Per nachnahme bestellen- nicht abholen?

5 Antworten

was passiert wenn ich eine teure Anschaffung per Nachnahme bestelle jedoch nicht abhole?

Dann besteht der nach dem BGB geschlossene Kaufvertrag weiter, der löst sich durch die Nichtannahme natürlich nicht auf.

Kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen?

Es kann zu zivilrechtlichen Konsequenzen kommen, wenn z.B. der Verkäufer den Kaufpreis einfordert oder einklagt.

Warum plötzlich dieser Sinneswandel?

Rechtlich gesehen gerätst du damit in Annahmeverzug, und der Verkäufer kann von dir sowohl die Abnahme der Ware als auch die Bezahlung verlangen.

Ob er diese Ansprüche auch tatsächlich durchsetzt, ist eine andere Frage.

Du befindest Du dann im Annahmeverzug. Die Widerrufsfrist beginnt dann auch ohne Anlieferung. Widerrufs Du nicht rechtzeitig, musst Du die Ware abnehmen bzw. der Verkäufer muss dir nichts zurückzahlen.

Aus Kulanz werten die meisten Verkäufer eine Annahmeverweigerung bzw. Nicht-Annahme als Widerruf. Transportkosten müssen in beiden Fällen nicht erstattet werden.

Es kommt natürlich noch auf die AGB usw. an, was tatsächlich vom Verkäufer eingefordert werden kann. o. g. ist das "rechtliche Maximum" bei Verbrauchern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Von Lieferanten weiß ich, dass sie nichts unternehmen.

Ob das jeder so handhabt, weiß ich nicht. Denn theoretisch gehst Du ja mit der Bestellung schon einn Vertrag ein.

Kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen?

Natuerlich. Durch die Nichterfuellung des Kaufvertrages wirst du die daraus entstehenden Kosten zusaetzlich zum vereinbarten Kaufpreis zahlen muessen.