Geld vom verstorbenen Vaters Konto abgehoben strafbar?
Hallo ihr Lieben,
Habe eine kleine Frage an euch und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Und zwar musste ich damals das Erbe meines Vaters ausschlagen weil zu viele Schulden noch offen waren.
Zudem habe ich Online-Banking und hatte noch zu Lebzeiten meines Vaters die Abmachung das sein Konto mit hinzugefügt wird das er mich nur anrufen brauchte wenn er Überweisungen tätigen musste und etc. Außerdem habe ich ein Sparbuch womit ich mir jeder Zeit Geld auf mein Girokonto buchen kann. An dem besagten Tag als mir der Fehler unterlaufen ist musste alles schnell gehen und Stress war noch mit dazu. Also überwies ich mir von meinen Sparbuch 100,00€ auf mein Girokonto.. Erst ein Tag später bemerkte ich das es das Konto meines Vaters war das ich zur Überweisung ausgewählt hatte.. Als ich dies bemerkte habe ich natürlich die 100,00€ zurück auf das Konto meines Vaters überwiesen. Und jetzt meine Frage hab ich mich strafbar gemacht? Weil wie gesagt Erbe ist ja ausgeschlagen und ich habe keinen Anspruch mehr auf das Geld meines Vaters.
Ich hoffe ihr versteht was ich euch fragen will.
Liebe Grüße.
8 Antworten
Das scheint ja schon länger her zu sein. Deine eigentlich strafbare Handlung könnte somit verjährt sein. Und wegen 100 Euro kräht in dieser Angelegenheit absolut kein Hahn, wie Du vielleicht mittlerweile selbst schon bemerkt hast.
Ausserdem hast Du es doch zurück überwiesen. Wie also lautet jetzt Dein Problem?
Mein Vater ist vor 8 Monaten verstorbenen. Ich dachte nur das der Nachlassverwalter das als Straftat ansieht auch wenn ich das Geld wieder zurück überwiesen habe. 🙈 Mach mir da wahrscheinlich zuviel Sorgen deshalb. Trotzdem vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Der Nachlassverwalter wird es als Vertuschungsversuch werten, denn die strafbare Handlung als solche wird man nicht weg diskutieren können.
Entscheidend bei einer Bewertung wird sicher auch sein, wieviel Zeit zwischen Erbfall und unrechtmäßiger Verfügung lag.
handel nach deinen Bauchgefühl sonst bist du mit deinem Tun nicht im reinen
Betrug wäre das
Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
aber wenn du das Geld längst zurücküberwiesen hast, hast du auch keinen geschädigt, wenn die Rücküberweisung nicht erst erfolgt ist, nachdem dir jemand mit Anzeige gedroht hat, kann man es auch kaum als "Versuch" anklagen.
Und wegen 100 Eurochen macht sich eh keiner die Mühe einer Anklage ...
Du hast einen Irrtum begangen und das Geld sofort zurück überwiesen.
Ich denke nicht das dies verfolgt wird.