Gemeinsames Sparbuch leergeräumt, ist das Diebstahl?
Mein Freund und ich haben ein gemeinsames Sparbuch für Urlaub. Hatten gemeinsam 3000Euro gespart. Als die Restzahlung über 5000 Euro kam, habe ich von meinem Konto die Summe überwiesen (er hat sich finanziell nicht weiter beteiligt)und das Geld auf dem Sparbuch gelassen.
4 Monate nach dem Urlaub haben wir uns getrennt. Er hat nur 1 Monat später mit einer Anderen Zukunftspläne gemacht und die 3000 Euro abgehoben. Ich wusste von nichts von der anderen Frau und nicht dass er das Geld vom Buch geholt hat.
Wieder 1 Monat später haben wir uns vertragen, und er zog in mein Haus. Ich war zwischenzeitlich nie mit dem Sparbuch bei der Bank. Jetzt nach fast 1 Jahr hat er mir das erzählt. Ich bin völlig fertig. Ist das Diebstahl? Wie bewertet Ihr das. Ich hab kein Vertrauen mehr.Würdet Ihr Euch trennen, oder seh ich das alles falsch?
8 Antworten
Weg mit dem..
Alleine das mit der anderen Frau, hat doch schon gereicht...
:/ ich weiß, das kann echt schwer sein. Aber er hat dir jz einfach bewiesen, dass er es nicht Wert ist.
Überleg mal: 1 monat und schon mit jmd anderes eine Zukunft planen ?
Ich kann dir nur raten: entscheide nicht mit Wut! Überleg in Ruhe und lasse dir erstmal deine Enttäuschung nicht anmerken, wenn es geht. Dann erst wenn du etwas runtergekommen bist, wirst du schon das richtige tun.
Zeit Verschwendung sind solche Menschen.
Ich weiß es seit 3 Wochen, ich kann es nicht verdrängen, es kommt immer wieder hoch. Ich weiß ich kann das nicht verzeihen und fühle mich nun selbst schlecht.
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
Hier liegt Unterschlagung nach § 246 und/oder nach § 247 StGB vor. Keine Untreue ( § 266 StGB ) . Kein Diebstahl ( §§ 243 und 248a StGB ) .
Was willst du denn mit 248a StGB ? Findest du das 3.000 € geringwertig sind? Die Rechtsprechung geht bei Geringwertigkeit einstimmig, bis zu einem Betrag von 25 € aus. Einzelne Richter sehen da einen höheren Betrag.
Betrug ( § 263 StGB ) ist es ebenso nicht
Untreue bezieht sich auf fremdes Vermögen. Unterschlagung auf anvertraute Sachen. Deswegen kann es keine Untreue sein.
Puh, das wäre für mich auch schwierig. Alles Gute für Euch.
Jedenfalls was das ein Verhalten deines "Freundes" aufgrund dessen du ihn sofort rauswerfen und ihn verlassen solltest! - ER verdient dein Vertrauen nicht!
Ob es Diebstahl war lässt sich wahrscheinlich nicht juristisch belegen, denn bei einem gemeinsamen Konto haben beid Inhaber das volle Verfügungsrecht.
Deshalb sollte man ein gemeinsames Konto nur mit Menschen haben, denen man absolut vertrauen kann!!!
Nein, das ist kein Diebstahl, denn das Buch gehört Euch beiden und jeder ist berechtigt, das abzuheben, was er/sie möchte. Das stehst irgendwo im Kleingedruckten des Vertrags.
Auf sein Geld sollte man immer sehr gut aufpassen. Bei Geld hört die Freundschaft auf.
das ist richtig im Außenverhätlnis, doch im Innenverhältnis ist es falsch. Arizone ist offenbar kein Jurist, beantwortet aber trotzdem juristische Fragen. dont't. Es ist zwar kein Diebstahl, doch bleibt strafbar als anders bezeichnetes Vermögensdelikt. Wie man in meiner Antwort lesen kann, kommt in Frage etwa Untreue oder Veruntreurung.
... was zur Folge hätte, dass die FS sich jetzt einen Anwalt nehmen müsste. Und ob das Geld noch beim Freund ist, wage ich zu bezweifeln! Ich möchte lediglich darauf Wert legen, dass ein Vertrag gilt und gelesen werden sollte. Und dass man einem Freund vertrauen sollte. Beides ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall!
