Roller ohne Führerschein fahren?
Hallo,
will mir nen Roller holen und in der selben Zeit wo ich fahre auch den 25er Lappen machen. Weil ich unbedingt in den Sommerferien fahren möchte. Wenn ich aber dann ohne Lappen angehalten werde, was würde passieren. Denkt ihr sie würden mir eine Führerscheinsperre verhängen oder nicht. Bin in einer Kleinstadt wo sehr selten die Polizei rumfährt. Lohnt sich das Risiko oder soll ich warten?
5 Antworten
Wirst Du ohne Mofa-Prüfbescheinigung angehalten, kostet das 25 Euro.
Fährt das Teil aber schneller als 25 km/h und Du wirst erwischt, wäre das eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis), da Du einen Roller etc. der über 25 km/h führt nicht mit einer Prüfbescheinigung fahren darfst.
Ich würde warten, wenn du einen Unfall baust, dann hast du zusätzlich keinen Versicherungsschutz, somit können enorme Kosten auf dich zukommen und deinen Autoführerschein darfst du dann auch erst einige Jahre später machen. Rundum, mit dem Fahrrad bist du besser dran.
Das ist Fakt. Dazu brauche ich jetzt nichts zu googeln. Der normale Menschenverstand hilft hier auch enorm weiter.
Also doch nur geraten. Warum kennzeichnest du deine Vermutungen nicht als solche, wenn du auf eine Rechtsfrage antwortest?
Und dennoch kannst du nicht ansatzweise irgendeine Rechtsgrundlage benennen. Meine Verwunderung hält sich in Grenzen.
Du darfst es doch sogar ohne bis 25 KMH.
Klar und Autofahren auch, aber nur wenn du unter 25 km/h bleibst, genauso wie ein Jumbo-Jet und mit einem Panzer durch die Fußgängerzone, aber Hauptsache unter 25 km/h. 🤦🏼♂️😂 Natürlich nicht.
Also könnte ich jz ohne lappen bis 25 km/h fahren ? Im schlimmsten fall eine kleine Geldstrafe dafür bekommen oder wie meinst du das?
besser du machst das hoftor zu und düst im garten rum,da regt sich höchstens der nachbar auf
Warten willst doch kein Ärger.
Handelt es sich bei diesen Aussagen um Vermutungen oder weißt du, welche Paragraphen die Rechtsgrundlage hierfür bieten? Falls letzteres der Fall ist, könntest du diese dann kurz zitieren? Rein vorsorglich: Nein, B**geldkatalog.org oder andere Contentmills sind keine Rechtsgrundlage.