Ordnungsamt anrufen wegen Nachbarn?
Hallo zusammen,
Ein Nachbar hat am Freitag seine Wohnung verlassen und sein Lüfter angelassen, den man deutlich hört. Das hat er schon mal über das Wochenende gemacht. Da war er aber Sonntag wieder da und hat es ausgemacht. Jetzt ist Montag und es läuft immer noch. Ich möchte meine Ruhe am Wochenende und nach Feierabend.
Früher gab es schon Ruhestörung von ihm, wo ich ihn mehrmals darauf ansprechen musste bis er darauf einging.
Was würdet ihr tun? Ich habe keine Telefonnummer von ihm. Wenn das Ordnungsamt/ die Polizei etwas macht, falls die etwas machen, weiß er ziemlich sicher, dass ich das war, denke ich.
Ich bin weiblich und wohne alleine. Er ein alleinstehender Mann im mittleren Alter, der sich oft betrinkt. Auch ohne Mitbewohner.
Vielen Dank
Ist er denn auch Eigentümer?
Wir beide sind Mieter, aber unterschiedliche Vermieter
5 Antworten
Für Lärmstörungen wären bei uns Ansprechpartner der/die Eigentümer und zuständig die Polizei.
Hier geht es auch um Altlasten, also darf doch ein kleiner Zettel in den Briefkasten gelegt werden. Und ein Gespräch war möglich, kann also auch erfolgen.
Der Lüfterstrom kostet ja auch, und wenn gespart werden kann, darf man doch sparen.
Binde einfach ein den Eigentümer, der dann mit seinem Miteigentümer bestimmt reden darf/kann.
Viel Glück.
Anrufen können Sie sicherlich aber was soll passieren ?
Solange keine Gefahr im Verzug ist, wird der Lüfter so lange weiter laufen bis der Besitzer ihn ausschaltet.
Da rufste den Vermieter an wenn er im Haus wohnt. Oder eben die Polizei ja.
Aber die Vermieter werden sich untereinander kennen. Wende Dich an deinen Vermieter, er soll die Info weitergeben.
In einem solchen gibt es dann eine Wohnungsverwaltung, die weiterhilft.
Stell dich nicht so an, du kannst mit Ihm reden aber ich würde auch nur lachen wenn ich er wäre.
Melde dich bei der Gemeinde.
Polizei kommt sicher nicht.
Was soll die Gemeinde dort? Klopfen, klingeln, feststellen dass niemand da ist und wieder gehen?
Was soll die Polizei dort? Klopfen,klingeln feststellen dass niemand da ist und wieder gehen.
Die Gemeinde weiss vieleicht eher wer noch zuständig ist für das Haus.
Beide haben dort, außer bei Gefahr für Personen, nichts zu suchen, sie sind nicht zuständig. Der Vermieter ist Ansprechpartner.
Wir haben leider unterschiedliche Vermieter