Papa hat 5000€ Sparbuch für mich hinterlassen, doch Mama hat das Geld abgezogen, ohne dass ich davon was weiß (ich,w/25)? Strafbar?

11 Antworten

ist nicht ganz einfach - die absicht, das sparbuch dir zu hinterlassen, müßtest du nachweisen können

deine mutter hätte zwar das recht, auf das sparbuch zuzugreifen, hätte aber gleichzeitig die pflicht, es in deinem sinne zu pflegen, einfach ausgeben für sich selbst könnte sie es nicht

es würde auf ein verfahren hinauslaufen, in dem du deinen anspruch und sie ihr korrektes verwalten nachweisen müßten

du wirst einen anwalt fragen müssen, frag nach einer kostenfreien erstberatung


frodobeutlin100  13.11.2019, 12:29

FS war zwei als der Vater versorben ist

.... bis ist FS erwachsen wart vergingen noch 16 Jahre

5000 / 16 = 312,00 Euro im Jahr ....

davon kann man keine großen Sprünge machen

außerdem durfte die Mutter auf das Geld zugreifen

Es ist leider so, dass Eltern für Minderjährige das Geld "verwalten" dürfen...Du hast keinen Rechtsanspruch. Möglicherweise hat sie es ja auch für Dich verwendet.

Bevor wir mal einen Kredit bei einer Bank bekommen haben, sollten wir die Sparbücher der Kinder leeren, die bis zur Volljährigkeit festgelegt waren....


SamirBistrica 
Beitragsersteller
 13.11.2019, 12:08

P.s Sie ist alkoholabhängig. Und hatt sich ständig neue autos damit gekauft.

Valnar25  13.11.2019, 12:09
@SamirBistrica

Na das müssen ja Schrottkisten gewesen sein, wenn man so viele mit gerade mal 5.000€ bekommt...

Gibt es ein Testament, in dem das steht?


SamirBistrica 
Beitragsersteller
 13.11.2019, 12:10

Also soweit ich weiß schon, da es unter meinen Nahmen lief.

frodobeutlin100  13.11.2019, 12:12
@SamirBistrica

da Du aber ein Kind warst (2 Jahre) sind die Eltern verfügungsberechtigt gewesen .....

auch Dein Vater hätte das Konto jederzeit auflösen können

Fox1013b  13.11.2019, 12:13
@SamirBistrica

Das ist eigentlich egal. Als Erziehungsberechtigte kann sie bis zu deinem 19. Lebensjahr ohne deine Erlaubnis auf das Geld zugreifen. Sollte das danach passiert sein muss eher deine Bank dir das Geld zurückzahlen, da sie einer unberechtigten Person Geld von einem fremden Konto ausgezahlt hat.

Gibt es irgendwas Schriftliches? Lief das Sparbuch auf deinen Namen? Wahrscheinlich nicht, denn sonst hätte deine Mutter eigentlich kein Verfügungsrecht.

Ohne mehr Infos kann man nix sagen.


Blindi56  13.11.2019, 12:07

Doch, über ein Sparbuch darf jeder verfügen, der es hat (und ggf. das Passwort kennt).

TheQ86  13.11.2019, 12:09
@Blindi56

Das ist absoluter Quatsch. Ein Sparbuch ist personengebunden. Du meinst doch nicht allen Ernstes auch, dass jeder von deinem Konto Geld abheben darf, der deine Karte hat und die Pin kennt.

frodobeutlin100  13.11.2019, 12:26
@TheQ86 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 808 Namenspapiere mit Inhaberklausel

(1) Wird eine Urkunde, in welcher der Gläubiger benannt ist, mit der Bestimmung ausgegeben, dass die in der Urkunde versprochene Leistung an jeden Inhaber bewirkt werden kann, so wird der Schuldner durch die Leistung an den Inhaber der Urkunde befreit. Der Inhaber ist nicht berechtigt, die Leistung zu verlangen.

(2) Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der Urkunde zur Leistung verpflichtet. Ist die Urkunde abhanden gekommen oder vernichtet, so kann sie, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden. Die in § 802 für die Verjährung gegebenen Vorschriften finden Anwendung.

= Sparbuch = hinkendes Inhaberpapier

TheQ86  13.11.2019, 12:33
@frodobeutlin100

https://de.wikipedia.org/wiki/Spareinlage#Rechtsnatur_des_Sparbuchs

Zunächst ist bei Namenspapieren lediglich der namentlich Benannte berechtigt, die Leistung vom Schuldner zu verlangen. Bei Sparbüchern ist deshalb zunächst der namentlich genannte Sparer alleine berechtigt, Auszahlungen vom Kreditinstitut zu fordern. Sofern eine Übertragung vom namentlich Benannten auf andere Gläubiger erfolgen soll, werden Spar(kassen)bücher (genauer: die darin verbrieften Spareinlagen) wie alle Namenspapiere durch Zession übertragen. Eine bloße Übergabe des Spar[kassen]buchs ist für die Rechtswirksamkeit einer Übertragung weder ausreichend noch erforderlich. Vielmehr muss die in der Urkunde verbriefte Spareinlage nach den § 398, § 413 BGB durch Zession vom bisherigen Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen werden. Der Zessionar hat sodann Anspruch auf Herausgabe der Urkunde ( § 412, § 985, § 952 Abs. 1 Satz 2 BGB). Das Recht am Sparbuch (Eigentumsrecht an der Urkunde) folgt also dem Recht aus dem Sparbuch (Forderungsrecht). Da die Zession schuldrechtlichen Grundsätzen folgt, ist ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen, weil dieser nur im Sachenrecht vorgesehen ist. Materiell Berechtigter aus einem Sparkassenbuch ist, wer sich durch eine lückenlose Zessionskette, die auf den Aussteller der Urkunde zurückzuführen sein muss, legitimieren kann.
frodobeutlin100  13.11.2019, 12:40
@TheQ86

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/sparbuch.html

Losgelöst von der manchmal komplizierten Beantwortung der Frage, wer Verfügungsberechtigter und Kontoinhaber ist, birgt ein Sparbuch noch eine weitere Besonderheit. Ein Sparbuch stellt im Rechtssinne ein so genanntes Namenspapier nach § 808 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dar.

Dies bedeutet, dass die Bank grundsätzlich an jedermann – also auch an einen Nichtberechtigten –, der ihr das Sparbuch vorlegt, mit befreiender Wirkung Auszahlungen vornehmen kann. Für die Bank besteht insbesondere keine Prüfpflicht, ob derjenige, der das Sparbuch vorlegt und die Auszahlung begehrt, alleiniger berechtigter Inhaber der Forderung ist.

das Geld hat sich sicher für Dich verwendet ....


SamirBistrica 
Beitragsersteller
 13.11.2019, 12:09

Nein sie ist Alkoholabhängig und hatt sich ständig neue autos gekauft, während sie damit spaß hatte, wurden wir von ihren neuen mackern geschlaggen und verprügelt.

frodobeutlin100  13.11.2019, 12:11
@SamirBistrica

mit 5000 Euro kann man auch ganz viele Autos kaufen .... ;-)

denk doch mal nach .. die Miete musste bezahlt werden, das Essen, die Kleidung ....