Untreue richtet sich gegen fremdes Vermögen. Kann also dem Grunde nach nicht zutreffen.
Man muss sich keinen Anwalt nehmen, um Unterschlagung anzuzeigen und strafrechtlich verfolgen zu lassen.
Man muss sich keinen Anwalt nehmen, um Unterschlagung anzuzeigen und strafrechtlich verfolgen zu lassen.
... sondern?
Es geht auch ohne Rechtsanwalt. Einen Strafantrag und eine Strafanzeige kann man auch ohne Rechtsanwalt stellen.
Dennoch bleibt die Frage, wie viel vom Geld noch übrig ist und wie weit der Strafanzeiger dann davon hat. Und es geht der FS ja nicht nur um das Geld, sondern vielmehr um die Tatsache, dass er ein Schwein ist.
Wie viel Geld noch übrig ist, ist gar nicht so relevant. Sondern viel mehr, wie viel der Fragestellerin davon zusteht, und was ihr ( Ex- ) Freund bereit ist, ihr zurückzuzahlen.
Ja - null. Würde ich mal sagen. Und dann so viel Geld (haha) für so viel Mühe. So denken eben nur Juristen.
Scheinst den Ex Freund ja sehr gut zu kennen. Bist sicherlich weiblich. Denn die kritisieren gerne mal Männer. Und vertragen umso weniger Kritik von diesen.
Wenn er das Geld noch hätte, würde sie hier wohl nicht fragen. 😉
und jeder ist berechtigt, das abzuheben
Du scheinst den Sparbuch Vertrag der Fragestellerin ja bestens zu kennen.
Hmh. Es ist immer empfehlenswert, einen Vertrag durchzulesen (und zu verstehen!), bevor man ihn unterschreibt. 😉 Dass beide abheben dürfen, ist Standard. Die FS kann im Vertrag alles nachlesen, denn den hat sie. Darauf hätten sie und Du auch selbst kommen können. Richtig?
Ich muss darauf nicht kommen. Die Fragestellerin auch nicht. Gerade wenn dem so wäre, sollte der Freund nicht das gesamte Guthaben für sich alleine beanspruchen.
Ist jetzt die Fragestellerin schuld, weil der Freund alles abgehoben hat? Doch, genau das suggerierst du.
Ja - ist sie ja auch! Wenn man sich etwas gemeinsam anschafft - so ziemlich egal, was - dann hat auch jeder Verantwortung zu tragen. Sie hat nicht geprüft, wie er sich verhält. Sie hat nicht mal eine Ahnung, was im Vertrag steht!
Was willst Du mir beibringen?
Ich gebe Dir ja Recht. Es geht mir darum, dass ich mir das nicht vorstellen konnte, dass er sowas macht. Sowas wäre für mich unvorstellbar, in einer Beziehung muss man vertrauen können, ohne immer alles zu kontrollieren.
Ojee. Du bist ja mental ziemlich durcheinander. Sie kann und muss nicht jeden Tag auf das Sparbuch schauen. Die Abhebung der 3.000 € ihres Freundes hätte sie nicht verhindern können.
Egal wie oft sie das Sparbuch kontrolliert hätte. Sie ahnte ja nicht, was er vor hatte. Sie trägt genau gar keine Schuld. Sie konnte ihm damals auch vertrauen, als sie sich getrennt haben.
Das Eine bedingt nicht pauschal das Andere. Also höre auf, der Fragestellerin Vorwürfe zu machen.
Eben weil du es dir nicht vorstellen konntest, trägst du keine Schuld. Im Übrigen hätte er die 3.000 € auch an sich nehmen können, wo ihr noch zusammen gewesen seid.
Sorry, aber so naiv sollte keinre sein!! Du darfst Deiner Partnerin hoffnungslos vertrauen - ja. Ob das gut für Dich ist im Endeffekt, soll nicht mein Bier sein. Bei Geld hört die Freundschaft tatsächlich auf.
Danke, klar rechtlich kein Diebstahl, aber er wusste, dass ich schon alles bezahlt hatte und er nicht einfach an das Geld gehen kann, meine Meinung. Ich wusste von nichts und er zieht bei mir ein. Fühle mich betrogen.
Ja, so sehe ich das auch. Bin nur grad nicht so gut im Entscheidungen treffen, bin so enttäuscht.