Ohne Führerschein fahren (Beifahrer)?

9 Antworten

Habe vor etwa genau 3 stunden das selbe getan. Mich würde es gerne interessieren wie es bei dir aus ging? Ich habe meinen Kumpel nur 2 minuten auf einen Leeren Parkplatz (nur 2 Autos) fahren lassen. Wie das glück auch will, ist er genau vor den 2 Leeren Autos abgesoffen... zack Zivil Polizisten. Ich bin grade erst 18 und besitze meinen Führerschein 3 Monate. Ich wollte niemanden was schlechtes und da er mich überreden konnte zu fahren, hab ich dies zugelassen. Ich habe angst das mir der entzogen wird und hoffe das einfach nicht viel passiert da er sich auf seine Fahrschule vorbereiten wollte.

Man darf wenn überhaupt nur auf privatem grundstück ohne Fahrerlaubnis fahren.

Du kannst mitschuldig gemacht werden weil du das gewusst hast und den hast fahren lassen...

Warum macht man sich seine mobile zukunft kaputt und macht sowas? oft sind es leute die nicht ein paar Monate warten können und dann ihren Schein haben, ne man muss ja was dummes machen und bekommt ne Sperre...

Hallo, im Prinzip kann Dich die gleiche Strafe treffen wie dem Fahrer. Also nicht wegen Beifahrer, sondern weil Du die Fahrt ermöglicht hast. Der Vater wars ja bestimmt nicht, oder?

Geldstrafe, Führerscheinsperre, Führerscheinentzug.

Nun gibt es aber Richter, die bei der Strafzumessung berücksichtigen, dass auf einen Parkplatz oder Feldweg das Gefährdungspotential nicht so hoch ist, wie im regulären Verkehr.

Daher kann ich schlecht einschätzen, auf was Du Dich gefasst machen musst.

Das Problem ist nicht, dass du als Beifahrer daneben gesessen hast, das allein wäre nicht strafbar.

Du hast hingegen die Straftat erst ermöglicht und aktiv Beihilfe dazu geleistet. Hättest du ihn nicht zu dem Parkplatz gefahren und ihm das Fahrzeug übergeben, wäre die Tat nicht passiert.

§27 StGB:

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Strafe für den Täter wäre laut §21 StVG ein Jahr Haft oder Geldstrafe, folglich drohen dir laut §49 Abs 1 StGB maximal 9 Monate Haft oder 75% der Geldstrafe:

2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.