Parken vor der eigenen zufahrt?
Hallo. Seit heute ist in unserer Straße aufgrund einer Baustelle ein generelles parkverbot gestellt worden. Meine einfahrt ist genau vor der Baustelle jedoch auch im vorübergehenden parkverbot. Ich muss vor meiner Zufahrt parken da alle anderen Straßen kostenpflichtig sind , wie sieht die Rechtsprechung das?? Kann mir jemand verbieten vor meiner einfahrt zu parken?
11 Antworten
Hallo maz31996
Auch wenn dort kein Parkverbot besteht darfst du vor deiner Einfahrt nicht auf einer öffentlichen Straße parken. Wurde deshalb einmal aufgeklärt: "Vor einer Einfahrt ist Parkverbot und dass Aufsichtsorgan kann nicht wissen dass das deine Einfahrt ist die du verparkst"
Gruß HobbyTfz
Wie so oft muss man hier mal wieder sagen: kommt drauf an. Auf deinem Grundstück kannst du nach Belieben, und wenn eine nicht kurzfristige Baustelle eingerichtet ist, müssen die Bauleute dir auch die Zufahrt zu deinem Grundstück ermöglichen. Handelt es sich bei der Baustelle um nur wenige Tage, kann der Gesetzgeber dir zumuten, anderswo zu parken. Ob du dann etwaige Gebühren als Schadenersatz geltend machen kannst, müsstest du ggf. selbst mal in Erfahrung bringen.
Auf der öffentlichen Straße kann der Gesetzgeber nach Belieben festlegen ob dort geparkt werden darf oder nicht, insofern nicht andere Interessen wie deine Einfahrt oder eine generelle Durchfahrbehinderung gegen ein Parken sprechen.
Vir deiner Einfahrt dürftest du - vorausgesetzt, es besteht kein allgemeines Parkverbot - dann parken, wenn du niemand anderen behinderst (wenn z.B. ein zweites Fahrzeug in deiner Einfahrt steht,. könnte das Ordnungsamt annehmen, du parkst jemanden zu).
Auch wenn deine Einfahrt eine Feuerwehreinfahrt ist, dürftest du nicht darin oder davor parken, egal ob es dein Grundstück ist oder nicht - aber das versteht sich ja hoffentlich von selbst.
Ge- & Verbotsschilder sind selbstverständlich nur im öffentlichen Verkehrsraum gültig.
Ich muss vor meiner Zufahrt parken
Steht dein Wagen auf deinem Grundstück - oder davor und somit im öffentlichen Verkehrsraum?
Vor deiner Zufahrt, also im oeffentlichen Raum, darfst du natuerlich nicht parken, wenn dort Parkverbot besteht. Du darfst aber in deine Zufahrt rein fahren und dann dort auf privatem Grund parken.
Ja. Egal, ob deine Zufahrt da ist oder nicht - Straße ist Straße, und wenn da ein Parkverbot eingerichtet worden ist, dann gilt das auch für den Abschnitt, in dem deine Einfahrt liegt.
Dann bitteschön sofort in deine Frage erwähnen.
Da die baustelle wahrscheinlich auch nicht betreten werden darf, hast Du ein Problem die nur mit parken irgendwo anders, dein Problem, zu lösen ist.
Möglichst da wo das Parken erlaubt ist und wenn es 5 Straßen weiter ist.
Und wo soll ich jetzt mein Auto abstellen ? Wie haben die sich das gedacht? Zumal die Baustelle ja auch dafür da ist mein von der Stadt zerstörtes Grundstück zu reparieren