Muslima) ging auch viel lieber zu einer Frauenärztin.

Zunächst einmal hast du einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Berufsausbildung und das Recht dir deinen Beruf selber zu wählen. Auch sind deine Eltern verpflichtet, dich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen. Und dass kannst du auch rechtlich durchsetzen.

Haben deine Eltern grundätzlich etwas dagegen dass du Medizin studieren möchtest?

Wenn es nur um deinen Facharzt Gynäkologie geht, musst du es ihnen doch nicht erzählen. Sag einfach dass du Ärztin werden willst.

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